Wie weit darf ich mit 16 Jahren wegziehen?

8 Antworten

Dann gibt es nur einen Weg - kläre dies bitte mit dem zuständigen Jugendamt.

Und solange Du keinen Therapeuten oder Arzt im Hintergrund hast, der Dir attestiert, dass Dein Auszug zum Erhalt der psychischen Gesundheit unabdingbar ist, hast Du eher recht schlechte Karten.


Melinda208 
Beitragsersteller
 16.04.2018, 18:48

Ich hab die Diagnose schwarz auf weiß und durch eine Sozialpädagogin ebenfalls nochmal bestätigt , dass für mich halt nur noch Wohnheim in Frage kommen würde. Dann würde ja das Sorgerecht für mich ans Jugendamt gehen oder? Darf ich da dann einfach vorschlagen in welches Wohnheim und welches Bundesland ich darf wenn ich in meinem nicht mehr bleiben will?

Du kannst soweit weg ziehen, so weit es die Eltern erlauben und bezahlen.

Ansonsten musst du dich an das Jugendamt wenden.

Hier wird dann geklärt werden, ob für dich ein Auszug in Frage kommen kann


Melinda208 
Beitragsersteller
 16.04.2018, 18:56

Ich hab mich doch ans Jugendamt gewendet sonst käme für mich doch nicht mal ein Umzug in Frage . Ich müsste ja nur mein Okay geben ...Ich würde halt nur gerne wissen ob ich dann selber entscheiden kann , ob und wo ich hinkomme

Du solltest Dich an das Jugendamt wenden, einfach wegziehen solange Du nicht volljährig bist geht nicht.


Melinda208 
Beitragsersteller
 16.04.2018, 18:50

Hab ich doch schon...und es geht mir ja nur darum ob ich dann wenn die Frage geklärt ist , dass ich in ein Wohnheim komme , ob ich dann selber entscheiden darf wohin ich komme und ob ich dann halt auch sagen darf , dass ich ins nächste Bundesland und dort in ein Wohnheim unterkommen möchte

Liesche  16.04.2018, 19:34
@Melinda208

Du kannst es versuchen, ob so entschieden wird wie Du es Dir wünscht, hängt sicher von der Situation und Entscheidung des Amtes ab.

du darfst ausziehen, wenn deine eltern es erlauben und dahin wo sie es festlegen. du kannst ansonsten frühestens mit 18 ausziehen und auch nur dann wenn du dir das durch eigenes einkommen auch leisten kannst. bis dahin legen deine eltern fest wo du lebst, dich aufhältst und auch mit wem du kontakt hast.

wenn es dir schlecht geht, weil du geschlagen oder missbraucht wirst, wende dich ans jugendamt und dann werden die sich mit deinen eltern zusammensetzen und sich deren version der ereignisse anhören. danach entscheidet das jugendamt gemeinsam mit deinen eltern wie weiter verfahren wird und ob eine inobhutnahme in ein heim notwendig wird oder in ein heim für psychisch kranke jugendliche ansteht.


Melinda208 
Beitragsersteller
 16.04.2018, 18:54

ich hab mich doch bereits an Sozialpädagogen gewandt und die meinten auch , dass nur noch mein Wort reichen würde um mich daraus zu holen , weil die ja die komplette Geschichte kennen und da können sie ein Kind ja mit jedem Alter rausholen. Es geht mir halt nur darum ob ich dann wenn das Sorgerecht z.B das Jugendamt erhält ob ich dann halt fragen und aussuchen darf in welchen Kinder- und Jugendwohnheim ich gesteckt werde und ob das nun mal auch in einem anderen Bundesland liegen darf und kann

XC600  17.04.2018, 08:59
@Melinda208

Du kannst dir da nichts aussuchen, du kommst dann dahin wo grad ein Platz frei ist ....... Kann dir aber doch eigentlich egal sein, Hauptsache du bist raus Zuhause. ......

markusher  19.04.2018, 10:10
@Melinda208

das jugendamt erhält kein sorgerecht und ein sozialarbeiter gibt nur seine meinung wieder. du musst dich ans jugendamt wenden und deine problematik vortragen. dann wird man sich deine eltern zum gespräch laden und diese erzählen ihren teil und ihre sicht der dinge. wenn es bereits probleme bei zwei geschwistern von dir gab, wird man das näher beleuchten und die akten dazu ziehen. dein fall wird individuell bearbeitet und mit den eltern gemeinsam beraten wie man verfährt und dann wenn notwendig in ein heim stecken. das wird natürlich nicht 100e km weit weg sein, sondern in der unmittelbaren umgebung verbleiben. du hast dabei kein mitspracherecht, das entscheiden jugendamt und eltern gemeinsam.

das letzte wort haben dabei immer deine eltern als inhaber des sorgerechtes. solange sie mit dem jugendamt gemeinsam arbeiten, bleibt das sorgerecht auch bei ihnen und sie treffen weiterhin alle entscheidungen für dich die weitreichend sind.

wenn die Eltern zahlen kannst so weit wegziehen wie du willst


Melinda208 
Beitragsersteller
 16.04.2018, 18:52

Ich meine ja in ein wohnheim für kinder- und Jugendliche ...nicht in eine eigene Wohnung