Drogenscreening ohne Beweise?

Hallo, Ich wurde letzte woche von den Blauen mit 0,4 g Cannabis erwischt. Laut Polizist gibt das ne Anzeige wegen Btm, was wahrscheinlich wegen Geringfügigkeit eingestellt wird. Jetzt wurde ich gestern bei einer Routinekontrolle von der Polizei angehalten ( ich bin nicjt bekifft oder auffällig gefahren). Es war eine reine Routinekontrolle, wobei sich der Beifahrer (Konsument) und die Beamtin sich aus der Vergangenheit kannten. So wurde ich nach der normalen ,,Standartkontrolle" nach Drogendelikten in letzter Zeit gefragt. Ich verneinte wobei die Beamtin einen aggressiveron Ton anschlug. Ich dachte sie weis von den 0,4 g bescheid und sagte dann das letztens bei einer Kontrolle 0,4 g Cannabis bei einem KUMPEL gefunden wurde. So fragte sie mich nach meinem Konsum, wobei ich unsicher mit selten 1 mal im Monat oder so geantwortet habe (Im Vorfeld wusste ich nicht das ich zum Konsum keine angaben machen muss). So fragte sie mich nach einem Urintest den ich selbstverständlicherweise abgelehnt hab. Sie drohte mir mit einem richterlichen Beschluss zur Blutabnahme, was wiederrum nicht vom angerufenen Richter genehmigt wurde. Die Beamtin sagte mir das und das sie die Informationen am die Führerscheinstelle weiterleiten wird.

Meine Frage ist jetzt: Muss ich mir sorgen wegen einem bevorstehenden Drogenscreening haben oder gibt es nicht genug anhaltspunkte ?

Ich bin 19 jahre alt und nicht vorbestraft. Es ist mein erster vergehen überhaupt. Ist das strafrelevant ?

Verkehr, Polizei, Führerschein, Drogen, Baden-Württemberg, Betäubungsmittel, Cannabis
Fotografiert von einem anderen Verkehrsteilnehmer?

Ich bin heute morgen am Weg zur Arbeit zu einer gewohnten Ampel gekommen, bei der es eine Abzweigung nach links gibt sowie den geraden weg nach vorne. An ihrer 'breitesten stelle' ist die Straße hier praktisch 3spurig (gegenfahrbahn, abbiegen nach links, gerade aus)

Auf der Fahrbahn gerade aus war ein weißer Van, der trotz grünem Licht kaum wegfuhr und praktisch in Schrittgeschwindigkeit weiter auf die Grüne Ampel zurollte. Ich habe war sehr in Eile, habe darauf hin geprüft ob links und hinter mir frei ist, habe nach links geblickt, auf die mittlere Spur gewechselt, die eigentlich für die Linksabbieger gedacht ist, bin an ihm vorbeigefahren, habe wieder rechts geblinkt und mich vor ihm eingeordnet. Es kam kein Verkehrsteilnehmer zu schaden, es wurde niemand zu einer Notbremsung bewegt oder ausgebremst.

Darauf hin ist mir der Van sehr schnell nach gefahren, mit dauernder Lichthupe. Im Rückspiegel habe ich erkannt, das er Fotos von mir mit seinem Smartphone macht, während er mit überhöhter Geschwindigkeit, alleine im Fahrzeug fährt. Kurz danach hat er mich mit ca. 80km/h im Ortsgebiet in einer Kurve überholt und danach ausgebremst damit ich nicht an ihm vorbei konnte. Im Anschluss stieg er aus dem Fahrzeug, meinte ich bin aufgrund meines unerlaubten Überholmanövers an der Ampel eine Gefahr für den Verkehr und er würde mich jetzt Anzeigen, machte noch ein Foto von der Front meines Fahrzeuges, stieg wieder ein und fuhr vor mir davon.

Meine Frage, habe ich hier etwas zu befürchten? Ich weiß, was ich gemacht habe ist praktisch nicht erlaubt, es gibt aber keine Fotos "während" ich ihn praktisch überhole, Sondern nur die Aufnahmen auf denen er mir nach fährt. Ist nicht eigentlich er hier der Verkehrssünder, weil er am Steuer ein Smartphone bedient, ohne auf den Verkehr zu achten und mich mit überhöhter Geschwindigkeit in einer Kurve überholt.?

Handy, Auto, Verkehr, Polizei, Recht, Justiz

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