Verjährungsfrist bei Gerichtskosten?

Hallo liebe "Gute Frage" Community,

uns erreichte eine Email mit einem Fall den wir so in den 20 Jahren unserer Firma noch nicht erlebt haben. Erste Gespräche mit Anwälten brachten völlig unterschiedliche Ergebnisse zu dem Fall. Ich dachte mir also, wir stellen das hier bei Gute Frage ein um zu sehen wie die Antworten ausfallen.

Die Fragen die sich stellen sind, kann diese Forderung aus dem jahr 2006 noch geltend gemacht werden oder nicht? Wir zahlen unsere Rechnungen, auch solche aus Rechtsstreitigkeiten, immer. Die Hauptforderung wurde beglichen, es geht nur um die Gerichtskosten die wohl irgendwie untergegangen sind, was die Gegenseite auch zugibt. Die Aufbewahrungsfrist für Geschäftsunterlagen beträgt 10 Jahre, wir haben durch einen nachweissbaren Wasserschaden im Jahr 2013 keine Unterlagen mehr aus dem Jahr 2005/6/7. Da wir in dieser Zeit hunderte Buchungen pro Monat hatten ist es nicht mehr nachzuvollziehen ob die Rechnung eventuell sogar beglichen wurde.

Wie ist hier vorzugehen? Ideen?


Anbei der Text:

Sehr geehrte XXX sehr geehrter XXX,

Ich hoffe es ist in Ihrem Sinne, wenn ich sie in dieser Sache auf direktem Wege kontaktiere, da ich davon ausgehe, dass sie - wie ich - eine schnelle Erledigung der Angelegenheit bevorzugen.

Im Zuge einer Betriebsprüfung trat unser Gerichtsverfahren aus den Jahren 2005/2006 vor dem AG XXX zu Tage.

Nach Durchsicht der Unterlagen hatte die damals von uns konsultierte Kanzlei XXX lediglich die Forderung aus dem Urteil vom 23.01.2006 nicht jedoch aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss vom 17.03.2006 beigetrieben, da wir einen entsprechenden expliziten Auftrag nicht beantwortet hatten.

Ein entsprechender Scan liegt an. Ein gerichtlicher Titel unterliegt nicht der 3-jährigen Regelverjährung. Die Gesamtsumme beläuft sich inkl. der angefallenen Zinsen auf € XXX.

Ich bitte um Mitteilung, bis wann sie den Betrag auf unser Konto XXX zum Ausgleich bringen können.


Vielen Dank an Alle :-)

Rechtsanwalt, Gericht, Verjährung
Ist man nach der Verjährung immer noch strafbar?

Zu aller erstmal: Ich stelle die Frage jetzt zum zweiten Mal, weil ich mich bei der ersten Frage wohl nicht richtig ausgedrückt habe. Trotzdem muss ich nochmal betonen, dass es sich hier rein um ein Tagtraum handelt und man darf doch mal fragen können, wenn es einen interessiert. Ich rede einfach mal in der dritten Person. Also es wurde eine Straftat begangen, bei der eine Menge Geld erbeutet wurde. Wenn ich an Straftat denke, fällt mur zu erst ein Bankraub ein. Also gehen wir mal davon aus bei einem Bankraub, bei dem niemandem etwas passiert ist, keine Toten und keine Verletzten und auch kein Gebrauch von Waffen sondern einfach nur ein normaler Tresoraufbruch. Das ist die Situation. Was dann mit dem Geld passiert ist folgendes:  Es wird von all dem Geld eine Investition getätigt, sagen wir einfach mal eine Immobilie. So, und nun wirft diese Immobilie monatlich durch die Mieteinnahmen Geld ab. Jetzt kommt der eigentliche Punkt. Wann ist die Straftat, also der Diebstahl des Geldes (geht man von Diebstahl oder Raub aus?) verjährt oder verjährt die gar nicht, weil man ja jeden Monat daraus Geld verdient und man bleibt strafbar, und wie schaut das dann mit der immobilie aus. Würde die, rein theoretisch, trotz Verjährung beschlagnahmt werden?

