Darf beim Auto das Warnblinklicht beim kurzzeitigen, korrekten Halten am Fahrbahnrand (nicht im Park-/Halteverbot; nicht in zweiter Reihe) eingeschaltet werden?

Darf beim Auto das Warnblinklicht/die Warnblinkanlage beim kurzzeitigen, korrekten Halten am Fahrbahnrand (nicht im Park-/Halteverbot; nicht in zweiter Reihe) eingeschaltet werden, etwa, wenn man korrekt parkt/hält (bis zu drei Minuten), aber man zusätzlich auf das stehende Fahrzeug aufmerksam machen möchte, etwa wenn man kurzfristig an einer befahrenen Straße am Ende einer Parkreihe für kurze Zeit zum Be- oder Entladen hält und einen Auffahrunfall durch andere schnell fahrende Fahrzeuge und unaufmerksame Autofahrer zum Selbstschutz einschalten möchte (etwa wenn der Bereich bei überhöhter Geschwindigkeit anderer Autofahrer schwer einsehbar ist, also als Präventionsmaßnahme)?

Außerdem darf man beim kurzzeitigen Halten am Straßenrand auch den Seitenblinker zur Parkrichtung einschalten (ist doch richtig?!), der anzeigt, dass man am Fahrbahnrand steht. Sobald der Motor ausgeschaltet wird, funktioniert der Blinker allerdings nicht. Ist dann der Warnblinker als Ersatz zulässig, da dieser auf funktioniert, wenn das Auto bzw. bei Verbrennermotoren die Zündung ausgeschaltet ist.

Dieser Fall wird mir aus der Straßenverkehrsordnung nicht eindeutig ersichtlich:

§ 15 Liegenbleiben von Fahrzeugen

Bleibt ein mehrspuriges Fahrzeug an einer Stelle liegen, an der es nicht rechtzeitig als stehendes Hindernis erkannt werden kann, ist sofort Warnblinklicht einzuschalten. Danach ist mindestens ein auffällig warnendes Zeichen gut sichtbar in ausreichender Entfernung aufzustellen, und zwar bei schnellem Verkehr in etwa 100 m Entfernung; vorgeschriebene Sicherungsmittel, wie Warndreiecke, sind zu verwenden. Darüber hinaus gelten die Vorschriften über die Beleuchtung haltender Fahrzeuge.

§ 16 Warnzeichen

(1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben, 1. wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Absatz 5) oder 2. wer sich oder Andere gefährdet sieht.

(2) Wer einen Omnibus des Linienverkehrs oder einen gekennzeichneten Schulbus führt, muss Warnblinklicht einschalten, wenn er sich einer Haltestelle nähert und solange Fahrgäste ein- oder aussteigen, soweit die für den Straßenverkehr nach Landesrecht zuständige Behörde (Straßenverkehrsbehörde) für bestimmte Haltestellen ein solches Verhalten angeordnet hat. Im Übrigen darf außer beim Liegenbleiben (§ 15) und beim Abschleppen von Fahrzeugen (§ 15a) Warnblinklicht nur einschalten, wer Andere durch sein Fahrzeug gefährdet oder Andere vor Gefahren warnen will, zum Beispiel bei Annäherung an einen Stau oder bei besonders langsamer Fahrgeschwindigkeit auf Autobahnen und anderen schnell befahrenen Straßen.

(3) Schallzeichen dürfen nicht aus einer Folge verschieden hoher Töne bestehen.

https://dejure.org/gesetze/StVO/16.html

Auto, Verkehr, Lampe, Licht, Recht, Verkehrsrecht, Fahrzeug, halten, Jura, parken, Straße, Straßenverkehrsordnung, Blinker, Warnung
Entziehung der Fahrerlaubnis - ab wann darf ich nicht mehr fahren, nach Eintreffen des Briefes?

Vor ca 5 Wochen wurde ich mit THC im Blut angehalten. Der Wert war hoch und nun ist auch der Brief des Landrats eingetroffen. (Dienststelle Straße und Verkehr)

In der Kurzbeschreibung steht Entziehung der Fahrerlaubnis und weiter unten folgende Sätze: "Da Sie den Konsum von Cannabis und das Führen eines Kraftfahrzeuges nicht trennen können, beabsichtige ich, Ihnen die Fahrerlaubnis konstenpflichtig zu entziehen. Alternativ haben Sie noch die Möglichekeit kostenfrei freiwillig auf Ihre Fahrerlaubnis zu verzichten. (...) Gemäß § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz gebe ich Ihnen Gelegenheit, sich innerhalb einer Woche schriftlich zu der beabsichtigten Maßnahme zu äußern."

