Strafzettel/Bußgeld verjährt?

5 Antworten

Das wäre ja schön, wenn man selbst für den Eintritt der Verjährung sorgen könnte,
indem man Briefe einfach liegen lässt und nicht öffnet.

Nein, hier ist sehr wahrscheinlich keine Verjährung eingetreten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Fakten sind stärker als Meinungen

Helloitsme95 
Fragesteller
 19.11.2023, 10:30

Wie fies, so meine ich das doch garnicht. Ich wollte nur wissen ob es eben sein kann, da ich gelesen habe das sowas nach 3 Monaten verjährt, und eben keine Mahnung kam 3 Monate lang. - Was ja auch seltsam und untypisch ist.

0
DaKaBo  19.11.2023, 10:32
@Helloitsme95
das sowas nach 3 Monaten verjährt

Nein.

Die Forderung besteht und kann aufgrund dessen bis 31.12.2026 geltend gemacht werden. Danach mit gerichtlichem Titel 30 Jahre lang.

4
Funship  19.11.2023, 15:44
@DaKaBo

Nein, bei Bußgeldern gibt es keinen gerichtlichen Titel. Der Bußgeldbescheid, wenn wirksam, kann ohne weiteres vollstreckt werden. Nach drei Jahren tritt Vollstreckungsverjährung ein, sofern das Bußgeld nicht über 1000 Euro liegt. Dann fünf Jahre.

1

Verjährung nach 3 Monaten

Verjährung kommt von Jahr

Das sind mehrere Jahre


Crack  19.11.2023, 10:20

Falsch, es gibt auch andere Fristen.

Hier sind es z.B. 3 Monate bzw. 6 Monate, je nach Konstellation.

0

Vielleicht geht sich das gerade noch aus und Du kannst der Aufforderung zur Zahlung der Strafe noch nachkommen. Im Text ist auch beschrieben, wie das mit dem Fahrverbot abläuft, welchen Zeitraum Du dafür zur Verfügung hast.

Ansonsten kpmmt dann demnächst die nächste Stufe mit einem deutlicheren Schreiben und wahrscheinlich höheren Kosten.

Ich würde mal bei der ausstellenden Behörde anrufen und nachfragen. Manchmal hilft das zur Vermeidung höherer Strafen. Und sei freundlich und zeige Reue.

Viel Erfolg.

Hi, die Behörde hatte seit Deinem Verstoß 3 Monate Zeit, um Dir einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid zu schicken.

So wie ich das verstanden hab, hat sie das auch geschafft. Dann beträgt die Verjährungsfrist nun 6 Monate ab Zugang des Schreibens.

Du solltest nun zahlen, sonst gibts nur mehr Ärger. Es kann sogar Erzwingungshaft angeordnet werden.

Es zählt das Datum der Zustellung und nicht, wann du den Brief aufgemacht hast...

Die kommen schon noch, die Mahnungen...