Hallo, ich habe folgendes Problem.
in zurückliegender Zeit habe ich vergessen die Terrassentür zu schließen weshalb es reinregnen konnte und den Parkett leicht beschädigte.
Habe den Schaden meiner Haftpfl.vers. gemeldet, welche einen Teilbetrag (500€) übernehmen wird, aber nicht für die gesamte Reparatur (2000€) aufkommen möchte, da der Boden wirtschaftlich abgeschrieben sein soll. ( ist älter als 12 Jahre)
Mein Vermieter möchte nun, dass ich ebenfalls für einen Teilbetrag aufkomme. Der Boden müsste ausgebessert und komplett abgeschliffen werden. Bei unserem Einzug wollte der Vermieter den Boden mit Alltagsspuren belassen und erst abschleifen, wenn er Eigenbedarf an der Wohnung hat.

Kann der Vermieter verlangen, dass ich außerhalb des Teiles meiner Haftpflichtversicherung aus meiner Tasche am Schaden aufkomme?

Für hilfreiche Antworten bin ich dankbar!