Meine Fragen nun:

Ab wann darf ich denn nun nicht mehr ins Auto steigen und fahren?

Darf ich noch diese eine Woche abwarten bis mir der Führerschein kostenpflichtig abgenommen wird und in dieser Zeit auch fahren?

Gilt dieser Brief nun schon als Urteil? Denn die Worte "(...) beabsichtige ich, Ihnen die Fahrerlaubnis kostenpflichtig zu entziehen", klingen eher nach einer Ankündigung der Maßnahme und nicht nach einem bereits verhängten Urteil.

Folgt noch ein weiterer Brief? Zudem wurde ich nicht über das zu zahlende Bußgeld informiert.

Vielen Dank im Voraus!

Auto, Verkehr, Polizei, Verkehrsrecht, Führerschein, Drogen, Cannabis, Fahrerlaubnis, Ordnungswidrigkeit, Straßenverkehr, Straßenverkehrsordnung, Betäubungsmittelgesetz
Spiegelunfall ohne Schuld, wie auf Verwarnung reagieren?

Hallo!

Bin vor ner guten Woche mit dem LKW ( bin beruflich Kraftfahrer) unterwegs gewesen und in einer Rechtskurve ( 70 Zone) ist mir eine Frau sehr schnell entgegen gekommen und schnitt die kurve um gut 30-40cm über die Linie, ich war mit dem LKW schon rechts auf der weissen Linie und auf einmal macht es KRACH.

Naja umgedreht etwas weiter vorne und zurück gefahren, und etwas weiter vorne stand die Frau dann auch da, Scheibe ist zerberstet alles voller Glas, Spiegel abgerissen, Tür hat auch durch den Schlag vom Spiegel was abbekommen.

So ich kam da an die Frau sehr verwirrt, ich frage ob es Ihr gut geht ect. und sagte ihr das Sie die Kurve geschnitten hat, da meinte Sie " ja ich bin normal gefahren " naja. Polizei angerufen, kurz danach vor Ort, nahmen so weit den Unfall auf und befragten die Frau zuerst, auf einmal bin ich ja gerade aus gefahren und bla bla die üblichen sachen halt, Sie war sehr hektisch und hysterisch. Ich erklärte den Polizisten ruhig was passiert war, nach kurzer zeit kam einer der Beamten zu mir und sagte " also wenn Sie meine Meinung wissen wollen, kann es nur die Dame gewesen sein die die Kurve geschnitten hat" etwas später sagte dann der andere Polizist zur der Dame " also mir sieht es hier so aus das Sie die Kurve geschnitten haben", also beide Polizisten waren der gleichen Meinung.

So dann sollte jeder 100 Euro zahlen und nen Punkt bekommen wegen Missachtung des Rechtsfahrgebotes , wir beide haben dies abgewiesen.

NUN, heute einen Brief bekommen, Verwarnung wegen Ordnungswiedrichkeit... " Sie streiften beim Vorbeifahren ein Fahrzeug und verursachten einen Sachschaden" Zeuge: ( die beiden Polizisten, Foto) Verwarngeld 35 EURO.

Mir sagten die Polizisten eben die meinen das es nicht meine Schuld gewesen wäre aber da man es im nachhinein nicht mehr Nachweisen kann ohne zeugen wird es wohl 50-50 auslaufen.

Jetzt ist die Frage wie soll ich mit der Verwarnung umgehen, soll ich die 35 Euro Verwarnung zahlen? Damit würde ich ja eingestehen das ich etwas getan habe wo ich gar keine Schuld habe.. Ich will halt nur wissen ob es eher negativ sein kann wenn ich jetzt wiederspreche und wegen 35e dann noch ewiges Theater habe, oder ob es sich es lohn das einfach zu bezahlen damit das beendet ist?

Naja wäre nett wenn da jemand Erfahrung mit hat.

Danke.

Unfall, Verkehr, Verkehrsrecht, Spiegel
Wird mir Fahrerflucht angehängt?