Es kam auf, dass es sich um Geldwäsche handeln könnte, aber das würde ich jetzt außen vorlassen und davon ausgehen, dass immer Steuern gezahlt wurden.

Geld, Recht, Anwalt, Gesetz, Gericht, Investition, raub, Straftat, Verbrechen, Verjährung, theoretisch
10 Jahre alte Schulden bei der EWE?

Hallo.

Ich frage im Auftrag einer Freundin von mir.... Sie ist alleinerziehende Mutter von 3 kleinen Kindern 5, 7 und 10 Jahre alt sie selbst ist 31.

Sie ist vor kurzem umgezogen von Einen Landkreis in einen anderen, hat hier natürlich alles umgemeldet ewe Schulen usw. Wie das sein muss.

Und prompt nach 2 Wochen bekam sie einen Brief von der ewe mit 2 unterschiedlichen vertragsnummern, auf der einen Nummer waren ca.1000 Euro offen und auf der 2. Etwa 3000 Euro. Diese beiden Verträge liegen laut ihrer Aussage mittlerweile knapp 10 Jahre zurück und sie hatte bis hier her nie etwas davon gehört das sie Schulden bei der ewe hat, sprich sie bekam keine Rechnungen oder Mahnungen. Diese Schulden stammen aus einer vorvorherigen Wohnung. die ewe schrieb auf den gleichen zettel das sie bis zum 14.12 Zeit habe diese 4000 zu begleichen ansonsten wird die Versorgung eingestellt...

Sie lebt im Moment von hartz 4 und Kindergeld, muss davon ihren und den Lebensunterhalt der Kinder bestreiten... Sie war damit beim Arbeitsamt und die meinten sie solle sich mit der ewe in Verbindung setzen und eine Ratenzahlung vereinbaren... Dann ist sie zur ewe gefahren und dort meinten die Herrschaften eine Ratenzahlung wäre nur möglich mit einer rate von 400 Euro im Monat.... das kann sie sich unmöglich leisten.

Was hat sie für Möglichkeiten? ich möchte ihr gerne helfen und würde ungern sehen das sie und ihre Kinder im Dunkeln ohne Strom und Gas Weihnachten verbringen müssen allerdings kann ich das Geld auch nicht vorstrecken. Bitte helft ihr.

P.s. sie selbst ist für die Schulden nicht verantwortlich da sie zu dem Zeitpunkt im Ausland war bei ihrem damaligen Ehemann. Und ihr mittlerweile verstorbener Bruder bewohnte ihre Wohnung die aber damals noch auf ihren Namen weiterlief...

Schulden, Strom, ewe, Verjährung
Welches Baurecht gilt?

Hallo,

wenn man neu baut aber vor Jahren den ersten Bauantrag beim Bauamt gestellt hat, welches Baurecht gilt dann?

Das zur Zeit des ersten Bauantrages oder das zur Zeit des Bau des Hauses? Zwischenzeitlich haben sich nämlich die Abstandsflächen von Erkern von 2 m auf 3 m erhöht und wir haben eher nach dem alten Baurecht gebaut.

Neben uns das Grundstück wurde verkauft und der neue Besitzer hat die Abstandsflächen unseres Hauses überprüft, die wohl leider nicht so ganz stimmen.

Erster Antrag für unser Haus wurde 1997 gestellt da hatten Erker in NRW noch 2m Grenzabstand, Haus wurde aber erst 2004 gebaut - da galten wohl schon 3m Grenzabstand - jetzt waren wir nicht ganz so genau und der Grenzabstand beträgt nach neuer Vermessung wohl nur 1,82m.,da das Grundstück vorher einer Erbengemeinschaft gehörte , bei der aber wohl alle verstorben waren hat sich bisher keiner dafür interessiert. Der neue Besitzer hat das Nachbargründstück erst im Dezember entgültig gekauft und Anfang März vermessen lassen, dabei sind ihm die falschen Maße erst aufgefallen.

Mit was für Folgen müssen wir denn nun rechnen?

Kann er einen Rückbau verlangen und auch evl. durchsetzten?

