Verjährung / Anspruch / Herausgabe Pachtgarten?

Im August 2001 habe ich in einer Kleingartenanlage einen Garten gekauft - mit Pacht- und Kaufvertrag. Der Vorbesitzerin wurde ca. ein halbes Jahr vorher wegen Vandalismus ausserordentlich gekündigt; Polizei war damals dabei.

Da die Laube offenbar größer als die erlaubten 24 qm ist soll die Vorbesitzerin nun von 2011 an die Grundsteuer bezahlen. Sie selber hat angeblich keinerlei Unterlagen über den Verkauf etc.sowie angeblich auch kein Geld erhalten. Nun macht sie nach all den Jahren einen Anspruch auf den Garten geltend, da sie angeblich vom damaligen Vorstand "unrechtmäßig enteignet" wurde.

Während meiner Mitgliedschaft in diesem Verein gibt es mittlerweile den 3ten Vorstand und erstaunlicherweise sind mein Unterlagen verschwunden. Es ist zwar mein Pachtvertrag wieder "aufgetaucht", aber der Kaufvertrag fehlt in den Unterlagen des Vereins - gleichwohl ist aber die Quittung über den Kaufpreis vorhanden.

Lt. § 195 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist 3 Jahre, bei Rechten an einem Grundstück 10 Jahre. Da es sich um einen Pachtgarten / Pachtgrundstück handelt kann nach meinem Verständnis letzteres nicht zutreffen.

Nun mein Frage(n):

  • Muss ich dem Verein, der meine Unterlagen "verbummelt" hat Kopien meiner Verträge zukommen lassen (ohne mir selbst "ein Bein zu stellen")?

  • Muss ich mit einer Forderung des Finanzamtes wg. der Grundsteuer rechnen?

  • Kann diese Person tatsächlich den Garten / Laube zurückfordern?

Der Fall ist sicher komplexer, aber aufgrund der hier vorgegebenen Zeichenbeschränkung kann ich leider nicht viel konkreter schreiben und so hoffe ich das meine angegeben Fakten ausreichend sind.

Recht vielen Dank im voraus

Garten, Recht, pachtgarten, Verjährung, Wirtschaft und Finanzen
Mahnbescheid von APCOA Parking / COEO Inkasso Abzocke

Hallo Community, wir müssen aus gesundheitlichen Gründen unserer Tochter (Schwerbehinderung 100%) immer innerhalb der Uni Frankfurt parken. Diese Parkplätze innerhalb und außerhalb sind durch die APCOA Parking Gesellschaft vermietet. Hier parken wir schon seit mehreren Jahren und bezahlten mittlerweile schon mehrere hundert Euro über die letzten Jahre. Damals bezahlten wir unser Parktiket (3,60€) mit der EC Karte, da anscheinend das Konto nicht genug Deckung hatte, kam am 28.10.2010 eine Rücklastschrift an APCOA. Jetzt erhielten am 27.11.2013 ein Schreiben von COEO Inkasso, die im Auftrag von APCOA 84,16 wollten. Also mehr als 3 Jahre später. Kurz darauf die 2. und letzte Mahnung. Beide ignorierten wir, da wir uns keiner Schuld bewusst waren und auch nicht zuordnen konnten. Danach hat COEO Inkasso einen Mahnbescheid beantragt der am 23.12.2013 beim Amtsgericht Hagen eingegangen ist und bearbeitet wurde und anschließend am 02.1.2014 an uns per Einschreiben uns zugestellt wurde, mit einer Summe von insgesamt 171,47€ ! Jetzt meine Frage, greift hier die Verjährungsfrist, da das Einschreiben nach dem 01.01.2014 zugestellt wurde? Ist die COEO Inkasso berechtigt bei einem Betrag 171,47€ zu fordern, auch wenn einmalig eine Forderung von nur 3,60€ nicht bezahlt wurde? Woher hat COEO Inkasso unsere Daten und müssen diese Daten mir nicht mitgeteilt werden? Ich hoffe uns das uns jemand hier helfen kann, Danke schon mal vorab.

