Ich möchte wissen wer laut deutschem Gesetz dazu befugt ist einen Verkehrsteilnehmer anzuhalten und vorher herauszuwinken. Konkret möchte ich noch wissen ob dies Privatpersonen erlaubt ist, oder Polizisten in ihrer Freizeit ohne bei der Handlung zu erwähnen das sie Polizist sind und auch ohne Vorzeigen eines Ausweises.
Am liebsten wären mir ein paar Paragraphen usw.
mfg flof50