Ist diese Forderung/Mahnung rechtswirksam, oder verjährt (jobcenter)?
Wir haben 2013/2014 als Familie Arbeitslosengeldes 2, im vollem Umfang bezogen.
Wir sind seit 2014 voll berufstätig und haben keine Sozialhilfe beansprucht.
2018 kam ein Brief mit der Forderung vom Jobcenter: sie haben 2013/14 zuviel Leistungen alg2 bekommen.
Zahlen Sie 1600,00€ zurück, die Ihnen überbezahlt wurden. Damals habe ich einen Wiederspruch eingelegt, da meiner Prüfung nach keine überzahlungen an das jobcenter bestanden.
Dann kam zwei Jahre nichts und ich dachte ok da war wohl ein Fehler. Wir haben alles pünktlich und übersichtlich eingereicht. Unsere Unterlagen waren pünktlich und unsere Situation immer konstant. Das heißt kein Umzug, keine berufstätig und sonstige Änderungen.
Heute kam der gleiche Brief mit der gleichen Forderung wieder an. Zahlen Sie 1600,00€ zurück den Sie haben 2013/14 zuviel Leistungen erhalten. Der tupfegleiche Brief nur mit dem Datum von heute.
Das kommt mir nun ziemlich merkwürdig vor. Das nach sovielen Jahren Forderungen entstehen und nach meinem Widerspruch Jahre später die gleiche Mahnung kommt.
Wie muss ich vorgehen und ist das eigentlich rechtlich? Verjährt das nicht?
4 Antworten
Forderungen vom Jobcenter: Muss ich Hartz 4 zurückzahlen? | DAHAG
Verjährung: Wann verjähren Rückforderungen des Jobcenters?Gemäß § 45 Abs. 4 Satz 2 Zehntes Sozialgesetzbuch (SGB X) hat das Jobcenter ein Jahr lang Zeit, um die Rückforderung einzutreiben. Diese Frist ist zwar verhältnismäßig kurz, doch sollten Sie sich nicht zu früh freuen: Die Ein-Jahres-Frist beginnt erst dann zu laufen, wenn dem Jobcenter die Überzahlung auffällt.
Beispiel: Sie haben im Jahr 2013 zu viel Hartz 4 erhalten. Im Januar 2015 stößt ein findiger Sachbearbeiter auf den Fehler und fordert Sie direkt dazu auf, die zu viel gezahlten Leistungen zurückzuzahlen. Zwar ist bereits mehr als ein Jahr vergangen, doch wurde die Frist gewahrt. Das Jobcenter hat bis Januar 2016 Zeit, um die Rückforderung einzutreiben.
Bei arglistiger Täuschung – etwa wenn Sie bewusst falsche Angaben gemacht haben, um sich Leistungen zu erschleichen – verlängert sich die Frist auf 10 Jahre.
Einer Rückforderung muss zu entnehmen sein, wodurch sich (angeblich) eine Überzahlung ergeben hat. Stand der Grund dabei?
Da stehen drei Aufhebungs-und Erstattungsbescheide. Habt ihr die in euren Unterlagen?
Dann schaut mal drauf, was da geschrieben steht.
Abgemeldet hattet ihr euch beim Amt, nachdem ihr Arbeit gefunden hattet? Ab wann genau habt ihr wieder gearbeitet?
Ja, wir haben uns ordnungsgemäß abgemeldet.
Ich habe noch zusätzlich per Email den Vertrag eingereicht. Das beweist bestimmt einiges
Beim Amt reicht man am besten immer alles persönlich und mit Nachweisstempel von denen ein. Wenn man etwas schriftlich macht, sollte man immer eine Eingangsbestätigung für die eigenen Unterlagen von denen fordern.
Was steht jetzt auf den drei Aufhebungs - und Erstattungsbescheiden für ein Grund drauf? Besonders von 2014 und 2016 sind ja hohe Posten.
Ich werde mal nachschauen vielen Dank für deine Antworten
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt grundsätzlich 3 Jahre. (§195 BGB)
Sprich, die Forderung kann tatsächlich noch angefordert werden.
Wurde ein Vollstreckungsbescheid ausgestellt, dann sogar 30 Jahre lang.
Wenn du dir aber nicht sicher bist, ob die Forderung rechtens ist, dann widerspreche der Forderung und fordere Beweise. Diese muss man dir vorweisen können.
Wenn die Forderung rechtsmäßig ist, ihr aber aktuell diese Forderung nicht begleichen könnt, dann macht mit dem Jobcenter eine Ratenzahlung aus. Da dies eine staatliche Einrichtung ist, wird man dir keine skuriosen Mahngebühren oder Ratenzahlungsaufschläge erheben, sondern nur die "normalen" Zinsen verlangen, die nach und nach anfallen "dürfen".
lG
Es kann nichts mehr gefordert worden den der Widerspruch hätte in 6 Monate bearbeitet werden müssen.
Gehe nochmal in den Widerspruch und auch mit dem hinweiß das der Widerspruch von damals nie bearbeitet worden ist solange es nicht bearbeitet wird ruht der vermeidliche Anspruch des Amts!
Verjährt ist das nach 5 jahre.
Du wirst von der "Schwarmintelligenz" keine rechtssichere Antwort auf Deine Fragen bekommen und solltest sie einem Fachanwalt für Sozialrecht bzw. für Forderungsrecht stellen.
Hi Von unserer Seite wurde nie was verborgen. Ich habe den Brief nachträglich eingefügt in meiner Frage.