Hallo zusammen,

es geht um Folgendes: Ich habe im Sommer 2017 in einer Diskothek Wertmarken (dort wird damit an der Theke gezahlt) je mit einem Wert von 0,50 Euro (auch so aufgedruckt) erworben. Auf den Marken steht lediglich der Wert und der Name des Veranstaltungsortes.

Nun wurde mir nach einigen Monaten auf einer anderen Veranstaltung mit demselben Verantwortlichen für den Ausschank und dem selben Veranstaltungsort (gleiche Diskothek) das Einlösen oder Umtauschen in Euro der Marken verwehrt.

Nun ist meine Frage, ob man solche Wertmarken rechtlich als Gutscheine ansehen kann, die ja eine Gültigkeit von 3 Jahren haben.

Nach Aussage einer Mitarbeiterin der Einrichtung, hätten dort Schilder gehangen, auf denen gestanden hätte: "Wertmarken sind innerhalb von 3 Tagen einzulösen." Bei Gutscheinen wäre ja so eine Klausel fraglich, wie ist es hier?

Vielleicht kann mir ja jemand helfen. Antworten wie "Hättest die Wertmarken ja im Sommer einlösen können!" oder "Hättest du eben weniger kaufen sollen!" etc. kann man sich bitte sparen!

Vielen Dank im Voraus :)