Wie lange ist die Verjährungsfrist bei Geldforderung?

2 Antworten

Nein die sind nicht nicht verjährt.

Die allgemeine Verjährungsfrist nach § 195 BGB beträgt 3 Jahre. Da wäre es Verjährt.

Aber für die gerichtskosten gilt § 6 GNotMG. Danach beträgt die Verjährungsfrist 4 Jahre und beginnt die die allgemeine am Ende des Jahres.

Und es gibt wie immer lex specialis derogat legi generali. Also das spezielle Gesetz geht dem allgemeinen, hier dem BGB, vor.

Die Verjährungsfrist bei Gerichtskosten beträgt 4 Jahre.

https://dejure.org/gesetze/GNotKG/6.html


1aGerda 
Fragesteller
 29.01.2022, 16:25

So eine Gemeinheit :-) - Danke

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