Verjährung?

3 Antworten

Ja bei Sachbeschädigung beträgt die Höchststrafe 6 Monate, das bedeutet die Verjährung tritt 1 Jahr nach Vollendung der Tat ein - in dem Punkt hast du also recht.

Wenn es sich um eine schwere Sachbeschädigung handelt, so beträgt die Verjährungsfrist Drei Jahre.

Was du dabei vergisst... der Geschädigte hat Zivilrechtliche Ansprüche auf Schadenersatz dir gegenüber, und da beträgt die Verhährungsfrist 30 Jahre. Heißt also wenn du erwischt wirst, dann wirst du für den Schaden aufkommen müssen und kannst zivilrechtlich geklagt werden.

Lass das einfach sein... niemand hat es gerne wenn seine Sachen von fremden Leuten beschädigt werden...

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Student der Rechtswissenschaften

xdgamer007  02.10.2021, 23:33
Ja bei Sachbeschädigung beträgt die Höchststrafe 6 Monate

Aus Interesse: wie kommst du auf die 6 Monate? Ich kenne nur § 303 StGB der 2 Jahre als Höchststrafe ansetzt.

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xdgamer007  02.10.2021, 23:37
@Coffeman444
Österreich

Ah ok verstehe.

Seltsam dass ihr in Deutschland da nur einen §en für den Tatbestand habt und dafür gleich pauschal 2 Jahre...

Naja was heißt pauschal 2 Jahre. Ich weiß von keinem der dafür tatsächlich Haft bekommen hat. Der Strafrahmen ist Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren. Im Regelfall wird es also bei Geldstrafe oder etwas in der Dimension deiner 6 Monate sein. 2 Jahre sind ja nur das Maximum.

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Coffeman444  02.10.2021, 23:40
@xdgamer007

Das war mir schon klar - mit pauschal meinte ich dass der Paragraf keine Unterscheidung zwischen "leichter" und schwerer SB macht. Also dass da keine rote Linie gezogen wird. In Österreich greift die schwere SB ab einem Schädigungswert von € 5.000 - dh. richte ich einen Schaden an der unter dieser Summe liegt, so brauche ich keine "Angst" haben für mehr als 6 Monate bestraft zu werden. - Also ja grds. ist es am Schluss eh in Deutschland auch im Ermessen des Richters was er als -schwere- und was als - leichte- SB klassifiziert - ich bin es nur gewohnt dass der Gesetzgeber hier die rote Linie vorgibt.

Ist das bei anderen Paragraphen in Deutschland auch so? (z.B Diebstahl/Schwerer Diebstahl oder Betrug/Schwerer Betrug,...) - also dass das dann alles nur "DS" oder "Betrug" ist?

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xdgamer007  02.10.2021, 23:53
@Coffeman444

Nein das ist nicht überall so.

Es gibt auch hier häufig noch einen Qualifikationstatbestand. Schwere Körperverletzung, Schwerer Raub, schwere Brandstiftung um mal einige wenige Beispiele zu nennen.

In aller Regel ist das also gleich. Hier sieht man das eher bei Bagatelldelikten, dass man die Entscheidung größtenteils an den Richter gibt.

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Coffeman444  02.10.2021, 23:59
@xdgamer007

Ah okay dann scheint SB in dem Fall einfach eine Ausnahme zu sein.

Achja weil du es sagst: (Falls bei euch die Gerichte ähnlich aufgebaut sind) - lande ich wegen Sachbeschädigung egal in welcher Schwere (gibt ja nur einen §en) bei euch immer vorm Landesrichter? (Bei uns in 🇦🇹 gibt es Bezirksrichter -> Landesrichter -> Landesrichter mit Schöffen -> LR mit Geschworenen) in der Aufsteigenden Reihenfolge.

Mit einer einfachen SB (strafbar bis zu 6 Monate) landest du also vorm Bezirksrichter.

Mit einer schweren SB kommst du zum Landesrichter.

Also das ist wohl auch einer der Gründe warum es da zwei §en gibt

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xdgamer007  03.10.2021, 00:05
@Coffeman444

Ja so in etwa.

Kleinigkeiten landen vor dem Amtsgericht. Das dürfte mit dem Bezirksrichter vergleichbar sein. Die nächsthöhere Instanz müsste dann hier das Landgericht sein.

Um ehrlich zu sein bin ich aber überfragt wann welcher Sachverhalt wo hinkommt.

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Die Verjährungsfristen für Straftaten nach dem StGB sind in § 78 StGB geregelt.

Sprayen stellt in aller Regel eine Sachbeschädigung gem. § 303 StGB dar.

Die Höchststrafe darauf sind 2 Jahre Haft.

Somit gilt § 78 Abs.3 Nr.5 StGB

drei Jahre bei den übrigen Taten.

20 Jahre: Taten, die mit Freiheitsstrafen von über zehn Jahren bedroht sind. 10 Jahre: Taten, die mit Freiheitsstrafen von über fünf bis zu zehn Jahren bedroht sind. 5 Jahre: Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren bedroht sind. 3 Jahre: bei allen übrigen Taten.