Darf der vermieter uns sofort raus-werfen?

11 Antworten

Mal abgesehen von dem "moralischen Unrecht" dem Vermieter ungefragt nen Hund in die Wohnung zu setzen nur weil ihr eh schon gekündigt habt möchte ich euch bitten folgendes zu bedenken:

Kurz vor eurem Umzug ist ein miserabler Zeitpunkt um den Hund zu holen.

Ihr übernehmt einen Hund der sich bei euch auf eine ganz neue Familie und ein neues Umfeld einstellen muss.

Das wird er tun wenn ihr ihm Zeit lasst zur Ruhe zu kommen und in seinem eigenen Tempo anzukommen. Datzu gehört natürlich auch, ihn in der fremden Umgebung nicht gleich alleine zu lassen sondern das wieder schrittweise zu üben.

Da wären für mich 6-8 Wochen das Minimum bevor ich erwarten würde dass ein Hund sich sicher und daheim genug fühlt um ihn wieder allein zu lassen.

Nach genau den 6 Wochen plant ihr aber dann selber umzuziehen. Ein Umzug ist selbst für einen Hund MIT seiner gewohnten Familie Stress pur und auch da muss man ihn erst wieder im neuen Daheim eingewöhnen.

Für einen grade erst neu vermittelten Hund wäre das die Hölle. Das bisschen Sicherheit das er grade wieder gewonnen hat wäre gleich wieder verloren.

Deshalb würde ich euch dringend raten den Hund erst nach eurem Umzug zu holen wenn ihr alles ausgepackt/eingerichtet habt und wirklich Zeit und Ruhe habt um den Hund einzugewöhnen.

So lange sollte er bei seiner bisherigen Familie bleiben. Mal ganz ehrlich, in vielen Jahren habe ich sehr, sehr oft die "Allergie des Kindes" Geschichte gehört wenn wir gebeten wurden einen Hund weiter zu vermitteln. Wenn denn ausnahmsweise tatsächlich mal eine Allergie und nicht nur Unlust am Hund da war, war es nur ein einziges Mal so schlimm dass ein paar Wochen Verbleib des Hundes ein echtes Problem gewesen wären.

Ansonsten ging das durchaus noch ne Weile mit entsprechenden Vorkehrungen. Das sollte der Familie das Wohl ihres Hundes wert sein.

 

Ihr könnt den Hund nicht einfach so drei Stunden allein lassen. Ihr müßt das erst üben und das kann 6 Monaten dauern bis ihr ihn eine halbe Stunde allein lassen könnt.

Wieso soll euch der Vermieter rauswerfen? Falls ihr den Hund in die alte Wohnung aufnehmt? Wäre theoretisch denkbar, wenn die Hundehaltung wirksam verboten ist und er euch zuvor wegen der Hundehaltung abmahnt. Dann käme wenn er schnell agiert auch noch eine fristlose Kündigung mit rechtlicher Wirksamkeit vor dem 31.3.2015 in Betracht. Direkt "rauswerfen" kann er euch aber nicht, dafür braucht er ein gerichtliches Räumungsurteil. Und das dauert mit Sicherheit länger als euer Umzug Anfang April.

Frag UNS doch nicht, was der alte Vermieter darf und was nicht, sondern frag DEN ALTEN VERMIETER, was er in dem Fall TUN würde. Wenn er sagt: "sobald da ein Hund komt, schmeiss ich euch raus", dann weisst du was er vorhat. Ob er das darf oder nicht ist doch komplett irrelevant!!! Wenn er euch raus schmeisst, HABT IHR EIN PROBLEM!! Also, rede mit ihm und hoffe auf Verständnis und Einwilligung seinerseits!!


michi57319  19.02.2016, 17:31

Kein Vermieter kann sich mal ebend Zugang zur Wohnung verschaffen, alles packen und vor die Tür stellen.

Alles andere benötigt Zeit und die ist zu kurz, um seitens des Vermieters einen Rausschmiss zu organisieren.

2
henzy71  19.02.2016, 17:33
@michi57319

Wer sagt, dass der Vermieter kein Zweitschlüssel hat? Wohlgemerkt, es geht hier nicht darum, was er darf und was nicht und was rechtens ist und was nicht. Es geht darum was er TUT. Ich meine, wenn ich Zutritt zu meinem Eigentum haben will, dann VERSCHAFF ich mir den einfach. Ich komm überall rein, wo ich rein möchte - ob ich das darf, steht auf einem ganz anderen Blatt.

0
michi57319  19.02.2016, 21:32
@henzy71

Für Menschen wie dich gibt es viele Bezeichnungen. Es geht aber nicht darum, was der Vermieter tut, sondern tun könnte. Gott sei Dank sind wir immer noch im Konjunktiv.

0
henzy71  19.02.2016, 23:46
@michi57319

Dass es für Menschen wie mich viele Bezeichnungen gibt, glaube ich sofort. Das trifft wohl auf jeden zu, also bist auch du da keine Ausnahme. Ich würde (Konjunktiv), wenn ich mich in der gleichen Situation wie privatNutzer211 befände (Konjunktiv), einfach mit dem alten Vermieter reden (Konjunktiv), denn ich habe gelernt (Perfekt), dass Ehrlichkeit am längsten währt (Präsens) und dass man damit am meisten erreicht (Präsens)

0

Auch der Vermieter muss sich an die gesetzlichen Kündigungsfristen halten. Er kann euch also nicht sofort rauswerfen.

Allerdings kann man einen Hund, der neu in die Familie gekommen ist, nicht sofort für Stunden alleine lassen. Er muss sich ja erst mal an die neuen Besitzer und die neue Umgebung gewöhnen. Da sollte einer aus der Familie erst mal Urlaub nehmen.