Baulast will der Nachbar keine auf sein Grundstück eintragen lassen.

Oder könnten wir Glück haben und alles ist verjährt und es passiert gar nichts.

Vielleicht hat ja hier jemand Ahnung davon. Bin ziemlich ratlos. Freue mich über jede helfende Antwort.

Bauantrag, Baurecht, Folgen, Verjährung
Verjährung? Stadt entscheidet nach 12 Jahren über Bauantrag für Carport mit Ablehnung

Folgender Sachverhalt:

Im März 2003 wurde ein Bauantrag bei der Stadt gestellt zwecks Errichtung eines Carports (leider stand das Carport da allerdings schon). Nach mehreren Ortsbesichtigungen durch die Stadt hieß es, das Carport müsste 5 Meter nach hinten versetzt werden (dann stünde es aber genau im Vorgarten vor den Fenstern der Nachbarn, die würden sich freuen), da es laut Bauordnung zu nah an der Straße stünde (es steht aber komplett auf unserem Grundstück). Bei einer weiteren Ortsbesichtigung, unter anderem auch mit dem damaligen Bürgermeister, wurde sich darauf geeinigt, dass die Stadt sich wieder melden würde, da es sein könnte dass sich die Bauordnung ändert und das Carport erstmal stehen bleiben kann.

Seit dem haben wir nichts mehr von der Stadt gehört, 12 Jahre lang hat es niemanden gestört, niemand hat sich beschwert und es sind auch keine Unfälle geschehen (wie wohnen in einem kleinen Dorf mit wenig Durchgangsverkehr).

Gestern kam dann plötzlich und aus heiterem Himmel ein Ablehnungsbescheid gegen den Antrag aus 2003. Ist dieser Antrag nicht Verjährt, wenn sich die Stadt über 10 Jahre nicht meldet?

Außerdem liegt hier eine unmittelbare Härte vor, da unter dem Carport auch das Fahrzeug meines Schwiegervaters steht, der allerdings linksseitig eine Beinprothese hat und über 80 Jahre alt ist. Er kann nicht so weit laufen und benötigt daher das Carport um sein Auto abzustellen.

Kann mir jemand sagen, ob man sich auf die Verjährung berufen kann?

Bauantrag, Carport, Verjährung, Ablehnungsbescheid
Diebesgut "wieder gefunden"

Hallo zusammen, ich such mich den ganzen Tag schon dumm und dusselig.

Im Jahre 2011 wurde mir meine Sportausrüstung aus dem Auto geklaut. Wir haben natürlich eine Anzeige gemacht bei der Polizei. Am vergangenen Dienstag kam ein Herr in den Laden meines Händlers mit den Sachen zum reparieren, mein Händler hat die Sachen direkt wieder erkannt, weil zum einen direkt am Gerät eine beschädigung war die er reparieren musste und diese unverkennbar ist und zum anderen stand teilweise mein Namen auf den Sachen noch. Er hat sich direkt das Kennzeichen aufgeschrieben und ein paar infos dem Typen entlockt. Wir haben jetzt den Namen der Person noch herrausfinden können und das Kennzeichen. Ich weiss jetzt nicht was ich machen soll mit den Infos.

Heute morgen haben wir mit dem Beamten telefoniert der damals die Anzeige aufgenommen hat. Er meinte dass ich keine Chancen mehr habe die Sachen wieder zu bekommen, den wenn er die Sachen von jemanden anderen erworben hat, darf er diese behalten. Ich kann anhand von Fotos und Rechnung beweisen dass die Sachen mir gehören. Mein Händler will sich noch bemühen den Lieferschein raus zu suchen, da die Artikel aus Amerik sind und auf dem Lieferschein die Seriennummer vermerkt ist. Es wurden von dem Artikel auch nur 3 Stück in dem Jahr verkauft.

Hab jetzt bange wenn ich zur Polizei gehe dass mir da nicht geholfen wird. Den ich bin doch Eigentümer, so einfach kann die doch nicht verfallen.

Würde mich sehr freuen wenn mir jemand was positives Antworten könnte.

Dickes danke schomal im vorraus.

