Muss ich den Sonnenschutz am Balkon in der Mietwohnung entfernen?

Hallo,

ich wohne zur Miete in einem Mehrfamilienhaus mit mehreren Eigentümern, 2015 wurde für 2 Eigentümer die Genehmigung für eine Markise erteilt. Daraufhin hatte ich meinen Vermieter gefragt ob er uns eine Markise bezahlt oder einen Teil übernimmt. (Als Mieter möchte ich keine 3000-4000 € investieren) Dies hat er verneint, "wir können aber dran machen was wir wollen", war seine Aussage. Dieses Jahr haben wir uns dann für eine Seilspannmarkise entschieden und diese, ohne zu bohren und ohne nochmaliges Nachfragen beim Vermieter am Balkon angebracht. Vorgestern erhielten wir ein Schreiben der Hausverwaltung, dass wir diesen Sonnenschutz entfernen müssen. Die Anbringung hätte abgestimmt werden müssen und würde nicht den Voraussetzungen entsprechen. Es wäre nicht zulässig, da eine Veränderung der Ansicht der Fassade durch die Eigentümergemeinschaft zu genehmigen sei.

Muss ich den Sicht/-Sonnenschutz nun tatsächlich entfernen? Es liegt hier ja keine bauliche Veränderung vor, da wir diese Vorrichtung nur am Geländer verschraubt haben. Meiner Meinung nach verändert das auch nicht die Ansicht der Fassade, zumindest nicht schlimmer als 4-5 unterschiedliche Sonnenschirme auf dem Balkon.

Hab ich irgendeine Chance das dran lassen zu dürfen? Gibt es dazu Gerichtsurteile, die mir helfen können? Oder ist die Sachlage anders weil es eine Eigentümergemeinschaft gibt?

Ich freue mich auf eine Antwort und sag schonmal Danke!

Mietwohnung, Mietrecht, Sonnenschutz, markise, Balkon