Sind alte Straftaten für immer gelöscht oder kann die Justiz die immer noch einsehen?

6 Antworten

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Gelöscht ist gelöscht. Wenn eine Strafe nicht mehr im Führungszeugnis auftaucht, ist sie (bis auf wenige Ausnahmen bei Bagatellstrafen) auch im BZR gelöscht.

Allerdings sind die Tilgungsfristen im BZR andere als bei der Polizei. Es ist daher durchaus möglich, dass im BZR kein Eintrag mehr besteht, wärend der Vorgang noch in den Polizeidatenbanken zu finden ist.

Es gibt Fristen, nach denen Straftaten aus dem Führungszeugnis gelöscht werden.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

LenaNow  06.12.2020, 19:49

Die Justiz kann es trotzdem noch sehen.

furbo  08.12.2020, 16:50
@LenaNow

Ach... und wo sind die dann gespeichert?

furbo  08.12.2020, 17:17
@LenaNow

Das INPOL-System ist ein polizeiliches Fahndungs- und Recherchesystem. Da hat die Justiz keinen Einblick. Inpol speichert auch ganz anders als das BZR. Verurteilungen oder Strafverfahren sind nicht gespeichert.

Das sieht die Justiz natürlich noch.

Gelöscht werden sie nur aus dem Führungszeugnis, sofern die Voraussetzungen dafür gegeben sind.

Im Bundeszentralregister bleiben sie erhalten

Normalerweise werden Vorstrafen nicht "gelöscht".