Hallo, ich benötige Hilfe.Am 17.7.17 kam von der Bundesagentur für Arbeit eine Zahlungserinnerung einer am 1.2.2010 fälligen Forderung des Jobcenters in Höhe von fast 5 T€.Das war ein Darlehen zur Beschaffung von Sachgütern. Er hat nun eine Zahlungsfrist von 14 Tagen für diese Summe bekommen.Meine Frage: gilt hier die 3jährige Verjährungsfrist lt. BGB oder ist das bei Forderungen von Ämtern anders?Lt. Auflistung hat er im Februar 2010 eine Mahnung i.H. von 2,60 € und im Mai 2012 eine Mahnung i.H. von 24,30 € bekommen, könnte das letzte ein Mahnbescheid sein ?Leider kann mein Mann dazu nichts sagen, zu der Zeit kannten wir uns nicht und er hat damals jegliche Post ungeöffnet vernichtet.Ich hoffe, mir kann jemand weiterhelfen...vielen Dank schon einmal!