Inwieweit ist die Prüfungsordnung der Uni verbindlich?

Hallo Ihr Lieben,

und zwar werde ich in den nächsten Tagen eine Multiple Coise Klausur schreiben. Nun hat uns unsere Dozentin gesagt, dass zu dem Bestehen der Klausur 80% der Fragen richtig beantwortet werden müssen. Nun habe ich in meiner Prüfungsordnung für den Bachelor Lehramt gelesen, dass eine Prüfung mit dem Auswahl Antwort Verfahren bereits mit 60% als bestanden gilt.

(10) Die Prüfung ist bestanden, wenn die Kandidatin oder der Kandidat mindestens 60% der gestellten Prüfungsaufgaben zutreffend beantwortet hat oder wenn die Zahl der vom Prüfling zutreffend beantworteten Fragen um nicht mehr als 22% die durchschnittlichen Prüfungsleistungen der Kandidatinnen oder Kandidaten unterschreitet, die insgesamt an der Prüfung teilgenommen haben.

In der Allgemeinen Prüfungsordnung der Fakultät steht zwar das der Dozent sich aussuchen darf wann der Prüfling bestanden hat aber unter ihren Geltungsbereich fällt mein Studiengang nicht, da ich ja auf Lehramt studiere. Oder sehe ich das Falsch ?

Ich habe meiner Dozentin geschrieben und keine Antwort bekommen und mich drei Tage später an das Prüfungsamt gewandt welches mir ebenfalls keine Antwort liefern konnte ob diese Klausur durch eine Sonderregelung nicht unter die Prüfungsordnung des Lehramtes fällt.

Kann ich wenn ich nicht bestehen sollte einen aber über 60% der Fragen richtig beantwortet habe mich erneut an das Prüfungsamt wenden und wenn die Prüfungsordnung Lehramt für diese Klausur gelten sollte darauf bestehen, dass sie mir nachträglich als bestanden angerechnet wir?

LG Svenja

Prüfung, Universität
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