Beschwerde einreichen wegen nicht bestandener Fahrprüfung?

Ich bin heute bei der praktischen Fahrprüfung durchgefallen, aus dem Grund, dass ich jemandem im Kreisverkehr (einspurig) die Vorfahrt genommen hätte. Allerdings war das so, dass das Auto im Kreisverkehr links von mir geblinkt hatte, ich also davon ausgegangen bin dass er den Kreisverkehr verlassen würde und deswegen bin ich gefahren. Das Auto ist aber weiter im Kreisverkehr gefahren, deshalb hieß es ich hätte ihm die Vorfahrt genommen, wurde sogar angehupt. Im Nachhinein meinte mein Fahrlehrer das Auto hätte links geblinkt im Kreisverkehr, das hatte ich aber nicht bemerkt weil ich sowas noch nie zuvor erlebt hatte, da man im Kreisverkehr sowieso nur recht blinken darf wenn man ihn verlässt, ansonsten ist das verboten.

In Deutschland ist die Betätigung des Fahrtrichtungsanzeigers (Blinken) beim Einfahren in den Kreisverkehr verboten, bei der Ausfahrt Pflicht; in Österreich und in der Schweiz ist das Blinken beim Einfahren nicht verboten, beim Ausfahren jedoch ebenso vorgeschrieben. Grund für das Blinkverbot ist, dass ein Fahrer B, der an der nächsten Einfahrt einfahren möchte, das Blinken eines vorher einfahrenden Fahrzeugs A missverstehen könnte als Signal, dass A vor Bs Einfahrt den Kreisverkehr wieder verlassen möchte, und deshalb selbst zu schnell einfährt

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Kreisverkehr

Das heißt, der andere Autofahrer hat etwas falsch gemacht, was mich zum einfahren in den Kreisverkehr verleitet hat, kann ich Beschwerde einreichen

Verkehr, Recht, Verkehrsrecht, Führerschein
Kann ich Anzeige erstatten, wegen Riskantem Überholmanöver?

Hallo liebe Leute, :) Ich bin m, 21

Ich bin Heute nach der Arbeit auf der Schnellstraße nach Hause gefahren.

Ich bin ganz normal die erlaubten 100km/h gefahren als aufeinmal von hinten ein ein schnell daherkommendes Auto kommt und nicht mal den Sicherheitsabstand einhalten kann (waren geschätzte 4-5 meter....)

Das ging so ein halben Kilometer weiter. So vor mir war dann eine kleine Kolonne hinter einem LKW, und sah das der hinter mir uns überholt aber ca 100 meter weiter kam der Gegenverkehr und er überholt einfach eiskalt 3 Autos und einen LKW.

Die vorderen zwei Autos mussten schon ausweichen, das der Idiot gefahrenlos überholen konnte. UND dann kommts noch... als er sich wieder normal eingeordnet hat, dauerte es nicht lange da hat er das selbe gemacht was er zuvor schon gemacht hat und es mussten wieder Leute ausweichen der Typ ist da sicher 130-140 gefahren....

HA zum Glück hab ich ne Autokamera im Auto die alles in HD filmt.. :) Darf ich mit der Aufnahme zur Polizei gehen und Anzeige erstatten?

Es gibt aber ein kleines Problem und zwar: Komme aus Österreich und die Dashcams werden dort nicht anerkannt. Naja schon aber Gerichtlich nicht! (Ich meine sowas hat im Verkehr gar nichts zu suchen! Es gibt doch schon genug Idioten auf der Straße. Ich finde er hat den Verkehr voll und ganz Behindert!

Oder was meint ihr? Sonst lernen die es ja nie!!!!

Sry bei möglichen Grammatikfehlern!

Verkehr, Verkehrsrecht, Anzeige, Regel, Strafe, Straße, Straßenverkehr
Unbemerkte Fahrerflucht in der Probezeit. Mit welcher Strafe ist zu rechnen?

Guten Tag liebe Community!

Ich hoffe jemand von euch hat zufällig Rat und weiß aus Erfahrung schon was über das Thema Fahrerflucht. Es geht hier nämlich um meine Freundin, die beim rückwärts Ausparken auf einem Supermarkt Parkplatz ausversehen mit dem Auto einen kleinen Kratzer an einem anderen Auto verursacht (Da ich beim Europcar arbeite und mich mit den Schäden auskenne 2-3cm; Schaden ca. 100€) hat. Dabei haben wir leider nichts von einem Kontakt mitbekommen da das Auto ansich schon laut ist.

Der Parkplatz war wie immer gut besucht. Links, rechts und hinter uns waren Menschen die uns gesehen haben, und sogar zwei ausparkende Autos die auf uns warten mussten als wir rückwärts das Auto touchiert haben sollen.

