Wer kennt sich mit Straßenverkehrsrecht aus (zugeparkt)?

Hallo,

folgendes hat sich heute morgen um 06:30 Uhr abgespielt.

Die hochgeladene Skizze zeigt unser Auto in rot. Das Auto in gelb hat uns wieder einmal zugeparkt. Letztes Mal konnte man noch raus, da hinter uns keiner stand, aber dieses mal war es völlig unmöglich. Der Parkbereich befindet sich in einem Wohngebiet mit Häuserblocks. Es handelt sich um eine Seitenstraße (Sackgasse).

Aufgrund der Tatsache, dass wir nicht raus konnten, riefen wir die Polizei. Die werten Kollegen erst auch ganz freundlich, "Guten Morgen...". So, und nach der Erklärung der Situation, wo wir auch erwartet hätten, dass man uns eigentlich Recht gibt, und das gelbe Auto eigentlich entfernt werden müsse, sagte man uns, "Eigentlich dürfen wir hier auch nicht stehen...". Baff. Tja, ok. Wenn wir da nicht stehen dürfen, dann darf das der gelbe Wagen doch erst recht nicht? Der hatte nicht nur uns die Durchfahrt blockiert, sondern auch der Nachbar rechts neben ihn der auch dem Parkplatz parkte, konnte ja eigentlich auch nicht raus.

Tja, nach einer recht aufbrausenden Diskussion stellten wir dann fest, man wollte uns nicht helfen. Wir gingen dann wieder. Die Polizei (3 Mann in einem Streifenwagen) fuhren dann auch wieder davon, ohne das sich irgendetwas tat. Das gelbe Auto entfernte sich dann auch um 07:40 Uhr, das konnte ich dann noch beobachten.

Tja. Ich sitze hier nun etwas ratlos am PC. Ich weiß jetzt nicht, ob wir im Recht gewesen sind. Man erwartet ja doch eigentlich etwas Hilfe. Unsere Einschätzung war ja eigentlich "Du bist zugeparkt" der gelbe Wagen muss weg. Oder sind wir einfach im Unrecht und die Polizei waren hier einfach die Hände gebunden oder wollten dich nicht helfen. Wir ist hier die Rechtslage? Kann jemand dazu was sagen?

Was ich noch nachträglich erwähnen muss. Wir parken schon seit Jahren dort und wurden noch nie bestraft. Leute die links daneben parken, also in der Mitte des Wendekreises, wurden dort schon verwarnt. Auch wir bekamen zwei Mal eine Verwarnung, weil wir in der Mitte des Wendekreises geparkt hatten. Aber wie gesagt, an der Seite des Bordsteines hat noch nie irgendjemand was gesagt.

Danke und Gruß

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Auto, Verkehr, Polizei, Verkehrsrecht, parken, Straßenverkehr
Bekomme ich eine Geldstrafe wegen Behinderung der Polizei?

Hey leute,

Ich bin heute vom geschäft heimgefahren und hinter mir kam die polizei mit blaulicht angedüst und ich hab nicht realisiert dass die so schnell kamen. Vor mir war ein kreisverkehr und aus leichtem shock bin ich anstatt rechts zu halten ein klein wenig schneller gefahren in der hoffnung dass ich dann schnell am kommenden kreisel rechts raus kann. Das auto war schon nah an mir dran und die polizistin im auto hat durch die lautsprecher mir gesagt dass ich rechts halten soll dass sie vorbei können. Bis dahin war ich schon kurz vorm kreisverkehr und dann rechts raus und sie sind durchgeheizt das ganze war vielleicht ne sache von 5 sek dann konnte der wagen ja wieder schneller fahren.