Hey, gestern habe ich beim vorbeifahren,den linken Außenspiegel eines Autos mit mir geschleudert. Mich hat die Panik ergriffen und natürlich bin ich erst einmal weiter gefahren,habe irgendwo geparkt und nach meinem Auto geschaut. Nicht passiert,außer dass der Spiegel runter hing. Weil ich immer noch unter Schock war,bin ich durch Nebenstraßen wieder an den Ort gefahren und habe mein Auto hinter ein Haus geparkt. Wollte mir den Schaden des anderen Autos anschauen,aber gerade in dem Moment ist der Typ weggefahren und ich konnte mir nichts merken. Also bin ich schnell nach Hause und dachte,dass ich es dabei belasse,aber konnte es doch nicht und habe deswegen zu erst bei dem Frisör vor dem Parkplatz angerufen und wollte mich vergewissern,ob es sein Kunde war. War er jedoch nicht,dann hat er mich weiter geleitet zum Computer Shop neben an und dieser hatte auch keine Ahnung wer es war. Hab dann weiter in der Umgebung gefragt,jedoch konnte mir niemand helfen und da der Frisör zusätzlich meinte,er hätte sich meine KFZ-Nummer aufgeschrieben,bin ich noch mehr in Panik geraten und habe auf Empfehlung des Computertypen mich selber bei der Polizei gemeldet,damit mir keine Fahrerflucht angehängt wird. Da ich eine Stunde später angerufen habe,meinte sie das gilt auch als Fahrerflucht. Aber ich habe doch in den Läden überall nachgefragt und war am Tatort,also können die mir doch nicht sagen,dass ich trotz allem geflohen bin? Vor allem hatte ich einfach Angst,weil ich in der Probezeit bin. Also sollte es als Fahrerflucht anerkannt werden,wie schwerwiegend ist die Fahrerflucht in dem Moment und was steht mir dann bevor? Kann mir bitte jemand helfen,bin kurz vorm durchdrehen.

Unfall, Verkehr, Polizei, Verkehrsrecht, Führerschein, Fahrerflucht, Fahrerlaubnis, Probezeit, Straßenverkehrsordnung
Allgemeine Verkehrskontrolle, länge?

Guten Abend, kurzes Storytelling: Ich wurde spät abends nach dem Kino von einer Polizeistreife angehalten. Ganz normal, Papiere vorgezeigt und dann ist der Polizist mit meinen Papieren ins Auto verschwunden und war einfach für ca 15 minuten weg. Ich hab den anderen Polizisten gefragt ob etwas nicht stimmt da das normaler weiße nicht so lange dauert (ich bin türke und fahre BMW, ich hab ein wenig Erfahrung mit Kontrollen :-D ). Ne es sei alles in Ordnung, dass kann halt mal so lange dauern. Hab da nicht weiter nachgefragt weil ich es sowieso nicht eilig hatte. Dann kann der wieder und hat mir mein Zeug zurück gegeben aber meinte dass er gerne einen Alkoholtest machen würde. Ich hab gefragt wieso und seine Antwort war dass er Alkohol riechen würde. Ich hab dem Test eingewilligt und er viel negativ aus. Ich hab ihn gefragt wie er denn Alkohol riechen würde wenn ich allen anschein nach nichts getruken habe und habe darauf keine richtige Antwort bekommen. Da wurde ich ehrlich gesagt auch etwas nervös weil ich mich ja in gewisser weiße mit ihm angelegt habe hehe. Dann wollte er einen weiteren Drogentest und ich hab ihn gefragt wieso. Antwort war dass ich nervös scheine (was auch wahr ist). Nun weiß ich dass ich einen Alkoholtest machen muss wenn der Polizist Alkohol riecht weil das ein ausreichender Verdacht ist (auch wenn der in diesem Fall einfach erlogen war) aber Nervösität ist es nicht aber um ehrlich zu sein wollte ich einfach wissen wie der Drogentest aussieht und weil ich nichts zu verbergen hatte, hatte ich zugestimmt.

Ich kürz das hier ein bisschen ab. Alle Tests negativ, Warndreieck da, Weste da, TÜV nicht abgelaufen, meinen Kofferraum geöffnet. Am Ende sind fast 40 minuten vergangen.

Ich will mich jetzt gar nicht über die Polizei aufregen, lassen wir das einfach mal so stehen dass da jemand einen schlechten Tag hatte, das sind auch nur Menschen....