Da uns außer Blicken nichts aufgefallen waren, fuhren wir weiter. Selbst dabei mussten wir erst mal warten bis ein einfahrendes Auto die Kurve geschafft hatte. In der folgenden 30-Zone fuhren wir 100 Meter bis zu einem Kreisverkehr um dort die 1. Ausfahrt nehmen zu können. Auf dieser Strecke bemerkten wir einen Mercedes der uns eine Lichthupe gab. Verdutzt von der Lichthupe nahmen wir an, dass entweder unser Kofferraum offen stand oder dass wir schneller fahren sollten.

Von dem Unfall hörten wir erstmals, als die Polizei vor unserer Haustür stand. Diese warf uns Fahrerflucht vor.

Nun geht's darum ob es denn Fahrerflucht sein kann wenn man den Unfall nicht mal bemerkt hat. Denn alle oben genannten Faktoren sind doch auch Beweis davor, dass keine 'Flucht' im eigentlichen Sinne stattfand.

Es waren mindestens 15 Menschen direkt um uns herum die uns direkt gesehen haben und uns freundlicherweise früher darauf aufmerksam machen konnten, da wir sogar erst mal hielten um links und rechts schauen zu können ob wir auf die Straße fahren konnten.

Der Schaden wurde am selben Abend von uns beglichen, nachdem wir sofort bei dem Geschädigten angerufen haben. Wir einigten uns aufgrund des minimalen Schadens, die Kosten von 100€ ohne Versicherung abzuklären.

Ist es möglich, dass das Verfahren eingestellt wird? Da meine Freundin selbstverständlich keine Schuld (außer dem Schaden) einsehen kann. Wir können ja nicht warten und den Schaden melden, wenn man keine Ahnung vom Unfall hatte.

Und wenn nicht, welche Strafen könnten auf sie zukommen da sie noch 20 und in der Probezeit ist?

Verkehr, Anwalt, Verkehrsrecht, Gericht, Fahrerflucht, Unschuld
Nach Vorfahrtsnahme Lichthupe getätigt - kann eine Anzeige wegen Nötigung erfolgen?

Hallo zusammen,

gestern abend ist es zu folgendem Sachverhalt gekommen. Ich fuhr auf einer schmalen Dorfstraße in einer Tempo-30-Zone. Hier gilt überall rechts vor links. Als ich nun so fuhr kam von links ein Bulli und wollte links abbiegen. Dies tat er dann auch und nahm mir so die Vorfahrt, so dass ich stark abbremsen musste.

Ich war (natürlich) sauer. Noch während dem Abbiegevorgang des Bullis habe ich die Hupe betätigt. Danach bin ich ein Stück links und etwas näher an den Bulli rangefahren (der Bulli hatte keine Fenster hinten) und habe zweimal die Lichthupe getätigt um den Fahrer auf sein Fehlverhalten aufmerksam zu machen. Seine Bremsleuchten leuchteten kurz auf aber er fuhr weiter. Danach habe ich rechtzeitig wieder Abstand eingehalten. Ich wollte ihn also nicht nötigen, Platz zu machen oder sonst etwas. Ihn eben nur auf sein Fehlverhalten hinweisen.

Bloß etwa 200 Meter weiter ist er dann rechts auf den Parkplatz eines ehemaligen Geschäfts gefahren, ist sofort stehen geblieben, ausgestiegen und machte eine Geste zu mir nach dem Motto "Was willst du von mir?" Ich habe mich davon nicht beeindrucken lassen und bin weiter gefahren. Doch es kamen mir Zweifel ob er vielleicht ausgestiegen ist um die Polizei zu rufen, also bin ich noch eine Runde gefahren und nochmal an der Stelle vorbei. Dann standen sie dort mit 3 Leuten und waren am Rauchen. Ich habe die Situation beobachtet und nach geraumer Zeit waren die 3 Personen dann offensichtlich in einem Wohnhaus verschwunden. Etwa eine Stunde später beim Spaziergang mit dem Hund war der Bulli dann wieder verschwunden.

Ich habe keine Ahnung ob die zu dritt im Bulli gesessen haben oder der Fahrer am dortigen Haus 2 Leute getroffen hat oder zwei im Bulli einen getroffen haben. Frage jedoch: Kann bzw. werde ich eine Anzeige wegen Nötigung erhalten (können)? Ich habe schließlich nur einmal gehupt und zweimal die Lichthupe getätigt um den Fahrer auf sein Fehlverhalten aufmerksam zu machen - nicht weil ich an ihm vorbei wollte o.ä.

Danke für eure Antworten im voraus!

Verkehr, Rechtsanwalt, Anwalt, Verkehrsrecht

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