Ist das jetzt behinderung der polizei? In dem moment war ich ein bisschen gehetzt und verwirrt dass ich halt bisschen schneller gefahren bin und im kreisel die erste rausgedüst bin, anstatt wie normalerweise einfach rechts zu halten und vorbei lassen Und hab auch noch gemerkt dass meine scheibe hinten noch beschlagen war, (nicht gefroren). Also ich hab nur die blauen lichter durchgesehen. Aber wusste ja schon dass die nahe an meinem auto waren. Also was denkt ihr, hat das die polizei in dem moment interessiert oder eher nicht? Kann das eine geldstrafe mit sich ziehen dass ich die n paar sekunden behindert habe oder auch viellecht dass ich die scheibe hinten nicht klar gemacht hatte? Oder denkt ihr die wollten einfach nur schnell durch und das hat die nicht interssiert in dem moment?

Meine letzte sorge wär noch dass die vielleicht ne kamera vorne haben und mein kennzeichen zurückverfolgen können falls das wirklich drastisch war was ich gemacht habe.

Grüße flo

Verkehr, Polizei, Geldstrafe
2. A-Verstoß in der Probezeit begangen. Was nun?

Wurde am 04.06.15 außerorts mit über 21 kmh/ geblitzt und bekam am 29.10. die Anordnung zum Aufbauseminar. Beim Aufbau Seminar bin ich grad dabei. Nun ist mir leider 17.11. wieder etwas passiert. Und zwar bin ich nachts zusammen mit einem Kumpel durch die menschenleere Stadt gefahren bis sich an einer Ampelkreuzung ein Streifenwagen hinter uns gesetzt hat und ich angehalten wurde, mein Kumpel fuhr normal weiter, wir hatten aber die gleiche Geschwindigkeit drauf zwischen 70-80kmh. Die Beamten meinten laut Tacho wäre ich 120 gefahren!!! Nach Abzug Toleranz von 20% wären mir aber nur noch 96 bei erlaubten 50 vorwerfbar. Dazu sollte ich noch ein illegales Autorennen veranstaltet haben, was sie glaube ich aber nicht richtig beweisen konnten weil mein Kumpel weg war und ich denke wo kein Gegner da kein Rennen! Und was war wirklich kein Rennen! Nun kam der Bußgeldbescheid, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot, Geldbuße... Ist das einzige was mich erwartet das was auf dem Bußgeldbescheid steht oder kommt da in der nächsten Zeit wie beim ersten Fall noch weiteres auf mich zu? Ich überlege nun über einen Rechtsanwalt Einspruch einzulegen, da ich wirklich nicht so schnell war und kein Rennen veranstaltet wurde, zu dem ja vielleicht noch weitere Maßnahmen auf mich zu kommen. Sollte mich allerdings nur das Treffen was da im Bescheid drin steht akzeptiere ich das vielleicht und erspare mit den ganzen Stress...

Ich bitte euch nur zu antworten wenn ihr euch wirklich mit der Materie auskennt. Ich lese im Internet echt viel nur leider steht überall was anderes zu der Thematik.

Auto, Verkehr, Polizei, Führerschein, Bußgeld, Probezeit
Ist dauernde Lichthupe von hinten in Verbindung mit dichtem Auffahren Nötigung?

Hallo!

Gestern war ich abends mit meinem Kumpel unterwegs.. aufgrund starkem Regen udn abendlicher Dunkelheit waren die Sichtverhältnisse sehr schlecht, wodurch wir auf der Straße höchstens 70-80 fahren konnten (eher um die 70). Wir mussten sehr aufpassen, weil auch die Beschaffenheit der Straße nicht gut war.

Zwischen zwei Ortschaften (ca. 2 Kilometer Fahrt) wurden wir von einem Geländewagen von hinten im 10-Sekundentakt mit Lichthupe & mit auch mit dichtem Auffahren bedrängt. Mein Kumpel hat dann mal die Nebel-Schlussleuchte seiner E-Klasse einmal kurz ein- und ausgeschaltet, um für Klarheit zu sorgen, ehe wieder einige Male Lichthupe von hinten gekommen ist. Er weigerte sich dennoch, schneller zu fahren, weil die Sichtverhältnisse so schlecht waren, dass es weder sinnvoll noch empfehlenswert war.

