Guten morgen,

Ich habe ein typisches Problem mit dem Umgangsrecht. Mein Ex-Mann und Ich sind seit 2 1/2 Jahren getrennt und unser gemeinsamer Sohn lebt bei mir.Er hat ADHS und massive Verhaltensprobleme und wird daher auch dementsprechend behandelt.Nun ist es so,dass Ich seit 1 1/2 Jahren versuche mit dem Vater einen "GEREGELTEN" und "FESTEN" Umgang auf die Beine zu stellen.Um das Kindeswohl nicht weiter zu strapazieren,da der kleine besonders viel Struktur braucht. Der Vater ist leider nicht in der Lage dieses in den Griff zu kriegen und da habe ich mich gezwungen gesehen einen Anwalt aufzusuchen. Der Vater nimmt das Kind,wenn überhaupt,nur ein Wochenende im Monat und hat ihn bisher auch nur eine Woche in den Ferien Betreut. Immer wieder kam es vor das Diese Wochenenden Väterlicherseits verschoben oder abgesagt wurden.Man kann sich vorstellen wie das Kind darauf reagierte :( Meine Anwältin hat den Vater darauf hin mit einem Brief kontaktiert in dem steht,dass ich den Umgang "zeitweilig" auf Eis legen möchte bis eine gute Regelung gefunden ist. Da mehrere Gespräche bereits übers JA liefen und scheiterten.

Nun kommt der eigentliche Punkt!!!!!!

Der Vater ignoriert dieses Schreiben einfach und möchte heute sein Kind holen. Ich persönlich möchte jetzt wissen ob ich dieses Schrieben vom Anwalt rechtskräftig machen kann und ihm das Kind in diesem Fall verweigern darf,bis eine vernünftige Regelung Väterlicherseits gefunden ist.Denn alles andere entspricht meiner Meinung nach auf keinen Fall dem Kindeswohl..

MfG

Mimi R.