Ich würde jetzt nur gerne wissen, gibt es einen Punkt in der Kontrolle an dem ich darauf bestehen kann weiterzufahren? Ich meine, ich hätte es wirklich eilig haben können. Was ist wenn der Polizist einfach nochmal meinen Fahrzeugschein verlangt weil ihm da was eingefallen sei und wieder 20 Minuten verschwindet? Gibt es einen Punkt an dem ich verlangen kann zu erfahren wonach der Polizist sucht und wenn er nichts mehr vorzuweisen hat, kann ich dann darauf bestehen weiter zu fahren?

Ich weiß das ist immer viel verlangt aber bitte nicht so viele Meinungen und "ich finde..", vielleicht etwas worauf ich in so einer Situation verweisen könnte :D

Danke im Vorraus.

Verkehr, Polizei, Verkehrsrecht, Kontrolle
Rechts vor links mit Linksabbiegern, sehr paradoxe Situationen?

Hallo! Ich mache derzeit meinen Führerschein und habe normalerweise keine Probleme mit Vorfahrt/Vorrang. Die folgenden Situation (Bilder) machen für mich allerdings nicht wirklich Sinn. Wäre nett wenn die jemand für mich erläutern kann. Bei allen handelt es sich um die Regel "Rechts vor Links" (RvL) in Kombination mit Linksabbiegern. Natürlich könnte ich auch einfach alle Antworten auswendig lernen, der Typ bin ich allerdings nicht und ich würde gern auch verstehen was da vor sich geht. Danke:)

Situation 1: Laut Lösung ist die Abbiegereihenfolge hier: Blaues Auto, Ich, Motorrad. Laut RvL währe die aber meines Wissens nach Motorrad, Blaues Auto, Ich. Wie kann es sein, dass das Motorrad nun als Letzter abbiegen muss, nur weil es links abbiegen möchte?

Situation 2: Auch wieder sehr paradox für mich. Wenn ich (wie laut Lösung) Vorfahrt (vor dem grünen Pkw) habe, währe die Abbiegereihenfolge hier: Radfahrerin, Ich, grüner Pkw. Laut RvL ist sie doch eigentlich Ich, grüner Pkw, Radfahrerin oder nicht? Und dazu kommt, dass ich links abbiegen möchte, was in Situation 1 dazu geführt hat, dass das Motorrad als letzter fährt. Warum ist das hier nicht so?

Situation 3: Hier stimmt RvL tatsächlich auch mit der Lösung überein: grüner Pkw, Ich, roter Pwk. Mein Problem ergibt sich nur aus dem Zusammenhang mit Situation 1 und 2. Ich bin Linksabbieger. Sollte ich nun nicht wieder als letzter fahren?

Situation 4: Bitte mit Situation 1 vergleichen! Dreht man diese Kreuzung und stellt sich vor im blauen Pkw zu sein ist die Situation zur ersten nahezu identisch. Allerdings gilt hier wieder das normale RvL: Motorrad, Ich, blauer Pkw. Warum ist hier das Motorrad plötzlich als Linksabbieger zu erst, wenn es in Situation 1 deshalb als letzter fährt?

Situation 5: Auch hier greift logischerweise RvL: Radfahrer, Ich. Verstehe jedoch wieder nicht den Zusammenhang zu 1. in dem das Motorrad als letzter fährt, hier das linksabbiegende Fahrrad jedoch als erster.

Danke fürs Durchlesen, Zeit nehmen und Antworten. Ist mir eine große Hilfe :)

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Auto, Verkehr, Autofahren, Fahrschule, Lehrer, Vorfahrt, Vorrang
Ständig unverschuldete Autounfälle - Glaubt uns die Versicherung irgendwann nicht mehr?

Guten Morgen,

mein Mann und ich hatten dieses Jahr bereits 3 Unfälle, bei denen wir nicht Unfallverursacher waren.

Ostern 2016: Jemand nahm uns die Vorfahrt genommen, wir konnten nicht mehr bremsen und fuhren in ihn rein. Der Fahrer raste einfach aus der Seitenstraße, ohne zu schauen, ob auf der Hauptstraße Verkehr ist.

Mai 2016: Jemand fuhr uns an einem Stoppschild auf. Wir bremsten an dem Schild und der Hintermann knallte uns drauf, er war wohl unaufmerksam, wie er sagte.

Gestern: Wir standen auf einem Parkplatz und ein Auto rammte uns beim Ausparken. Wir saßen noch im Auto, also haben wir es natürlich mitbekommen, dass es hinten plötzlich ein kratzendes Geräusch gab. Die Unfallverursacherin weigerte sich allerdings, eine Aussage zu machen.

