Hallo zusammen,

leider konnte ich nirgendwo Rat finden daher versuche ich es nunmal hier. Ich habe ein 5Jahre altes Kind, das alleinige Sorgerecht, der Umgang mit dem Vater ist weitestgehend geregelt. Nun kann mein Kind immer besser sagen was bei den Umgängen so geschieht und ich habe immer häufiger raus bekommen, dass sie dabei Kontakt mit einer Bekannten ihres Vaters hat wo ich von Anfang an den Kontakt verboten habe da diese Person vor einiger Zeit (und vermutlich immer noch) ziemlich häufigen Kontakt mit Drogen hat. Diese Person kann mich nicht ausstehen und erzählt hinterrücks Dinge über mich, die nicht stimmen, auch meinem Kind gegenüber. Da ich nicht will, dass mein Kind diesen schlechten UMgang weiterhin hat und der Vater aus Trotz nun erst recht zu dieser Person mit meinem Kind geht möchte ich gern wissen ob es möglich ist ein Kontaktverbot, Einstweilige Verfügung oder sonstiges aussprechen zu lassen (per Gericht?) um mein Kind zu schützen. Es handelt sich für mein Kind um eine Fremde Person die in keinster Weise verwandt oder verschwägert mit uns ist. Und meiner Meinung nach hat nicht jeder ein Recht darauf sich meinem Kind zu nähern oder?