Zweitschuldner Verjährung?
Ich habe 2008 einen Mietnomaden aus der Wohnung geklagt. Nun kommt mir 2022 eine Kostenrechnung des Amtsgerichts ins Haus geflattert, in dem ich als Zweitschuldner
die Prozesskosten zahlen soll.
Gibt es da eine Verjährungsfrist. Der Betrag ist unwesentlich (69€), ich habe aber genug von der Geschichte und sträube mich das zu bezahlen da mich das alles 20 Tsd gekostet hat.
Vielleicht kann mir ja wer was dazu sagen.
Danke
4 Antworten
Ich habe 2008 einen Mietnomaden aus der Wohnung geklagt. Nun kommt mir 2022 eine Kostenrechnung des Amtsgerichts ins Haus geflattert, in dem ich als Zweitschuldner die Prozesskosten zahlen soll.
Ganz normal, da im Zivilprozessrecht stets beide Prozessparteien Kostenschuldner sind. Der Kostenverteilungsbeschluss des Gerichts regelt lediglich de primäre Kostenträgerseite. Ist dort nichts zu holen (so wie im vorliegenden Fall vermutlich), trägt die andere Partei die Kosten.
Gibt es da eine Verjährungsfrist.
Ja, die beträgt allerdings 30 Jahre, da der Kostenfestsetzungsbeschluss selbst ein unmittelbar vollstreckbarer Titel ist.
Gibt es da eine Verjährungsfrist.
Die Verjährungsfrist gilt auch für Behörden usw..
- Die reguläre Verjährungsfrist ist 3 Jahre siehe auch
https://dejure.org/gesetze/BGB/199.html
- im Bereich des SGB beträgt sie 4 Jahre.
... sofern sie nicht unterbrochen wurde.
.
Ich würde mich auf die Verjährung berufen.
Das ...
Antwortvon FordPrefect Community-Experte Recht vor 21 Minuten
... hast Du Dir sicher schon angeschaut.
Ich gehe davon aus, die Kostenfestsetzung in der du alt Zweitschuldner stehst, wurde vom Gericht damals vorgenommen.
Dann wäre diese 30 Jahre lang durchsetzbar.
Wenn der erste nicht bezahlt, auch Deine Forderungen nicht, war das doch zu erwarten. Der Titel läuft 30 Jahre, wie bei Deiner Forderung auch.