Wie lange ist die Verjährungsfrist bei Geldforderung?
Ein Gerichtsverfahren wurde auf Wunsch eingestellt. Die Kosten betrugen 60,00 €, die vergessen wurden zu bezahlen. Das war vor über 4 Jahren - mit Ende des 31.12. drei Jahre. Jetzt droht die Gerichtskasse mit Zwangsvollstreckung. Ist die Forderung nicht schon verjährt?
2 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Recht
Nein die sind nicht nicht verjährt.
Die allgemeine Verjährungsfrist nach § 195 BGB beträgt 3 Jahre. Da wäre es Verjährt.
Aber für die gerichtskosten gilt § 6 GNotMG. Danach beträgt die Verjährungsfrist 4 Jahre und beginnt die die allgemeine am Ende des Jahres.
Und es gibt wie immer lex specialis derogat legi generali. Also das spezielle Gesetz geht dem allgemeinen, hier dem BGB, vor.
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Recht
Die Verjährungsfrist bei Gerichtskosten beträgt 4 Jahre.