Diebstahl, Verjährung
Teldafax/ Creditreform, falsche Forderung verjährt?

Ich war bis zum 17.06.2011 Kunde bei TelDaFax, bezahlte die Stromrechnung per Lastschrift monatlich. Ich bekam am 30.12.2011 eine detaillierte Verbrauchsrechnung mit Zählerständen. Aus diesen ging hervor, dass ich noch eine Forderung (Guthaben) von 125,47 € habe. Diesem Schreiben war ein Dokument vom Amtsgericht Bonn / Dr. Biner Bähr beigefügt, aus welchem hervorgeht, dass der obige Betrag in der Insolvenztabelle aufgenommen wurde. Des weiteren wurde ich darauf hingewiesen, dass dies für mich verbindlich sei. „Bitte bewahren Sie dieses Schreiben gut auf, da eine erneute Übersendung im Hinblick auf die grosse Gläubigerzahl nicht erfolgen kann. Lediglich bei einer nachträglichen Berichtigung wird Ihnen der geänderte Auszug automatisch und ohne Aufforderung zu gegebener Zeit übersandt werden.“ Auf die Forderung hatte ich verzichtet, da für mich das Thema abgeschlossen war. Nun bekam ich am 15.11.2014 Post von Creditreform, wo mir mitgeteilt wurde, dass bei der Firma TelDaFax ein Restbetrag von 124,90 € offen wäre. Als Nachweis war ein DIN A 4 Blatt in Excel erstellt mit ein paar Zahlen, welche nicht nachvollziehbar sind. Ich habe ja die Abrechnung hier vor mir liegen. Um die Akte zum Abschluss zu bringen, wurde mir eine Vergleichszahlung in Höhe von 100 € angeboten. Da ich hier andere Dokumente vorliegen habe, legte ich Widerspruch ein. Jedoch reagierte man nicht auf diesen. Das Zahlungsziel wurde auf den 30.11. festgelegt. Am 23.12.2014 bekam ich eine Mahnung in Höhe von 238,17 €. (Zinsen, Mahnkosten, ..) Zahlungsziel bis zum 29.12.14. Diesem kam ich nicht nach. Am 05.01.2015 kam erneut eine Mahnung mit Datum 01.01.2015 ( ja, man arbeitet hier auch am Feiertag ) über 245,80 €.: "Sehr geehrter Herr ..., auf unsere Mahnung in obiger Angelegenheit erhielten wir von Ihnen weder Zahlung noch Stellungnahme.Durch Stillschweigen erledigt sich die Sache jedoch keineswegs. Die Einleitung gerichtlicher Maßnamen bis hin zur Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher kann nur durch sofortige Zahlung vermieden werden. Nutzen Sie diese letzte Möglichkeit einer außergerichtlichen Einigung und überweisen Sie jetzt den fälligen Gesamtsaldo in Höhe von 245,80 EUR.

Zur Frage: Ist die Forderung vom 30.12.2011 verjährt ?

Mahnung, TELDAFAX, Verjährung
MPU erst 8 Jahre nach Delikt von Führerscheinstelle angeordnet

Hallo, nehmen wir mal folgenden Sachverhalt an. Jemand wird 2006 auf dem Fahrrad von der Polizei angehalten, weil er/sie Schlangenlinien fährt. Die Polizei misst eine BAK von 1,7 Promille. In der darauf folgenden Verhandlung werden zwar 30 Tagessätze als Strafe festgelegt, aber kein Fahrverbot ausgesprochen und auch die Fahrerlaubnis nicht entzogen. Nun vergehen über acht Jahre und Sohn/Tochter der betreffenden Person möchte mit 17 den Führerschein machen und die Eltern beantragen demzufolge das begleitete Fahren. Die Führerscheinstelle überprüft die Anträge und stellt nun fest, dass Person X vor acht Jahren betrunken Fahrrad gefahren ist und ordent nun eine MPU an. Auf telefonische Nachfrage äußert die Führerscheinstelle, dass sie damals wohl nicht informiert worden sei, jedenfalls sei die MPU damals versäumt worden. Auf welchen rechtlichen Grundlagen kann nach so langer Zeit eine MPU angeordnet werden? Seitdem gibt es keine Auffälligkeiten benannter Person im Straßenverkehr. Hätte die Eintragung, da kein Fahrverbot ausgesprochen wurde und auch der Fühererschein nicht entzogen wurde, nicht schon nach fünf Jahren gelöscht werden müssen, statt erst nach 10 Jahren? Gibt es die Chance, die 400 Euro für eine MPU zu sparen und geleichzeitig natürlich die Fahrerlaubnis zu behalten? Bitte nur bei wirklicher Sachkenntnis antworten - und auch bitte nur auf die juristischen Aspekte des Sachverhalts.

