Gemeinsames Sorgerecht - Muss Kindsvater Urlaub ankündigen?

Hallo zusammen,

Zur Ausgangssituation: Beide Jungs (7 und 11 Jahre) leben bei der Mutter. Alle 14 Tage ist ein Papawochenende, beide Eltern haben gemeinsames Sorge- und Umgangsrecht. An einem regulären Papawochenende holt der Kindsvater die Jungs ab, und fährt anschließend, ohne die Kindsmutter darüber zu informieren, mit Ihnen und anderen Verwandten seinerseits an die Ostsee (ca. 300 KM entfernt) und übernachtet dort mit den Kindern. Kurz vor dem Abholen verlangt er, dass die Kinder bitte wettergerecht angezogen sein sollen, da er sie zu Fuß abholt und es kalt draußen sei (Wohnort Potsdam - Brandenburg).

Meine Frage zu oben genannten Sachverhalt: Ist der Kindsvater verpflichtet, die Mutter im Vorhinein über diesen Urlaub zu informieren? Es geht nicht zwingend um die Einwilligung eines solchen Urlaubs (den Kindern sei jeder Urlaub absolut gegönnt). Es uns vielmehr um die Tatsache, dass die Kindsmutter nicht darüber bescheid wusste, wo sich ihre Kinder aufhalten. Auch hatte sie keinerlei Chance, den Kindern passende, wetterbedingte Kleidung für die Ostsee (im Winter - es schneite wohl) mitzugeben. Die Jungs waren erst kürzlich genesen von einem grippalen Infekt.

In einigen Foren konnte man bereits grob herauslesen, dass es sich ggf. hier rechtlich gesehen um Kindesentführung handeln könnte, da sich der Vater damit strafbar gemacht hat. Die Mutter müsse wohl über solche Urlaube informiert werden, da diese nicht zum täglichen, geregelten Ablauf gehören.

Wir haben mit dem städtischen Jugendamt telefoniert, diese machten, wie leider so oft, den Eindruck, als ob sie eher Konflikt ausweichend reagieren, und die Tatsache abbügeln, oder runterspielen würden.

Sowohl der Kindsvater, als auch der Großvater (der mit dabei war) hatten wenige Tage zuvor (der Kindsvater sogar am selben Tag) telefonischen Kontakt mit der Mutter. Es wurde zu keinem Zeitpunkt über diesen Urlaub informiert, nicht einmal im Nachhinein wurde darüber ein Wort verloren. Lediglich die Kinder berichteten vom Urlaub, und darüber, wie sehr sie dort gefroren hatten. Zudem wollten die Kinder laut deren Aussage auch erst gar nicht mit in den Urlaub.

Über eine sachliche, objektive Einschätzung wäre ich sehr dankbar.

Viele Grüße

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Gemeinsames Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht - Umzug?

Kurz zur Ausgangssituation: Ich lebe seit einigen Jahren mit meiner neuen Partnerin zusammen. Sie hat zwei Jungs(11 und 7) mit in die Beziehung gebracht und wir haben gemeinsam eine 10 Monate alte Tochter. Meine Partnerin hat eine außergerichtliche Einigung mit dem Kindsvater, dass dieser seine Kinder jedes zweite Wochenende (von Freitag Nachmittag bis Sonntag Abend) zu sich holen kann/darf. Er nimmt dies nur zum Teil wahr. In der Regel holt er sie Samstag Nachmittag und bringt sie Sonntag Abend wieder. Grundsätzlich interessiert es den Kindsvater nicht, wie es sonst um die Kinder steht. Unterhaltungen mit der Mutter finden wenig bis gar nicht statt. Das Verhältnis beider Elternteile ist sehr angespannt. Da die Jungs sich bei uns (der Kindsmutter und mir) sehr wohl fühlen, und ich als Stiefpapa gesehen werde sind wir für die Kinder ganz klar ihr zuhause.

Nun zur eigentlichen Frage: Meine Partnerin und ich würden gern aufs Land ziehen, in ein ca 200 KM entferntes Dorf. Wir würden uns von einer Plattenwohnung auf ein großes Haus mit Grundstück verbessern. Die Jungs hätten dann endlich jeder sein eigenes Zimmer. Beide Jungs wären sehr dafür, da wir dort Freunde und Verwandte (meinerseits) direkt im Ort hätten, mit denen sich beide auch wunderbar verstehen.

Da meine Partnerin sich aber das Sorgerecht und somit auch  das Aufenthaltsbestimmungsrecht mit dem Kindsvater teilt , müsste er, sofern ich richtig informiert bin, einem Umzug zustimmen. Da er dies aber aus Prinzip allein niemals machen würde, ist die Frage, ob es außergerichtlich einen Weg gäbe, eine Lösung zu finden. Auch eine Einschätzung von euch, inwiefern ein möglicher gerichtlicher Weg erfolgsversprechend wäre, würde mir helfen.

Bevor hier gleich wieder böse Unterstellungen kommen, nein, wir wollen dem Kindsvater selbstverständlich nichts Böses. Nur wer sich um seine Kinder nicht kümmert, und selbst macht, was ausschließlich er für richtig hält kann doch nicht einfach mit einem VETO dem Willen der Kinder und der Kindsmutter einen Strich durch die Rechnung machen, oder?!

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