Kinder ummelden ohne Einwilligung des Vaters?
Einen wunderschönen guten Tag zusammen,
gerade eben wurde mir folgender Fall berichtet: Mutter konnte ohne Zustimmung des Vaters sowohl die bei ihr verbleibenden Kinder mit Erstwohnsitz, sowie das beim Vater verbleibende Kind mit Zweitwohnsitz in den neuen Bundesländern anmelden. Dem Vater hingegen wurde hier in Hessen das gleiche verweigert.
Die Verweigerung verstehe ich ja noch. Aber DARF denn ein KITA überhaupt ohne Zustimmung des anderen Elternteils eine solche Anmeldung vornehmen.
Die Mutter legt mir vor der Haustür mehrere Zettel auf `s Auto und sagt Unterschreib mal ohne das ich es gelesen habe.
Ich habe gesagt, das ich es mit nachhause nehme mir durch Lese und es Sonntag wenn ich den kleinen zurück bringe das schreiben auch wieder mitbringe. Da hat sie mir das schreiben aus der Hand gerissen und gesagt dann machen wir das übers Jugendamt.
Dieses Vorgehen scheint mir doch ein wenig suspekt.
Wie ist denn hier der rechtlich richtige Weg?
Viele Grüße
4 Antworten
Hallo,
wenn der Vater Sorgerecht hat braucht sie seine Zustimmung. Aber worum geht es denn hier genau? Ist die Mutter mit den Kindern abgehauen? oder ist sie nur umgezogen? Warum hat sie ein beim Vater lebendes Kind woanders angemeldet? Möchte sie dieses Kind auch noch zu sich holen?
Bei einer Trennung der Eltern können Kinder auch ohne Zustimmmung des anderen Elterteils Wohnorttechnisch umgemeldet werden, denn sie müssen ja da gemeldet werden wo sie jetzt sind. Und dort werden sie ja dann logischerweise auch in die Kita gehen.
Hallo, eine Kita kümmert sich nicht darum, welcher Elternteil ummelden darf oder nicht, das wäre auch zuviel verlangt. Wer hat denn das Sorgerecht ? Was du hier schilderst kann meiner Meinung nur über das Jugendamt geregelt werden. Der andere Weg wäre über einen Anwalt (Familienrecht).
Wenn beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht haben, kann das Kind nur mit Zustimmung (Unterschrift) beider Eltern angemeldet werden in der KiTa/ Schule o.ä.
(Viele Einrichtungen vertrauen allerdings auf Zusagen der Mütter, wenn diese angeben, alleiniges Sorgerecht inne zu haben....).
Sollte ein Elternteil "ohne zwingenden Grund" seine Zustimmung verweigern, kann diese auch durch das Familiengericht ersetzt werden....
Nur, weil Du nicht bereit warst, eine Entscheidung für Euer Kind "zwischen Tür und Angel" zu treffen, wird das Jugendamt sicher nicht intervenieren....
Wäre vielleicht noch hilfreich zu wissen, wie es mit dem Sorgerecht aussieht, meinst Du nicht auch?