Vater will sein Umgangsrecht selbst kürzen

6 Antworten

Du kannst den Umgang einklagen, da die Kinder ein Recht darauf haben. Aber wie willst du das dann umsetzen. Wenn er nicht kommt wilst du ihn mit der Polizei holen lassen? Ich bin aber in diesem Fall immer für eine außergerichtliche Lösung. Redet noch einmal miteinander, erklär ihm das die Kinder darunter Leiden. Es müsste doch möglich sein das sich zwei Erwachsene Menschen, zum Wohle der Kinder einigen können.

Hallo Iche26,

das Problem ist, das es zwar eine Umgangspflicht gibt und diese auch eingehalten werden muss wenn es ein Gerichtsurteil bzw. Beschluß über die Umgangszeiten und tage gibt, aber letztendlich kann man einen Vater (und natürlich auch eine getrenntlebende Mutter) nicht zum Umgang mit den Kindern zwingen. So gesehen hat der Elternteil bei dem die Kinder lben die A-Karte gezogen, denn er ist der Willkür des anderen Elternteils (meistens die Väter) ausgesetzt. Im Prinzip können sie machen was sie wollen, aber auch das nur begrenzt.

Bei mir war es so das der Vater meiner Kinder auch ständig Zeiten gekürzt hat wegen einer neuen Partnerin dann wegen einem neuen Kind...usw.

Ich habe dagegen geklagt, sogar bis vorm OLG. Fazit. Klage gewonnen, Urteil ist aber nicht vollstreckbar, weil es nicht dem Kindeswohl dient einen Vater zum Umgang zu zwingen. Was ich aber erreicht habe damit, ist das er in so fern nicht mehr machen kann was er will, weil der Richter ihn vor die Wahl gestellt hat: Entweder den pädagogisch empfohlenen Mindestumgang den ein Kind benötigt um eine Bindung zum Vater herzustellen (alle 14 tage von Fr.-Nachmittag bis So.-Abend, die Hälfte aller Ferien und Feiertage) oder gar keinen Umgang.

Es ist so, das auch Väter ihr Leben nach ihren Kindern ausrichten müssen. Natürlich ist die Arbeit sehr wichtig, aber entgegen der Äußerungen vieler Väter gibt es immer eine Lösung. Ich habe damals beim Chef meines Ex angerufen und u eine Lösung gebeten. Dort habe ich erfahren das es von ihm aus nie Probleme gegeben hätte, er hätte einfach nur mal fragen müssen. Er hat also von vorn herein gelogen um seine Freizeit und seine Interessen zu wahren. Die meisten Chefs haben Verständnis für Umgangszeiten, man muss es nur mal regeln.

Also lass dir das bieten und vor Allem den Kindern nicht, sie haben ein Recht auf den Vater. Wenn er das nicht einsieht und ihm andere Dinge wichtiger sind, dann muss er mal grundsätzlich darüber nachdenken ob er überhaupt noch Vater sein möchte...ob er erziehungsfähig ist oder nicht...denn wenn er nicht in der Lage ist für seine Kinder gewisse Einschränkungen hin zu nehmen (auch mit der neuen Partnerin) dann ist er als Vater ungeeignet.

Manchaml ist weniger auch mehr und ohne Vater gehts besser, als mit Einem der macht was er will und dem es nur um ihn selbst geht.

Er darf das.
Er kann sich sogar dafür entscheiden, die Kinder gar nicht mehr zu holen.

Für die Wahrnehmung des Umgangsrechts gibt es keine Vorschriften.

Die Häufigkeit, Termine... müssen die Eltern miteinander abstimmen, wobei jeder Elternteil auch Rücksicht auf die Belange des anderen zu nehmen hat. Der betreuende Elternteil kann dem umgangsberechtigten also nicht vorschreiben, wann der Umgang stattzufinden hat.

Auch wenn es für die Kinder eine Umstellung bedeutet, "dürfen" die "Besuchszeiten" verändert werden. Die Kinder werden in ihrem Leben noch mit anderen Veränderungen konfrontiert werden....

Reden geht nicht mit ihm da er blockt und beleidigend wird, darum gehe ich über das jugendamt. naja aber wo ist das problem es wieder in seine frühschicht zu legen? jeden falls darf er das kürzen einfach so????