MPU, Verkehrsrecht, Verjährung
Nach fünf Jahren (vier Jahr nach Kündigung) plötzlich Nachforderung von Fitnessstudio

Hallo, ich hoffe hier kann mir wer weiterhelfen. Folgende Situation: Am 01.12.2009 habe ich einen einjährigen Vertrag bei einem Fitnessstudio abgeschlossen. Da der Besitzer mir sagte, dass ich, wenn ich einen Rehasport-Schein mitbrigen würde, nur 32,99€ bezahlen würde anstatt 44,99€, habe ich das dementsprechend so gemacht. Einige Monate später habe ich fristgerecht gekündigt und somit war für mich das Thema Fitnessstudio erledigt. Nun stand plötzlich der Studiobesitzer vorletzte Woche vor meiner Tür und forderte, dass ich die - laut ihm - ausstehenden Unterschriften auf dem Rehaschein noch zu leisten hätte. Ich war völlig perplex und auch grade in Eile und an der Haustür unterschreibe ich schonmal gar nicht. Abgesehen davon, weiß ich gar nicht, von der Herr meinen neuen Nachnamen (mittlerweile verheiratet) und meine neue Adresse hat, aber das ist ja nur zweitrangig. Jedenfalls wollte er ein andermal dann wiederkommen. Letzte Woche stand er dann um acht Uhr abends als ich meine Kinder gerade zu Bett gebracht hatte wieder vor der Tür und wollte wieder diese Unterschriften, ohne mir überhaupt richtig erklären zu können, warum das jetzt nach fünf Jahren erst aufgefallen ist. Zuerst sagte er, dass ich das, was ich noch unterschreiben müsste, dann als Gutschrift bekäme, falls ich mal wieder bei ihnen Sport machen wollen würde und beim zweiten Besuch dann hieß es, dass ich ja noch gar keine Unterschriften geleistet hätte (leider kann ich mich daran auch nicht mehr erinnern, muss ich gestehen). Ich hab ihm dann meine Telefonnummer genannt, damit er mir das bitte am Telefon mal genau erläutern könnte, wieso weshalb warum ich jetzt irgendwas unterschreiben soll, nach so vielen Jahren. Jetzt am Samstag flattert mir plötzlich ein Einschreiben in den Briefkasten mit dem Wortlaut: "... Leider stehen aus Ihrer Trainingsanmeldung vom 01.12.09 bis 30.11.2012 noch 12 Monate x 12,08 € - 144,96 € offen, die wir im Vorhinein für eine mögliche Rehasportteilnahme abgezogen haben. Diese müssen wir hiermit anmahnen. Bitte teilen Sie umgehend mit, ob Sie am Rehasport teilgenommen haben." Meine Krankenkasse meint, der Rehasportantrag sei nach vier Jahren verjährt, aber wie steht es mit der Geldforderung an sich? Ist das nicht auch nach drei Jahren verjährt? Viele sagen vielleicht jetzt, warum unterschreibst Du nicht einfach und gut ist, aber ich fühl mich bedrängt von ihm und ärger mich einfach drüber. Daher dachte ich, ich frag einfach mal hier um Rat. Vielleicht war der ein oder andere auch schonmal in einer ähnlichen Situation... Liebe Grüße und Danke im Voraus

Fitnessstudio, Recht, Verjährung, nachforderung
Wird mein lebenslängliches Wohnungsrecht nach 3 Jahren verjähren?

