Kann man abgelehntes Sorgerecht nochmal beantragen?

Hallo, aus einer Beziehung ist ein inzwischen 6-jähriges Kind hervorgegangen. Die Eltern waren nicht verheiratet, die Vaterschaft ist jedoch anerkannt und beglaubigt. Die Kindsmutter hat weiterhin alleiniges Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht. Nach einigen Monaten (fast 1 Jahr), in denen der Kindsvater keinen Kontakt zum Kind wollte, wurde der Kontakt wieder aufgebaut und regelmäßiger Umgang fand statt. Der Kindsvater hat inzwischen einen Antrag auf gemeinsames Sorgerecht beim Gericht gestellt, da die Kindsmutter weiterhin davon ausgeht, dass der Kindsvater eher ihr "schaden" möchte, statt sich ernsthaft um das Kind zu bemühen. Diese Annahme ist begründet und wurde auch vor Gericht akzeptiert. Nach einer Vorladung das Ergebnis: vorläufig kein gemeinsames Sorgerecht, denn der Kindsvater muss sein Interesse und seine Verlässlichkeit beweisen - über mindestens 4 Monate. 2 Monate verliefen ok, nun keine Meldung mehr bzw nur wenn die Kindsmutter der Informationspflicht nachkommt, kommt nach der 3.-5. Antwort eine Reaktion vom Kindsvater. Traurig. Selbst zum Geburtstag des Kindes wurde nicht telefoniert oder ähnliches, sondern kurz und knapp der Kindsmutter eine Sms geschrieben (sinngemäß "Alles Gute für ... und viel Glück für die Zukunft"). Die Enttäuschung beim Kind kann man sich vorstellen. Gegen ein Fortsetzen des Umgangsrechts hat die Kindsmutter übrigens nichts einzuwenden.

Nun meine Frage: Wenn beim Kindsvater alle Stricke reißen und sein Antrag auf gemeinsames Sorgerecht abgewiesen wird, könnte er es dann nochmal beantragen? Kennt sich jemand damit aus?

Vielen Dank für eure Bemühungen im Voraus. Bitte entschuldigt den langen Vortext, ich empfand es als wichtig.

MfG

Umgangsrecht, Sorgerecht, ablehnung, Antrag
(Ex-)Partner verkauft bei Ebay - Steuerhinterziehung - ich weiß nix, werde aber haftbar gemacht

Hallo,

ich stehe vor einem großen Problem - vllt wisst ihr Rat:

Ich hatte bei Ebay ein Mitgliedskonto, mein Noch-Ehemann hat darüber privat ein paar Artikel verkauft. Irgendwie hat er Lunte gerochen und sich bei Ebay gewerblich angemeldet (mit USt-Nr etc), um mehr Artikel zu verkaufen. Soweit kein Problem.

Jedoch hat er wohl, ohne mein Wissen, keine Steuern an das Finanzamt gezahlt.

Und nun kommt das Problem:

Da das Ebay-Konto damals noch auf mich lief, wurde ich nun vom Finanzamt angeschrieben und es wurde mir mitgeteilt, dass mir Haft-/Geldstrafe wegen Steuerhinterziehung droht, wenn ich nicht sofort einen Betrag von 15.000€ zahle.

Ich bin kopflos, denn das Geld habe ich nicht. Ich wusste ja nicht mal davon, dass er keine Steuern zahlt. Und das Schlimmste ist, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt und mich mein Ex-Partner mit Sicherheit nicht in Schutz nimmt, indem er die Schuld auf sich nimmt.

Ich bin am Verzweifeln. Mit einer Selbstanzeige würde ich doch die Tat eingestehen, Aber ich habe doch nichts gemacht. Selbst eine Verjährungsfrist ist noch nicht passend, denn die Anzeige beläuft sich auf einen Zeitraum der letzten 3,5 Jahre.

Im Oktober bin ich zu einer Anhörung vorgeladen.

Könnt ihr mir helfen? Hat jemand schon mal sowas erlebt? Was kann ich machen?

Bitte helft mir.

P.S.: Unseriöse bzw unpassende Aussagen sind nicht erwünscht. Mir geht es schon schlecht genug, als dass ich noch doof gemacht werden möchte. Danke.

Steuern, eBay, Gericht, Anzeige, Finanzamt, Partner, Strafe
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