Ich bin Gassigeher im Tierheim und gehe seit einiger Zeit mit dem selben Hund, wir verstehen uns sehr gut. Ich habe mich nun entschlossen den Hund zu mir zu nehme, der vom Vorbesitzer aus gesundheitlichen Gründen dem Tierheim überschrieben wurde. Nun kommt auf einmal die Züchterin und will den Hund zurück haben. Der Hund war seit 7 Jahren bei seinem Vorbesitzer. Nun meine Frage, gibt es da nicht Verjährungsfristen, dass sie den Hund nicht mehr zurück fordern kann?