Hallo, ich komme mit meinem Problem nicht weiter. Es geht um dieses Testament von meiner Mutter. Vielleicht kann mir jemand helfen.

Zusammenfassung vom Testament von meiner Mutter - KOPIE

  1. Erbeinsetzung – mein Sohn als Alleinerbe und Stammerbe

  2. Auflage - Meiner Tochter 1 (das bin ich), wohnhaft xx ist im Hause xx ein lebenslängliches unentgeltliches Wohnungsrecht, im .. , bestehend aus xx, nebst freiem Umgang im Haus und .., von meinem Erbe xx zu gewähren und dinglich zur Eintragung zu bewilligen und zu beantragen.

  3. Vermächtnis - Meine Tochter 2, geb. am .., wohnhaft .. erhält das Bauplatzgrundstück Nr… Weiteres habe ich nicht zu bestimmen.

Wir wohnen in Bayern, das Testament wurde bei einem Notar/Anwalt in Hessen erfasst. Telefongespräch mit dem Notariat in Hessen – der Notar ist a.D., ist jetzt nur als RA tätig. Sein Kollege, RA und Notariatsverwalter meint, von Text her ist es Vermächtnis, aber er will mit der Sache nichts zu tun haben.

Den Notar a.D. habe ich angeschrieben mit der Frage, ob es sich hier um eine Auflage oder doch Vermächtnis handelt. Seine Antwort per mail – er kann sich auf den Vorgang nicht erinnern. Aber er hat doch das Testament unterzeichnet!

Das Testament ist aber trotzdem gültig? Was kann ich da noch unternehmen? Habe ich jetzt wirklich kein Anspruch auf mein Wohnrecht, wenn es im Testament als Auflage steht?

Wenn es nicht ins Grundbuch eingetragen wird, ist es dann nach 3 Jahren nach Todesfall verjährt und ich muss dann ausziehen? Wenn es so wäre, muss ich rechtzeitig meinen Pflichtteil beantragen, oder? Sonst gehe ich ganz leer aus. Ich wohne hier in der Wohnung 30 Jahre.

Ich habe mich nach Erhalt von Testament bei einem RA beraten lassen. Im Testament steht wirklich Auflage, der RA hat gemeint, damit ist ein Vermächtnis gemeint. Und dass mein lebenslängliches unentgeltliches Wohnungsrecht gültig bleibt, auch wenn es nicht im Grundbuch eingetragen wird.

Ich habe danach Grundbucheintrag und Pflichtteilsanspruch in der Nachlasssache bei meinem Bruder beantragt. Danach hat sich der RA von meinem Bruder gemeldet:

Brief Nr. 1 KOPIE: Sie selbst erhielten im Anwesen. . ein lebenslängliches ..Wohnungsrecht… Dieses Wohnungsrecht ist auf ihren Pflichtteilsanspruch anzurechnen... K. Ende

Später Brief Nr. 2: KOPIE: Mein Mandant wurde als Alleinerbe mit einer Auflage belastet. Gem. Par. 1940 gewährt jedoch eine Auflage dem Begünstigten keinen Anspruch auf die Leistung. Insofern Sie Ihren Pflichtteilanspruch geltend machen werden, sieht sich mein Mandant ausser Stande, die hier genannte Auflage zu erfüllen, Sie müssen dann die von Ihnen genutzte Wohnung zu räumen.

Ich habe einen Anwalt f. Erbrecht. Er meint jetzt, wenn man das Testament als ganze ansieht, soll es hier um eine Auflage handeln.

Nach der Testamentseröffnung hat mir Amtsgericht (Bayern) mitgeteilt, ich wurde von der Erbfolge ausgeschlossen, daneben wurde mir ein Vermächtnis (!!) zugewendet.

Danke für Tipps

Wohnrecht, Testament, Recht, Erbrecht, Erbschaft, Verjährung, Auflage
Wann ist eine Forderung verjährt?

Hallo liebe gutefrage.net Gemeinde

Vor einigen Tage hatte ich einen Brief von der EOS DID (Deutscher Inkasso-Dienst) mit folgendem Inhalt bekommen.

