Die Baugenehmigung ergeht unbeschadet Rechter von Dritten. Das würde also bedeuten, ich könnte eine Baugenehmigung für ein Vorhaben auf einem fremden Grundstücke beantragen und würde möglicherweise dann das Vorhaben genehmigt bekommen, auch wenn ich weder Eigentümer noch Mieter des Grundstücks bin? Oder hab ich einen Denkfehler?
Baugenehmigung ergeht unbeschadet Rechter Dritter?
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