Wohnung nicht bezugsfertig. Vertrag ungültig?
Mahlzeit,
wir haben einen neuen Mitvertrag unterzeichnet für eine Wohnung. Im Mietvertrag wurde vereinbart dass das Mietverhältnis am 1.4.2016 gilt. So, nun kam aber am 1.4.16 der Vermieter und meinte die Wohnung sei nicht bezugsfertig, in einem unzumutbaren Zustand. Es wurde weder gemalert, noch neu tapeziert, nichtmal gekehrt etc.
Der Witz ist: Es gab KEINE Wohnungsvorabnahme. Heißt der Vermieter hat sich die Wohnung vor der Schlüsselübergabe des alten Mieters die Wohnung nicht angesehen. Der Grund: Man hat keinen passenden Termin gefunden.
So, wir wollen die Wohnung nun nichtmehr da wir die Schnauze voll haben auf gut deutsch. Da der Vermieter gegen seinen eigenen Vertrag verstoßen hat und die Wohnung nicht wie vereinbart zum 1.4.16 bezugsfertig war, ist der Vertrag somit nichtig? Ungültig? Können wir sagen: "Sie haben die Wohnung nicht wie vereinbart übergeben also ist der Vertrag geplatzt!"?
Unsere Vorstellung ist nun dass der Vertrag einfach aufgelöst wird und der Vermieter sich einen anderen Mieter für die Wohnung sucht. Ist das so einfach möglich?
Ich wäre euch dankbar für hilfreiche Ratschläge. Stressfreien Wochenstart wünsch ich euch.