Hallo alle miteinander, sind Laubengänge die vom Treppenhaus aus zur Wohnung führen eigentlich Gemeinschaftseigentum? Und dürfen diese quasi als Balkone genutzt werden? Ich meine dürfen darauf Tische und Stühle dauerhaft stehen. Dienen sie nicht eigentlich auch als Fluchtweg für die anderen Hausbewohner? Vielen Dank für Eure Antworten.