Gemeinsames Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht - Umzug?

Kurz zur Ausgangssituation: Ich lebe seit einigen Jahren mit meiner neuen Partnerin zusammen. Sie hat zwei Jungs(11 und 7) mit in die Beziehung gebracht und wir haben gemeinsam eine 10 Monate alte Tochter. Meine Partnerin hat eine außergerichtliche Einigung mit dem Kindsvater, dass dieser seine Kinder jedes zweite Wochenende (von Freitag Nachmittag bis Sonntag Abend) zu sich holen kann/darf. Er nimmt dies nur zum Teil wahr. In der Regel holt er sie Samstag Nachmittag und bringt sie Sonntag Abend wieder. Grundsätzlich interessiert es den Kindsvater nicht, wie es sonst um die Kinder steht. Unterhaltungen mit der Mutter finden wenig bis gar nicht statt. Das Verhältnis beider Elternteile ist sehr angespannt. Da die Jungs sich bei uns (der Kindsmutter und mir) sehr wohl fühlen, und ich als Stiefpapa gesehen werde sind wir für die Kinder ganz klar ihr zuhause.

Nun zur eigentlichen Frage: Meine Partnerin und ich würden gern aufs Land ziehen, in ein ca 200 KM entferntes Dorf. Wir würden uns von einer Plattenwohnung auf ein großes Haus mit Grundstück verbessern. Die Jungs hätten dann endlich jeder sein eigenes Zimmer. Beide Jungs wären sehr dafür, da wir dort Freunde und Verwandte (meinerseits) direkt im Ort hätten, mit denen sich beide auch wunderbar verstehen.

Da meine Partnerin sich aber das Sorgerecht und somit auch  das Aufenthaltsbestimmungsrecht mit dem Kindsvater teilt , müsste er, sofern ich richtig informiert bin, einem Umzug zustimmen. Da er dies aber aus Prinzip allein niemals machen würde, ist die Frage, ob es außergerichtlich einen Weg gäbe, eine Lösung zu finden. Auch eine Einschätzung von euch, inwiefern ein möglicher gerichtlicher Weg erfolgsversprechend wäre, würde mir helfen.

Bevor hier gleich wieder böse Unterstellungen kommen, nein, wir wollen dem Kindsvater selbstverständlich nichts Böses. Nur wer sich um seine Kinder nicht kümmert, und selbst macht, was ausschließlich er für richtig hält kann doch nicht einfach mit einem VETO dem Willen der Kinder und der Kindsmutter einen Strich durch die Rechnung machen, oder?!

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