Hallo, ich wollte kurz etwas zu einer Aufgabe fragen, zu der ich keine Antwort finde

wenn jmd. durch ein notariell beurkundeten Kaufvertrag jemandem ein Grundstück verkauft, aber der Käufer erst 8 Jahre später die Auflassung verlangt, aber der Verkäufer sich weigert diese zu erklären, kann der Käufer noch einen Anspruch geltend machen oder ist dieser schon verjährt?

Danke vorab!