Der Jeep klebte uns weiterhin fast an der Stoßstange, es war direkt unheimlich. Überholt hat er uns aber - es ist eine enge und schlechte Straße - zu keiner Zeit. Der Jeep ist nach rund 2 Km in die nächste Ortschaft abgebogen, wir fuhren weiter.

Wir haben uns das Kennzeichen des Wagens notiert. Ich bin der Meinung, dass man da eig. nicht viel machen kann, zumal derart hektische & gestresste Verkehrsteilnehmer oft als Mensch genauso cholerisch drauf sind und es sicherlich in einem Streit enden würde oder in "Aussage gegen Aussage", wenn mein Kumpel ihn anzeigen würde. Genau das - den Geländewagenfahrer wegen Nötigung anzeigen - will er jedoch tun. Ich habe ihm eher abgeraten, doch ihm geht's ums Prinzip und die Dreistigkeit des Autofahrers.

Ich weiß nicht, wie das gehandhabt wird & ob mein Kumpel da was machen sollte.. und ich frage mich auch, ob & wie man seinen Umgang mit der Nebel-Schlussleuchte "ahnden" könnte.

Vllt. habt ihr ein paar Ideen ---------> wäre Klasse :) Was meint ihr dazu?

Schönes Wochenende jedenfalls!

Auto, Verkehr, Recht, Verkehrsrecht, Nötigung
Ist es der DB erlaubt, einen erhöhten Fahrpreis von 60€ für ein nicht vorhandenes Fahrradticket zu erheben?

Hallo,

ich habe kürzlich ein kleines Problem im Zug gehabt. Ich bin in den letzten Monaten häufiger mit der S-Bahn gefahren, aber vor etwa einem Monat hatte ich nach langer Zeit ein Fahrrad mit in den Zug genommen. Erst eine Minute, nachdem ich im Zug saß und der Schaffner vor mir stand, fiel mir auf, dass ich evtl noch ein extra Ticket für mein Rad brauche. Ich hatte es etwas eilig gehabt und deshalb nicht daran gedacht, dass mein Studententicket (welches ich überall als universellen Fahrschein dabei habe) NICHT für mein Fahrrad gilt. Trotzdem hat mir der Schaffner eine Fahrpreisnacherhebung von 60€ in die Hand gedrückt. Eigentlich hätte ich das Radticket sogar noch bezahlt, aber hatte in dem Moment kein Bargeld dabei. Und mit meiner MasterCard konnte das Gerät des Schaffners leider nichts anfangen. Letztendlich war ich zwar mit gültigem Fahrschein unterwegs, aber nur weil ich mein Rad für die 2 Haltestellen nicht mit einem Fahrausweis versehen hatte, darf ich jetzt den gleichen erhöhten Preis zahlen, wie jemand, der komplett ohne Ticket fährt?

Weil mir das ziemlich unlogisch erscheint, stell ich jetzt die Frage, ob die DB das überhaupt darf oder der Schaffner mich in diesem Fall einfach übers Ohr gehauen hat. Immerhin macht es oft den Anschein, dass viele DB-Mitarbeiter nicht so wirklich Plan von ihrem Job haben und damit komplett überfordert sind. Es könnte also auch einfach sein, dass der Schaffner am Ende gar nicht genau wusste, ob er mir überhaupt die 60€ so aufbürden kann und mir aus Gewohnheit schlicht einen Strafzettel mit zu hohem Bußgeld ausgedruckt hat. Falls ich am Ende die vollen 60€ an die DB zahlen muss, nur weil mein Fahrrad für zwei Haltestellen schwarz gefahren ist, wird es definitiv das letzte Mal gewesen sein, dass ich einen Fuß in einen ihrer Züge gesetzt habe.

Fahrrad, Verkehr, Geld, Recht, Verkehrsrecht, Bußgeld, Gesetz, Deutsche Bahn

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