Sind alte Straftaten für immer gelöscht oder kann die Justiz die immer noch einsehen?
6 Antworten
Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Polizei, Recht
Gelöscht ist gelöscht. Wenn eine Strafe nicht mehr im Führungszeugnis auftaucht, ist sie (bis auf wenige Ausnahmen bei Bagatellstrafen) auch im BZR gelöscht.
Allerdings sind die Tilgungsfristen im BZR andere als bei der Polizei. Es ist daher durchaus möglich, dass im BZR kein Eintrag mehr besteht, wärend der Vorgang noch in den Polizeidatenbanken zu finden ist.
Es gibt Fristen, nach denen Straftaten aus dem Führungszeugnis gelöscht werden.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
Das sieht die Justiz natürlich noch.
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Gelöscht werden sie nur aus dem Führungszeugnis, sofern die Voraussetzungen dafür gegeben sind.
Im Bundeszentralregister bleiben sie erhalten
Normalerweise werden Vorstrafen nicht "gelöscht".
Die Justiz kann es trotzdem noch sehen.