Was tun bei KI-Vorwurf?

Hallo,

mein Dozent hat mich heute benachrichtigt, dass er meine Hausarbeit noch nicht bewerten konnte, da er denkt, ich hätte KI (wahrscheinlich Chatgpt oder wie das heißt) für die letzten drei Seiten meiner Hausarbeit benutzt.

Seine Beschuldigung ist natürlich Quatsch, da ich die Hausarbeit selber geschrieben habe und diese drei Seiten bei denen er das vermutet, ist sogar mein Schlussplädoyer mit meiner eigenen Meinung was noch komischer ist. Warum sollte ich für meine eigene Meinung KI benutzen, wenn meine anderen 17 Seiten in Ordnung waren 🤣.

Jedenfalls "unterstützt" er seine Beschuldigung mit den Fakten, dass ich bei diesen drei Seiten einerseits vergessen habe, einen Blocksatz bei Word zu machen -- dummer Formfehler von mir, nachts um 1 Uhr -- und dass er bei einer KI-Prüfungsseite einen Teil eingegeben hat und da 100% KI rauskam. Ich habe ihn mein Vorgehen erklärt und deutlich gemacht, dass ich kein KI benutzt habe -- warum soll ich auch studieren, wenn ich keine Texte schreiben kann???

Ich habe wirklich keinen einzigen Satz mit KI geschrieben und saß 2 Wochen an dieser Hausarbeit und ich bin verärgert, dass mir sowas vorgeworfen wird.

Jetzt ist meine Frage, was ich tun sollte, falls mein Dozent es als Täuschungsversuch abstempelt und ich ungerecht durchfalle. Soll ich mich vielleicht dann auch direkt beim Prüfungsamt melden und wie soll ich dann mein Anliegen darlegen? Hatte jemand schon Erfahrungen damit gemacht?

Ich wäre dankbar für jede mögliche Hilfe :(

Computer, Studium, Hausarbeit, Betrugsverdacht, künstliche Intelligenz, Betrugsversuch, Täuschungsversuch
Täuschung exmatrikulation?

meine freundin hat in einer prüfung geschummelt und ich habe ihr die formlen für die aufgaben vorgegeben, jedoch wurde dies im fenster gespiegelt. Man sieht weder mich noch lösungen eben nur die formeln, da die klausur online war sind wir uns unsicher, ob es erkennbar ist, dass es nicht der laptop ist der sich spiegelt sondern ein anderer bildschirm. da wir die aufnahme nicht einsehen können die frage, ob sie gegen eine exmatrikulation vorgehen kann und die prüfung einfach wiederholen und ob ich wenn ich evtl. sage, dass es meine schuld war auch eine strafe bekomme oder es einfach verfällt

Anbei einmal die Prüfungsordnung falls dies hilft.

§ 12 Versäumnis; Rücktritt; Täuschung; Ordnungsverstoß; Verlängerung der Bearbeitungszeit

(3) Versucht der:die zu Prüfende, das Ergebnis seiner:ihrer Prüfung durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel (im Folgenden einheitlich: Täuschung) zu beeinflussen, gilt die betreffende Prüfungsleistung als „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet. Dies gilt auch, wenn die Täuschung nachträglich bekannt wird. Die Täuschung muss nicht vollendet sein, der Versuch genügt. Eine Täuschung in diesem Sinne liegt bei schriftlichen Prüfungen insbesondere dann vor, wenn der:die zu Prüfende seine:ihre Arbeit – bei Gruppenarbeiten seinen:ihren gekennzeichneten Anteil der Arbeit – nicht selbstständig anfertigt oder andere als die angegebenen Quellen benutzt oder Textpassagen wörtlich oder sinngemäß übernimmt oder übersetzt, ohne die Quelle kenntlich zu machen (Plagiat). Bei der Erbringung von Prüfungsleistungen dürfen grundsätzlich keine Hilfsmittel verwendet werden. Eine Ausnahme gilt nur, wenn für die Prüfungsleistung bestimmte Hilfsmittel (z. B. Taschenrechner, Gesetzestexte, Formelsammlungen) ausdrücklich zugelassen wurden. Bereits der Besitz/das Mitführen eines generell geeigneten, unzulässigen Hilfsmittels (z. B. Spickzettel, Smartphone, sonstige internetfähige Hardware, PDFs), nicht erst deren Benutzung, gilt als Täuschungsversuch.

