Seit ein paar Monaten wohne ich (deutscher) in der Schweiz und arbeite hier. Ich habe eine Ausländerbewilligung L. Nun möchte ich natürlich sparen wenn ich wie gewohnt in Deutschland einkaufe. Ein Zöllner erstattete mir die 19% Mehrwertsteuer, der andere sagte eine L Bewilligung reiche nicht (obwohl ich in der Schweiz wohnhaft bin und Steuern an den Schweizer Staat zahle). Im Internet fand ich herzlich wenig zu dem Thema. Bin ich dazu berechtigt mir die Mehrwertsteuer wieder zu holen?