Einsicht in meine Prüfung(sleistung) wird mir verweigert was tun ?

Hallo liebe alle Ich habe eine Frage zu meiner Prüfungseinsicht. Und zwar habe ich am 17.08.2016 das Ergebnis meiner nicht bestandenen Prüfunggsleistung bekommen. Ich habe direkt um eine Einsicht gebeten, welcher noch vor dem zweiten (Nachschreibe) Termin am 23.09.2016 liegen sollte. Nun hat mir die Studentische Hilfskraft nur einen Sammeltermin im Oktober anbieten können

(mit der Aussage, dass kein einzelner Termin aus organisatorischen Gründen gegeben werden kann),

da der Professor erst am 30.09 wieder im Haus ist.

Ich finde dies etwas komisch. Wie soll ich denn herausfinden ob nicht mögliche Fehler in der Korrektur vorgekommen sind. Und in den zweiten (von dreien) Versuch zu gehen ohne vorher erfahren zu dürfen wo die eigenen Fehler lagen ist auch nicht so das wahre.

Ich weiß das ich um Akteneinsicht bitten kann aber weiß auch nicht ob dieser Antrag dann noch bis zum 23.09.2016 bearbeitet wird und ich vor dem zweiten Termin Einsicht in meine Klausur erhalten werde.

An das Prüfungsamt habe ich mich schon gewendet und die sagen, dass sie mir diesbezüglich keine Auskunft geben können und auch nicht weiter helfen können.

Habt ihr evtl einen Rat wie ich weiter vorgehen kann ?

LG Svenja

Ergänzung zum Foto: Zu dem Nachschreibetermin darf mann nur wenn man die erste Prüfung nicht bestanden hat oder krank war deshalb versteh ich die Antwort der Hilfskraft nicht :/

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Prüfung, Universität, akteneinsicht
Inwieweit ist die Prüfungsordnung der Uni verbindlich?

Hallo Ihr Lieben,

und zwar werde ich in den nächsten Tagen eine Multiple Coise Klausur schreiben. Nun hat uns unsere Dozentin gesagt, dass zu dem Bestehen der Klausur 80% der Fragen richtig beantwortet werden müssen. Nun habe ich in meiner Prüfungsordnung für den Bachelor Lehramt gelesen, dass eine Prüfung mit dem Auswahl Antwort Verfahren bereits mit 60% als bestanden gilt.

(10) Die Prüfung ist bestanden, wenn die Kandidatin oder der Kandidat mindestens 60% der gestellten Prüfungsaufgaben zutreffend beantwortet hat oder wenn die Zahl der vom Prüfling zutreffend beantworteten Fragen um nicht mehr als 22% die durchschnittlichen Prüfungsleistungen der Kandidatinnen oder Kandidaten unterschreitet, die insgesamt an der Prüfung teilgenommen haben.

In der Allgemeinen Prüfungsordnung der Fakultät steht zwar das der Dozent sich aussuchen darf wann der Prüfling bestanden hat aber unter ihren Geltungsbereich fällt mein Studiengang nicht, da ich ja auf Lehramt studiere. Oder sehe ich das Falsch ?

Ich habe meiner Dozentin geschrieben und keine Antwort bekommen und mich drei Tage später an das Prüfungsamt gewandt welches mir ebenfalls keine Antwort liefern konnte ob diese Klausur durch eine Sonderregelung nicht unter die Prüfungsordnung des Lehramtes fällt.

Kann ich wenn ich nicht bestehen sollte einen aber über 60% der Fragen richtig beantwortet habe mich erneut an das Prüfungsamt wenden und wenn die Prüfungsordnung Lehramt für diese Klausur gelten sollte darauf bestehen, dass sie mir nachträglich als bestanden angerechnet wir?

LG Svenja

Prüfung, Universität
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