(4) Nach einer Täuschung kann der:die zu Prüfende von der weiteren Erbringung der Prüfungsleistungen ausgeschlossen werden. Um den Prüfungsablauf nicht unnötigerweise zu stören, können der:die jeweilige Prüfer:in oder Aufsichtführende, die eine Täuschung oder einen Täuschungsversuch feststellen, dem:der zu Prüfenden auch gestatten, die Prüfungsleistung unter dem Vorbehalt zu beenden, dass die betreffende Prüfungsleistung als „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet werden kann. Die Gründe für die Feststellung sollen aktenkundig gemacht werden.

(5) Ein:e zu Prüfende:r, der:die den ordnungsgemäßen Ablauf der Prüfung stört, kann von dem:der jeweiligen Prüfer:in oder Aufsichtführenden in der Regel nach Abmahnung von der weiteren Erbringung der Prüfungsleistung ausgeschlossen werden. In diesem Fall gilt die betreffende Prüfungsleistung als „nicht ausreichend“ (5,0). Die Gründe für den Ausschluss sollen aktenkundig gemacht werden.

(6) Wird eine Prüfungsleistung aufgrund dieses § 12 als „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet, kann der:die zu Prüfende auf Antrag verlangen, dass die Entscheidung vom Prüfungsausschuss überprüft wird. Der Widerspruch ist unverzüglich, spätestens aber innerhalb von einem Monat nach Mitteilung darüber, dass die Prüfungsleistung als „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet wurde, zu stellen und zu begründen.

(7) Im Falle eines mehrfachen oder sonstigen schwerwiegenden Täuschungsversuches kann der:die zu Prüfende zudem exmatrikuliert werden. Diesbezüglich wird ergänzend auf § 7 Abs. 2 Nr. 4 der Immatrikulationsordnung und auf § 63 Abs. 5 HG NRW hingewiesen; in letzterem heißt es: Ordnungswidrig handelt, „wer vorsätzlich gegen eine die Täuschung über Prüfungsleistungen betreffende Regelung einer Hochschulprüfungsordnung ... verstößt. ... Im Falle eines mehrfachen oder sonstigen schwerwiegenden Täuschungsversuches kann der:die zu Prüfende zudem exmatrikuliert werden.“ Ein Täuschungsversuch ist schwerwiegend, wenn eine besonders intensive Täuschungshandlung vorliegt. Maßgeblich sind für die Bewertung als schwerwiegend insbesondere die Erheblichkeit der Täuschungshandlung, der Grad der Verletzung der „Spielregeln des Wettbewerbs“, das Maß der Beeinträchtigung der Chancengleichheit mit anderen zu Prüfenden, die Eignung der Täuschungshandlung zur Beeinflussung des Prüfungsergebnisses und der Grad des Verschuldens. Ein mehrfacher Täuschungsversuch liegt auch dann vor, wenn die Täuschungshandlungen in verschiedenen Modulen, in verschiedenen Prüfungsarten oder auf unterschiedliche Art und Weise durchgeführt wurden oder im Sonstigen anders sind, wobei auch der zeitliche Abstand zwischen den Täuschungsversuchen berücksichtigt werden soll.

(8) Die Benennung konkreter Sanktionsmöglichkeiten in diesem Paragrafen schließt nicht aus, dass unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu weniger einschneidenden Differenzierungen gelangt.

Exmatrikulation, Täuschungsversuch
Befürwortest du als akademische Ghostwriterin, einen neuen Straftatbestand zu schaffen: "Wissenschaftsbetrug"?

Es gibt Bestrebungen, im Strafgesetzbuch (StGB) einen neuen Straftatbestand einzuführen: Wissenschaftsbetrug. Dafür engagiert sich unter anderem der Deutsche Hochschulverband.

Hintergrund:

  1. Aktuell gibt es in Deutschland fast drei Millionen Studierende. Sie alle müssen während ihres Studiums schriftliche Arbeiten vorlegen. Dabei bieten "akademische Ghostwriter" nicht nur kostenpflichtige Hilfe an, sondern schreiben komplett die Arbeiten, die der studierende Auftraggeber anschließend als "eigene Arbeit" abgibt.
  2. Das Verrückte ist: Strafbar macht sich nur der Studierende, nicht aber dessen Ghostwriter. Denn der Studierende versichert an Eides Statt, die Arbeit ohne fremde Hilfe angefertigt zu haben, gibt also eine falsche eidesstattliche Versicherung ab und kann dafür mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden. - Der "akademische Ghostwriter sitzt dagegen juristisch im Trockenen, denn bisher gibt es keinen Straftatbestand, der die Tätigkeit verbietet. Im Gegenteil: Im Jahr 2009 stellte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt in einer Grundsatzentscheidung fest, "akademisches Ghostwriting" sei rechtlich nicht zu beanstanden. Also blüht das Geschäft mit dem Schummeln bisher weiter.
  3. Zwar kann niemand verlässliche Angaben darüber machen, wie viele Arbeiten, die Jahr für Jahr an Universitäten und Hochschulen abgegeben werden, von Ghostwriterinnen und Ghostwritern erstellt werden. Der Deutsche Hochschulverband geht aber von einer enorm hohen Dunkelziffer aus und fordert seit mehr als zehn Jahren, akademisches Ghostwriting zu verbieten und dazu den neuen Straftatbestand "Wissenschaftsbetrug" zu schaffen.