"Abgetretene Forderung der Otto (GmbH & Co KG) in Höhe von zzt. EUR 176,55

Sehr geehrter Herr...

auch wenn wir bereits beauftragt wurden, möchten wir Ihnen die Gelegenheit geben, das anstehende gerichtliche Mahmverfahren abzuwenden. Wir haben daher entschieden, die weiteren Maßnahmen für kurze Zeit zurückzustellen. Bitte bedenken Sie: Die Kosten in diesem Verfahren sind nicht unerheblich und müssen von Ihnen bezahlt werden. Wir sind davon überzeugt, dass Sie sich diese Kosten ersparen wollen. Nutzen Sie also diese Chance und begleichen Sie diese verhältnismäßig geringe Forderung! Auch für eine Ratenzahlung ist es noch nicht zu spät. Es besteht die Möglichkeit, Zahlungen auch im Lastschriftverfahren einzuziehen. Dafür senden Sie uns bitte das anliegende SEPA-Lastschriftmandat ausgefüllt und unterschrieben vom Kontoinhaber per Post im Original zurück."

Da ich die Forderung überhaupt nicht einordnen konnte, hatte ich Rechnung usw. angefordert, um zu wissen um was es geht. Habe gestern auch die Unterlagen bekommen. Es geht um eine Bestellung aus dem Jahr 2004 (Ratenkauf), bei der anscheinend im Jahr 2006 die letze Rate nicht abgebucht wurde (Einzugsermächtigung). Natürlich habe ich auch acht Jahre später keine Unterlagen mehr um die Angelegenheit zu prüfen, habe aber auch keine Lust einen Betrag an die DID zu zahlen der fast viermal höher ist als der anscheinend offe Betrag.

Bei meine Suche im Internet bin über die Verjährung gestolpert. Wenn ich das richtig verstanden habe müsste diese Forderung verjährt sein.

Bitte um Antworten, ob diese Forderung verjährt ist...wie formuliere ich der DID ein Schreiben, damit ich in ruhegelassen werden.

Danke

Forderung, Inkasso, Verjährung
Mahnbescheid von APCOA Parking / COEO Inkasso Abzocke

Hallo Community, wir müssen aus gesundheitlichen Gründen unserer Tochter (Schwerbehinderung 100%) immer innerhalb der Uni Frankfurt parken. Diese Parkplätze innerhalb und außerhalb sind durch die APCOA Parking Gesellschaft vermietet. Hier parken wir schon seit mehreren Jahren und bezahlten mittlerweile schon mehrere hundert Euro über die letzten Jahre. Damals bezahlten wir unser Parktiket (3,60€) mit der EC Karte, da anscheinend das Konto nicht genug Deckung hatte, kam am 28.10.2010 eine Rücklastschrift an APCOA. Jetzt erhielten am 27.11.2013 ein Schreiben von COEO Inkasso, die im Auftrag von APCOA 84,16 wollten. Also mehr als 3 Jahre später. Kurz darauf die 2. und letzte Mahnung. Beide ignorierten wir, da wir uns keiner Schuld bewusst waren und auch nicht zuordnen konnten. Danach hat COEO Inkasso einen Mahnbescheid beantragt der am 23.12.2013 beim Amtsgericht Hagen eingegangen ist und bearbeitet wurde und anschließend am 02.1.2014 an uns per Einschreiben uns zugestellt wurde, mit einer Summe von insgesamt 171,47€ ! Jetzt meine Frage, greift hier die Verjährungsfrist, da das Einschreiben nach dem 01.01.2014 zugestellt wurde? Ist die COEO Inkasso berechtigt bei einem Betrag 171,47€ zu fordern, auch wenn einmalig eine Forderung von nur 3,60€ nicht bezahlt wurde? Woher hat COEO Inkasso unsere Daten und müssen diese Daten mir nicht mitgeteilt werden? Ich hoffe uns das uns jemand hier helfen kann, Danke schon mal vorab.

Inkasso, Mahnbescheid, Verjährung, coeo Inkasso

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