Wir also WIEDER zum Gutachter.

Ich denke mir mittlerweile: Glaubt man uns irgendwann vielleicht nicht mehr, dass wir diese Unfälle nicht verursachen?

Diese Häufigkeit ist ja doch schon immens. Man könnte denken, wir provozieren solche Unfälle, das stimmt aber nicht.

Ward ihr auch schon einmal in so einer Situation, in der ihr mehrere unverschuldete Unfälle innerhalb eines Jahr hattet und hattet ihr deshalb irgendwann Ärger mit eurer Versicherung?

Wir fahren echt vorausschauend, aber diese Situationen konnten nicht vermieden werden.

Vielen Dank.

Auto, Unfall, Verkehr, Versicherung, Recht, Glaubwürdigkeit
Nachträglich nach Verkehrsunfall (ohne Unfallbericht) Anzeige oder Schadensersatz möglich?

Mal angenommen, Auto A parkt auf einem Parkplatz eines Supermarkts ganz normal. Person A (Besitzer vom Auto A) ist im Laden drin und sieht daher sein Auto gar nicht.

Es gibt Auto B, einen Mietwagen, steht auf der beiden Seiten des Autos B als Aufkleber.

Auto B will neben Auto A einparken. Es sind zwei Leute im Auto B. Person B1 fährt und Person B2 (Mitfahrer) steigt aus und hilft Person B1 beim Einparken.

Auto B berührt Auto A ganz leich. Eine Person C (Fahrer eines dritten Autos C) beobachtet den Fall und wartet Person A ab, um ihm mitzuteilen, was passiert ist.

Person A kehrt zu seinem Auto zurück. Person B2 und Person C sind da. Lt. Aussage von Person C hätte ein leichtes Zusammenstoß passiert. Lt. Person B2 sei aber nichts passiert. Person A schaut sein Auto und ebenfalls Auto B an. Sie findet da nichts, daher wird (aus seiner Gutmütigkeit) kein Unfallbericht aufgenommen. Die Schuld an diesem Unfall wird schriftlich nicht zugeben, weil Person A und Person B2 beide der Meinung sind, da sei nichts passiert. Person B1 ist während dieser Klärung im Laden.

Person C fühlt sich betrogen, schrieb daher das Kfz-Kennzeichen und Uhrzeit vom Auto B auf. Zur Sicherheit gibt sie ihre Visitenkarte der Person A. Auf dieser Karte schreibt Person A zusätzlich das Kfz-Kennzeichen und Uhrzeit vom Auto B auf.

Am Ende des Falls sagt Person A zum Fall: "es hat sich hier alles erledigt", da sie keine Krätzer usw. gefundet hat. Keine Austausch von persönlichen Daten mit Person B1/B2.

Etwa später merkt Person A: es sind kleine Schäden doch auf seinem Auto aufgetaucht.

Person A ist mein Freund. Personen B1, B2 und C kenne ich überhaupt nicht.

Die Frage ist: kann Person A nachträglich Person B1 oder B2 anzeigen? Hat es überhaupt sinn, oder sind deren Reparaturkosten als Lerngeld zu betrachten? Ist es rechtlich möglich, diese Kosten geltend zu machen, oder hat mit dem Satz "es hat sich hier alles erledigt" Person A erklärt, dass ihr keinen Schaden entstanden ist? Kann man hier vom Unfallflucht sprechen?

Bitte auch die entsprechende Gesetzgebungen zitieren bzw. die rechtliche Lage der Situation aus Sich von Person A und Person B1 ebenfalls mitteilen.

Person A hat die folgenden Daten:

  • Kfz-Kennzeichen und Uhrzeit vom Auto B
  • Bezeichnung der Mietwagenfirma (vom Auto B)
  • Visitenkarte der Person C
  • Mündliche Zusage der Person C zur Bereitschaft als Zeuge auszusagen was und wie sie den Fall erlebt hat
Unfall, Verkehr, Polizei, Verkehrsrecht, Autofahren, parken, Strafe, Strafrecht, Unfallversicherung
Bahntarif-Frage: Bezahlt man für das "Schüler/Azubi AboPlus" im Ruhr-Lippe- bzw. Münsterland-Tarif den angegebenen Betrag pro Monat oder pro Jahr?