Befürwortest du diese Forderung des Deutschen Hochschulverbandes?

Falls nicht: Was spricht dagegen?

Gesetz, ghostwriting, Strafrecht, Straftat, Studierende, Universität, akademiker, Täuschungsversuch
Gebrauchter Wagen (Bastlerauto) ohne Garantie gekauft?

Hallo zusammen,

ich hoffe ich finde hier Hilfe. Unzwar hat mein Mann mir einen gebrauchten BMW 116i gekauft. Als er vor Ort war und den Kauf abgeschlossen hat, sagte der Händler ihm, dass der Wagen keine Garantie hat, außerdem wurde dies und der Zusatz, dass es ein Bastlerauto ist im Vertrag geregelt.

Ich bin wenns hochkommt 700 km bisher mit dem Wagen gefahren und er hat bereits 2 x die Motorleuchte blinken lassen. Beim ersten Mal haben wir es ausschalten lassen (nach Werkstattbesuch) und beim zweiten Mal war mir unwohl bei der Sache und wir habens woanders kontrollieren lassen, da sich der Wagen wirklich GARNICHT mehr fahren ließ. (Hat gerüttelt wie ein Traktor, Gas hat kaum funktioniert, Motor war nach 10 Meter Fahrt am glühen und es war einfach schrecklich). In der Werkstatt wurde nur ein Schaden von 1400 € ermittelt. (Steuerkettensatz etc.). Dort sagten sie ebenfalls, dass der Schaden vom Händler vertuscht wurde und wir verarscht wurden, durch die Klausel mit dem Bastlerauto und keiner Garantie.

Zu meiner Frage:

Haben wir auf irgendwas einen Anspruch? Es schmerzt sehr für mich so eine Summe zahlen zu müssen ..

Muss der Händler trotz Klausel, keine Garantie und Bastlerauto uns gesetzlich trotzdem die Garantie gewähren?

Ist es ein arglistig verschwiegener Mangel? (Kennzeichen Bastlerauto war ja vorhanden, mein Mann kannte die Bedeutung nicht und der Händler hat es ihm falsch erklärt)

Gibt es Gesetzesauszüge die mein Recht stützen würden?

Ich bin für jede Hilfe dankbar!!

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Durfte ich meinen eigenen Duden mit ins Abi nehmen?

BITTE VORHER LESEN

Ich habe heute (in NRW, berufliches Gymnasium) das Deutsch-Abi geschrieben.

In den normalen Klausuren davor hatte ich immer meinen eigenen Duden mit und das war auch erlaubt. Heute hatte ich ihn auch mit, da ich dachte, dass es erlaubt ist.

Nachdem ich abgegeben hatte und meine Sachen packen wollte, fragte die Lehrerin, die zuletzt Aufsicht hatte nach dem Duden und ich sagte, das sei mein eigener. Dann hat sie mich gefragt, ob ich den mitnehmen darf. Ich glaube, sie war keine Deutschlehrerin und wusste es nicht so ganz genau. Ich habe dann ja gesagt und ihr den Duden auch nochmal gegeben und gesagt, dass sie ihn kontrollieren kann und er keine Notizen enthält. Dann hat sie ihn kontrolliert und ich habe gefragt, ob alles gut sei und sie hat genickt.

Allerdings habe ich jetzt Angst, dass sie nochmal nachfragt, ob ich das durfte.

Weiß jemand, ob ich das durfte?

Der Duden stand auf der Klausur auch bei den zugelassenen Hilfsmitteln, wie auch die Lektüren aus dem Unterricht, die ich ebenfalls dabei hatte. Allerdings war es beim Duden so, dass vorne auch welche auslagen.

Und könnte das als Täuschungsversuch gelten, wenn ich das nicht wusste, dass ich das nicht darf und obwohl die Lehrerin den kontrolliert hat? Würde ich also wegen einem "unbeabsichtigten Täuschungsversuch" mein Abitur nicht bekommen?

Danke im Voraus!

Schule, Abitur, Duden, berufliches Gymnasium, Abiturprüfung, Deutsch Abitur, Täuschungsversuch, Abitur 2019
Klausur Täuschungsversuch?

