Aus Versehen schwarzgefahren, kann eine Anzeige auch noch nachträglich kommen oder hätte ich das sofort erfahren?

Ich bin vorgestern mit der DB gefahren und hatte eine Verbindung mit Zugbindung. Der Zug vor dem Umstieg war ausgefallen (deswegen konnte ich einen anderen nehmen), und da die DB-App mir es nicht richtig angezeigt hatte, dachte ich, der zweite Zug fällt auch aus. Also habe ich dafür auch einen anderen genommen. Leider habe ich dann durch den Schaffner überraschend erfahren, dass mein zweiter Zug doch normal gefahren ist und ich somit im falschen Zug war.

Er wollte kurz meinen Ausweis sehen, um zu sehen, dass das auch wirklich ich bin und sagte dann sowas wie: „Eigentlich sitzen Sie hier in dem Zug jetzt ohne Ticket, denn Zugbindung heißt, Sie müssen den gebuchten Zug nehmen.“

Ich musste jedenfalls kein Bußgeld zahlen und konnte anscheinend ausnahmsweise mit dem falschen Zug zum Ziel fahren. Der Schaffner meinte nur halt, ich soll nächstes Mal drauf achten, mit der Zugbindung.

Alles ging also eigentlich noch glimpflich aus. Und war vollkommen aus Versehen.

Aber: Könnte jetzt nachträglich doch noch eine Anzeige kommen? Der Schaffner fand es vielleicht nicht soo schlimm, aber was ist, wenn die Verwaltung der DB das anders sieht und mich doch noch nachträglich anzeigt?

Oder hätte ich sowas sofort im Zug erfahren, wenn Anzeigegefahr bestünde?

Kann ich beruhigt sein? Ist die Sache gelaufen?

Recht, Bahn, Deutsche Bahn, Anzeige, Schwarzfahren