Da ich in Zukunft als FSJler regelmäßig aus dem Kreis Unna und damit aus dem Ruhr-Lippe-Gebiet ins Münsterland werde pendeln müssen, habe ich es gewagt, mich mit den komplexen NRW-Tarifen und den einzelnen Fahrkarten-Angeboten auseinanderzusetzen.

Gestoßen bin ich nun auf das Schüler/Azubi AboPlus (http://vgm-vrl.de/schuelerabo.html), das mich nach den Angaben der anhängenden Preistabelle für die Preisstufe 6 119,30 € kosten würde - nur monatlich oder jährlich?

Denn dem Beschreibungstext der Fahrkarte entnehme ich eindeutig, dass selbige 12 Monate lang gültig ist. Daraus folgere ich, dass innerhalb der 12 Monate auch nur ein Mal der oben genannte Betrag bezahlt werden muss.

Andererseits ist in der Beschreibung auch von einer "monatlich im Voraus" getätigten Abbuchung die Rede. Wären das dann im Monat für mich jetzt 9,94 € oder tatsächlich 119,30 € jeden Monat, also im Jahr 1.431,60 €?

Außerdem werden in der gleichen Preistabelle die Kosten eines Schüler MonatsTickets der gleichen Preisstufe mit 137 € angegeben - warum sollte ein Monatsticket teurer sein als ein Ticket fürs ganze Jahr?

Ich bin wirklich ziemlich verwirrt. Kann mir hier jemand die Bahntarife entwirren? Ich wäre ihm sehr dankbar :)

Viele Grüße!

Verkehr, Karten, fahren, Zahlen, Bahn, Freiwilliges Soziales Jahr, Tarife, Ticket, Nordrhein-Westfalen
Zum zweiten Mal die Fahrprüfung nicht bestanden?

Hallo Leute, ich bin gestern durch meine Fahrprüfung gefallen. Leider bin ich ein Monat zuvor schon mal durch meine erste Fahrprüfung gefallen. Ich weiß echt nicht mehr was ich tun soll. Das ist echt absurd. Mein Fahrlehrer weiß mit mir auch nicht weiter. Ich bin nämlich laut seiner Aussage einer seiner besten Fahrschüler mit dem größten Potenzial. Er sagt er verstehe nicht warum ich immer durch die Prüfung falle. Er hätte Fahrschüler die viel schlechter Auto fahren als ich und selbst die würden im ersten Anlauf bestehen. Mittlerweile habe ich für beide anlaufe über 540 € verpulvert. Wenn ich mir diese Zahl anschauen kriege ich das kotzen. Mit dem Geld hätte ich unzählige Fahrstunden absolvieren können. Oder ich hätte mir einen Urlaub gegönnt oder sonst was. Ich weiß nicht woran es liegt. Außerhalb der Prüfung fahre ich gut und während der Prüfung mache ich dumme Fehler. Beim ersten Anlauf bin ich mit dem vierten statt mit dem dritten Gang von der Autobahn runter gefahren. Und beim zweiten Anlauf habe ich einfach eine Straße zu spät gesehen und konnte wegen rechts vor links nicht mehr abbremsen. Ich muss aber auch sagen, dass mir in der zweiten Prüfung sehr warm war. Hab schon überlegt ob ich zum Psychologen gehe soll oder interpretiere ich da zu viel rein? Ich meine irgendwann hab ich einfach auch keine Lust mehr es weiter zu probieren und meine Familie ist jetzt nicht so wohlhabend, das kostet ja alles auch ziemlich viel Geld. Und jetzt muss ich erneut einen Monat warten bis ich die dritte Prüfung und zwei Fahrstunden durchlaufen kann. Also wenn ich die dritte auch nicht bestehe und wieder einen dummen Fehler mache, ich glaube dann kapituliere ich, bevor da Unsummen noch verloren gehen und ich daran verzweifle. Am Fahrlehrer liegt es ja nicht, er ist gut und verunsichert mich jetzt nicht oder so (er sagte auch er habe so etwas in seinen ganzen Jahren noch nie erlebt, dass ein guter Fahrschüler es nicht schafft, die Prüfung zu bestehen). Es ist ja für mich auch nichts neues jetzt mit einer Prüfungssituation zurecht zukommen, ich habe letztes Jahr auch ohne Probleme und Schwierigkeiten Abitur gemacht, also ganz allgemein hatte ich schon unzählige Prüfungen...

Danke im voraus für hilfreiche Antworten.

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