Hallo,

ich habe während einer Klausur mehrere schmierzettel (4) angefertigt, worauf ich alles hingeschrieben habe, was ich auswendig gelernt habe (auch das was eigentlich nicht nötig war für die Klausur). Am ende der Klausur wollte ich die Schmierzettel wegschmeißen und ich hab sie zerknüllt, weil ich dachte, dass ich die Schmierzettel nicht abgeben muss. Darauf hat der Lehrer zu mir gesagt, dass ich die Schmierzettel auch abgeben muss.

Als ich heute die Klausur wieder bekommen habe hat der Lehrer gesagt, dass ich einen Täuschungsversuch begangen hätte.... dabei habe ich diese Schmierzettel wirklich während der Klausur angefertigt. Wären das Spicker, hätte ich mich auch damit abgefunden. Er hat auch überhaupt keine Beweise dafür und ich habe es versucht ihm zu erklären, aber er wollte es mir nicht glauben und er wollte mir nicht zuhören.

Sein einziges Argument ist, dass ich Sachen auf die Schmierzettel geschrieben, die nicht in der Klausur vorkamen, aber das ist doch kein Aussagekräftiges Argument... Da ich den Lehrer morgen wieder habe, würde ich gerne Wissen, was ihr machen würdet.

Soll ich morgen nach dem Unterricht nochmal mit dem Lehrer reden und kann er mir überhaupt einen Täuschungsversuch vorweisen, obwohl er praktisch keine Beweise hat? Was kann ich machen, wenn er immer noch der Meinung ist, dass es ein Täuschungsversuch war?

Vielen Dank im voraus!

Schule, Noten, Klausur, Lehrer, Benotung, Täuschungsversuch
Welche Konsequenzen gibt es wenn man beim spicken erwischt wird?

Hallo liebe Community, folgendes ist mir passiert :

Wir schrieben eine ,zugegebenerweise wirklich leichte, Englischarbeit (9.Klasse). Eigentlich konnte ich alles, hatte aber für den Fall eines Blackouts einen Spickzettel vorbereitet einfach damit ich mich sicherer fühle.Gleich nach ca.10 Minuten bei der Ersten Aufgabe viel mir ein Wort nicht ein und ich schaute nach.

Soweit so gut ,nur hab ich den Spickzettel unter meinem Blatt liegen lassen, da die Situation es in dem Moment nicht zuließ ihn wegzupacken.Ich habe die Lehrerin (mit der ich eigentlich ein einigermaßen gutes Verhältnis habe) an meinen Platz gerufen um eine Frage zu stellen. Dabei hob sie mein Blatt hoch um es zu lesen und entdeckte den Spickzettel,nahm ihn kommentarlos weg und makierte auf meinem Blatt die Uhrzeit des Vorfalls.Ich fragte sie daraufhin ob ich alles nochmal komplett neu machen darf und schrieb die Arbeit vollständig neu-ganz ohne Spicker.

Nach der Stunde entschuldigte ich mich und versicherte meiner Lehrerin, dass sie an meiner Arbeit sehen wird dass ich es auch ohne Spickzettel problemlos konnte (auch wenn sich das dumm anhört). Sie sagte ,dass es trotzdem konsequenzen haben wird,was zwar aus meiner Sicht total Schwachsinnig ist da ich die Arbeit nochmal komplett neu geschrieben habe und ich finde ,dass man (auch wenn ich es konnte) nicht auswendig wissen muss wie man eine perfekte Bewerbung auf Englisch schreibt.Aus Pädogigischer Sicht jedoch eigentlich ein sehr großzügiger Entschluss war, mir die arbeit nicht gleich wegzunehmen,was ich auch wirklich wertschätze.

Das Problem ist nur ,dass ich den Spickzettel nahezu auswendig konnte und deswegen die erste Aufgabe 1 zu 1 so geschrieben habe wie ich sie auf dem Spickzettel vorbereitet hatte (aber aus dem Gedächtnis). Über denn Sinn von Spickzetteln lässt sich meiner Meinung nach streiten aber ich weiß dass es wirklich dumm von mir war, mich auf so ne Art und Weise erwischen zu lassen -ich sehe die Schuld natürlich auch ganz an meiner Leichtsinnigkeit

Meine Frage ist jetzt : Mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen ? -Mit einer note schlechter ? -Abzug der Punkte dieser Aufgabe ? -mit einer 6 ? -einem Tadel ? -Vermerkung auf dem Zeugnis/in der Schulakte ? .-Anruf bei den Erziehungsberechtigten ?

Vielen Dank für eure Hilfe

Schule, Noten, Lehrer, Spicken, Zensur, 9.Klasse, Maßnahme, Täuschungsversuch

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