Hallo,

ich habe Fragen zum Umgangsreecht der Kinder und dem Unterhalt. Es hat beides mir einander zu tun.

Folgene Situation: Mein ehemahliger Lebensgefährte und ich haben drei Kinder. Sie sind 4 Jahre, 3Jahre und 1 Jahr alt. Wir waren knapp acht Jahre zusammen. Nun haben wir uns or drei Monaten getrennen. Ich habe Unterhaltsvorschuss beantragt und es auch bewilligt bekommen. Der Kindervater selbst möchte Kontakt mit seinen Kindern haben, was sich als recht schwierig erweisen könnte. Wir haben das gemeinsame Sorgerecht für unsere Kinder. Leben tun die Kinder bei mir. Nun ist meine Frage, da die Kids UV bekommen und der Kindesvater auch keine Teilzahlung für den Unterhalt leistet, wie weit hat er das Recht die Kinder zu sehen? Da ich nicht weiß wie es sich mit dem Umgangsrecht verhält und dem Unterhalt selbst, (Rechte) wäre es super, wenn mir jemand da helfen könnte. Vielen Dank!

LG