Wie so oft, wenn Beziehungen in die Brüche gehen, führt der Umgang seit neuestem immer mehr zum Streit. Ich biete dem Vater das Besuchsrecht alle 14 tage (Freitag-Sonntag) an - nach SEINEN Wunschzeiten bringe und hole ich das Kind wieder ab. Nun gibt es Streit wegen den Feiertagen. Er will mir vorschreiben, wann er das Kind hat. Weihnachten hatte ich ihm den 1. WF angeboten mit Übernachtung (Übernachtung wollte er nicht)--- zu Ostern Karfreitag, da wir am Ostersonntag verreisen wollen. er möchte am liebsten jedes Jahr wechseln..also er dann Heiligabend+Silvester. Nun will er vor Gericht gehen und sein Umgang einklagen... wobei ich ihm den ja gewähre.

Meine Frage: wie sieht den die Empfehlung aus bei Feiertagen, muss ich ihm eigentlich das Kind immer bringen (er wohnt 15 Fußminuten entfernt) Darf er die Hol/Bringzeiten jedesmal ändern, so wie ihm es passt...oder n Termin absagen, weil er "feiern" geht.

Ich bin an einer ruhigen Lösung mehr als interessiert..aber da ich ihn vor 7 monaten verlassen habe, bin ich immernoch der Ars... vom Dienst.