Ab wann darf ich jemand auf dem Motorrad mitnehmen?
Heii
Ab wan darf mir jemand beim Motorrad (50ccm, A1 Prüfung Schweiz) hinterdrauf sitzen, bei weisser nummer und was muss ich/er dabei beachten wie z.B. Ein max. Gewicht oder so.?
6 Antworten
Dein weißes Kontrollschild wird ausgegeben für Motorräder, Klein- und dreirädrige Fahrzeuge, also nichts Besonderes.
Schweizer A1- Fahrausweis berechtigt:
Mindestalter: 16/18 Jahre
16 J.: Motorräder mit einem Hubraum bis 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren oder einer Nenn- bzw. Dauerleistung bis 4 kW bei anderen Motoren
18 J.: Übrige Motorräder der Unterkategorie A1 mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von höchstens 11 kW
Selbst bei Lernfahrten ist keine Begleitperson auf dem Zweirad erforderlich.
Voraussetzung für die Mitnahme einer zweiten Person sind lediglich die technischen Vorgaben (wie z.B. zulässige Gewichte oder Zweisitzigkeit des Krades).
Bleib Experte für Enduro und Motorrad und überlass das Zulassungsrecht und Fahrerlaubnisrecht anderen.
Wenn ein Fragesteller auf scheinbare schweizer Besonderheiten wie weißes Kennzeichen hinweist, so dürfen auch deutsche Mitleser wissen, was sich dahinter verbirgt. Auch muss die A1- Berechtigung nicht den EU- Vorgaben entsprechen.
Folglich gibt es verschiedene Parameter, die zuvor abgeprüft werden müssen, bevor eine Antwort gegeben werden kann.
Außerdem steht in Art 17 der schweizer VZV: Der Lernfahrausweis der Kategorie A, der Unterkategorien A1 und B1 sowie der Spezialkategorie F berechtigt zu Lernfahrten ohne Begleitperson.
Wo genau (Artikel angeben) steht bitte, dass Lernfahrten mit Sozius, nur dann zulässig sind, wenn dieser auch einen A1- Schein hat? Wenn er schon ohne Begleitperson fahren darf, warum sollte dann ein Mitfahrer im Besitz dieses sein? Logik?
Diese Regelung gibt es meines Wissens nur ab Pkw- Führerschein.
Sofern du uns die Vorschriftenquelle für deine Meinung mitteilst, werde zumindest ich nachlesen , denn ich lerne gerne dazu (die Verkehrszulassungsverordnung = VZV vom 27. Oktober 1976 (Stand am 1. Juni 2015) liegt mir vor.
Wo genau (Artikel angeben) steht bitte, dass Lernfahrten mit Sozius, nur dann zulässig sind, wenn dieser auch einen A1- Schein hat? Wenn er schon ohne Begleitperson fahren darf, warum sollte dann ein Mitfahrer im Besitz dieses sein? Logik?
Muss mich wieder mal einmischen Ist einfach so, Logik hin- oder her. Kannst Du auf jeder Homepage eines kantonalen Strassenverkehrsamtes bequem nachlesen. Lernfahrten mit Sozius nur, wenn dieser auch im Besitze des Scheins ist.
Oh Gott oh Gott, jetzt habe ich "Effigies" schon wieder Recht geben müssen...
Ich gebe euch Recht ! Habe mich eingelesen und komme zu dem Ergebnis, dass sich mir der Sinn dieer Vorschrift nicht erschließt. Die Aussage: "es ist halt so" bringt mich leider nicht weiter. Wenn in der Vorschrift steht:
- Lernfahrten ohne Begleitperson erlaubt. - Mitfahrende Personen müssen im Besitze der Kategorie B1 sein.wird sich der schweizer Gesetzgeber sicherlich was gedacht haben. Nur was ?
Was lerne ich, wenn ich ohne Begleitperson fahren darf, anderseits bei Mitnahme einer Person, diese aber eine Fahrerlaubnis der selben Klasse haben muß?
Gibt es jemanden der mir den Sinn dieser Vorschrift erklären kann und mehr aussagen kann als: "ist einfach so."???
wird sich der schweizer Gesetzgeber sicherlich was gedacht haben. Nur was ?
Ich finde es jetzt nicht so wahnsinnig schwierig, in diese Vorschrift einen Sinn hinein zu interpretieren: Wie wär's z.B. damit: Wenn Du noch Lernfahrer bist und jemand zweiten aufsteigen lassen willst, macht es Sinn, dass der, der aufsteigt, bereits Ahnung von der Materie hat. Und somit (mit seinen erworbenen Kenntnissen)allenfalls zur Verkehrssicherheit beitragen kann. Auf jeden Fall eher, als wenn er noch nie auf einem Zweirad gehockt ist.
Gruss vom "isteinfachso"
Das macht doch aber nur Sinn, wenn er immer Jemanden mitfahren lassen muss, der bereits Ahnung hat und ihn bei den Lernfahrten unterstützt (analog BF 17). Das ist hier aber nicht so, denn er darf auch ganz allein ohne Begleitperson fahren und hier unterstützt keiner.
Die einzig mögliche Begründung mag darin liegen, dass der Mitfahrer, der mindestens im Besitz des Führerausweises der entsprechenden Kategorie sein muß, weiß, wie er sich beim Fahren (z.B. beim in die Kurve legen) verhalten muß, um den Fahrer nicht in Schwierigkeiten zu bringen. Eine Lernunterstützung wäre dann aber gesetzlich nicht vorgesehen.
Vielleicht hatte aber auch der schweizer Gesetzgeber etwas ganz anderes im Sinn?
Ich sehe schon, da muß ich mir die Begründung des Gesetzes besorgen, den "isteinfachso" ist mir zu wenig und eine "eskönntesein- Interpretation" ist mir auch zu wage. Ich will nun mal immer wissen, wo steht es und warum wurde das Gesetz so formuliert.
Sofern ich eine Begründung finde bzw. von einem kantonalen Straßenverkehrsamt Antwort erhalte, werde ich diese zur Kenntnis hier anfügen.
Sobald du die Praktische Prüfung bestanden hast, darf dir jemand hinten rauf sitzen. (Wenn im Fahrzeugausweis steht das es ein 2 Plätzer ist). Zudem steht im Fahrzeugausweis wie viel Gewicht du maximal transportieren darfst.
Da hier viel Verschiedenes steht, bringen wir's doch mal auf einen Nenner:
Nach bestanderer Prüfung (A1) darfst Du jedermann auf Deinem 50ccm Roller/Motorrad mitnehmen, den Du willst. Bedingung auf jeden Fall ist, dass das Fahrzeug mit einer weissen Nummer eingelöst ist. Du wirst aber selber sehen, dass es bei einer Begleitperson ab 50kg aufwärts schon sehr unangenehm wird zu fahren. Aber eben, Du darfst!
Sobald du den Fahrausweis der Klasse A1 hast darfst du einen Beifahrer mitnehmen. Das maximale Gesammtgewicht (Mopped + Beide Passgiere + Gepäck ) steht in den Fahrzeugpapieren . Das darfst du niemals überschreiten.
Wenn du noch den Lernausweis hast, darf nur jemand mit dir mitfahren der selbst bereits den fertigen A1 Schein hat.
Sobald diese Person sitzen kann :D
Danach hatte keiner gefragt.
Danach hat auch keiner gefragt.
Und danach hat auch keiner gefragt.
Und das kann man im direkten Anschluss an die Lernfahrt leicht falsch interpretieren. Mit dem Lernausweis darf er nämlich keinen mitnehmen der nicht selbst nen A1 Schein hat.