Verjährung / Anspruch / Herausgabe Pachtgarten?

Im August 2001 habe ich in einer Kleingartenanlage einen Garten gekauft - mit Pacht- und Kaufvertrag. Der Vorbesitzerin wurde ca. ein halbes Jahr vorher wegen Vandalismus ausserordentlich gekündigt; Polizei war damals dabei.

Da die Laube offenbar größer als die erlaubten 24 qm ist soll die Vorbesitzerin nun von 2011 an die Grundsteuer bezahlen. Sie selber hat angeblich keinerlei Unterlagen über den Verkauf etc.sowie angeblich auch kein Geld erhalten. Nun macht sie nach all den Jahren einen Anspruch auf den Garten geltend, da sie angeblich vom damaligen Vorstand "unrechtmäßig enteignet" wurde.

Während meiner Mitgliedschaft in diesem Verein gibt es mittlerweile den 3ten Vorstand und erstaunlicherweise sind mein Unterlagen verschwunden. Es ist zwar mein Pachtvertrag wieder "aufgetaucht", aber der Kaufvertrag fehlt in den Unterlagen des Vereins - gleichwohl ist aber die Quittung über den Kaufpreis vorhanden.

Lt. § 195 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist 3 Jahre, bei Rechten an einem Grundstück 10 Jahre. Da es sich um einen Pachtgarten / Pachtgrundstück handelt kann nach meinem Verständnis letzteres nicht zutreffen.

Nun mein Frage(n):

  • Muss ich dem Verein, der meine Unterlagen "verbummelt" hat Kopien meiner Verträge zukommen lassen (ohne mir selbst "ein Bein zu stellen")?

  • Muss ich mit einer Forderung des Finanzamtes wg. der Grundsteuer rechnen?

  • Kann diese Person tatsächlich den Garten / Laube zurückfordern?

Der Fall ist sicher komplexer, aber aufgrund der hier vorgegebenen Zeichenbeschränkung kann ich leider nicht viel konkreter schreiben und so hoffe ich das meine angegeben Fakten ausreichend sind.

Recht vielen Dank im voraus

Garten, Recht, pachtgarten, Verjährung, Wirtschaft und Finanzen
Tauglichkeit für Polizeidienst bei Anpassungsstörung

Guten Tag bzw. Abend,

ich habe mal eine Frage bezüglich des mittleren Polizeivollzuges. Ich habe mich für eine Ausbildung im mittleren Polizeivollzug beworben. Nur habe ich da diesen gewissen "Stempel" auf der Stirn. Ich war im Dezember vergangen Jahres für 2 Wochen in psychiatrischer Behandlung wegen einer Lebenskrise. Meine Oma war verstorben, meine Freundin hatte mich kurz danach verlassen und meine Eltern waren mit der Situation auch überfordert dass Oma nicht mehr war und hatten mit sich selbst zu tun und ich hab mich in Stich gelassen gefühlt und deswegen hatte ich Hilfe gesucht... Gut, zur Kernaussage: Ich habe mich in verschiedenen Bundesländern beworben aber nun von Bayern erste Rezession bekommen.: Ich sei deswegen polizeidienstuntauglich. Nun wollte ich fragen:

a) gilt das für immer oder wird das irgendwann "irrelevant" werden (heißt wie lange wird mir das noch auf die Stulle geschmiert)?

b) Der Polizei-Doc beruft sich auf die PDV 300, da stehen aber nur PsychoSOMATISCHE Störungen als absolutes Ausschlusskriterium drin. Ich ahne da Falsches "im Staate Dänemark".

c) Wurde mir als Ablehnungsgrund "Psychopathische Episode in der Vorgeschichte" genannt... das ist aber bei weitem keine Anpassungsstörung (denn die hat mittlerweile jeder 5te Deutsche, die meisten wissen es nur nicht dass Sie was haben oder verdrängen es).

d) Bestehen für mich noch Chancen jemals in den Polizeidienst aufgenommen zu werden, selbst wenn mir Psychiater bestätigen können dass ich DOCH alle Steine in der Mauer habe.

Danke schon mal im Vorraus.

Psychologie, Chance, Polizeidienst, Verjährung, Tauglichkeit, Anpassungsstörung

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