Inkasso, Mahnbescheid, Verjährung, coeo Inkasso
Tauglichkeit für Polizeidienst bei Anpassungsstörung

Guten Tag bzw. Abend,

ich habe mal eine Frage bezüglich des mittleren Polizeivollzuges. Ich habe mich für eine Ausbildung im mittleren Polizeivollzug beworben. Nur habe ich da diesen gewissen "Stempel" auf der Stirn. Ich war im Dezember vergangen Jahres für 2 Wochen in psychiatrischer Behandlung wegen einer Lebenskrise. Meine Oma war verstorben, meine Freundin hatte mich kurz danach verlassen und meine Eltern waren mit der Situation auch überfordert dass Oma nicht mehr war und hatten mit sich selbst zu tun und ich hab mich in Stich gelassen gefühlt und deswegen hatte ich Hilfe gesucht... Gut, zur Kernaussage: Ich habe mich in verschiedenen Bundesländern beworben aber nun von Bayern erste Rezession bekommen.: Ich sei deswegen polizeidienstuntauglich. Nun wollte ich fragen:

a) gilt das für immer oder wird das irgendwann "irrelevant" werden (heißt wie lange wird mir das noch auf die Stulle geschmiert)?

b) Der Polizei-Doc beruft sich auf die PDV 300, da stehen aber nur PsychoSOMATISCHE Störungen als absolutes Ausschlusskriterium drin. Ich ahne da Falsches "im Staate Dänemark".

c) Wurde mir als Ablehnungsgrund "Psychopathische Episode in der Vorgeschichte" genannt... das ist aber bei weitem keine Anpassungsstörung (denn die hat mittlerweile jeder 5te Deutsche, die meisten wissen es nur nicht dass Sie was haben oder verdrängen es).

d) Bestehen für mich noch Chancen jemals in den Polizeidienst aufgenommen zu werden, selbst wenn mir Psychiater bestätigen können dass ich DOCH alle Steine in der Mauer habe.

Danke schon mal im Vorraus.

Psychologie, Chance, Polizeidienst, Verjährung, Tauglichkeit, Anpassungsstörung
Muß ich eine 4 Jahre alte Rechnung noch bezahlen?

Vor 4 Wochen verstarb mein Vater.Er war 5 Jahre in einem Pflegeheim.Er war die Ersten Monate in Pflegestufe 1,diese wurde dann aber nach einer erneuten Begutachtung wieder aberkannt. 'Musten Sozialhilfe beantragen, da ja die Rente hinten und vorne nicht langte. Ich war von Anfang an sein Betreuer(einziger Sohn).Wurde gleich einmal vom Sozialamt überprüft, ob ich unterhaltspflichtig bin. Zum Glück traf das nicht zu, da ich doch zu wenig verdiene. Nach der Aberkennung der Pflegestufe bekam ich im August 2006 eine Mahnung vom Pflegeheim(ohne das ich je eine Rechnung vorher bekam)über 446 Euro!!! Habe dort mit dem Sozialamt telefoniert und Ihnen die Mahnung kopiert und eingeworfen. Da ja mein Vater kein Geld mehr hatte und ich nicht Unterhaltspflichtig war. Mir wurde gesagt, das sie die Sache bearbeiten und wenn ich nichts mehr höre, hat es sich erledigt.Habe auch nie mehr was gehört darüber. Jetzt nach dem Tod meines Vaters schickt mir doch das Pflegeheim diese Rechnung. Habe schon die ganze Beerdigungskosten bezahlt und eigentlich sehe ich es überhaupt nicht ein, diese zu bezahlen und bin eigentlich so gut wie Pleite. Meine Frage nun - ist das überhaupt zulässig , das man nach einer Mahnung fast 4 Jahre wartet und nie mehr was fordert und eigentlich darauf wartet bis der Mann stirbt und dann die Rechnung den Hinterbliebenen aufs Auge drückt.

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Rechnung, Erbe, Mahnung, Pflegeheim, Sozialamt, Verjährung