Plagiatsvorwurf in der klausur

5 Antworten

Die Anklage hat gegenüber der Verteidigung die Beweislast zu tragen. Wenn der Leherer den Plagiatsvorwurf nicht belegen kann, ist er nichtig. Sollten auf Anfrage keine Beweise vorgelegt werden können, solltest Du dich an einen Vertrauenslehrer oder eine übergeordnete Stelle wenden.

???Hast Du die Arbeit zu Hause geschrieben oder im Klassenzimmer??? Wenn Du beim Abschreiben erwischt wurdest, hast Du wohl oder übel Pech gehabt.

ich habe sie natürlich gleich darauf angesprochen. Ihre Begründung liegt darin, dass sie "so etwas nicht von mir gewohnt sei" , zugegeben, meine Hausaufgaben mache ich selten bis nie, denn ich verlasse mich auf die Klausuren (vielleicht keine erstrebenswerte Einstellung aber jetzt irrelevant). Sie ist im Grunde auch nichts schlechteres von mir gewohnt, somal ich ja auch zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen kann, wie gut der Text tatsächlich war. Sie hat mir angeboten eine mündliche Prüfung über das Buch um das es derzeit geht abzulegen. Unattraktiv für mich da es bei dem Streitpunkt um die Sprache und nicht den Inhalt geht und um die schriftliche Kompetenz und nicht die Mündliche , welche ich auch nicht zu meinen Stärken zähle. Die Klausur selbst habe ich regulär in der Schule geschrieben, ich wurde weder beim täuschen erwischt noch habe ich es überhaupt getan Ein weiteres Problem ist, dass die Zeugniskonferenzen vor der Tür stehen.

Dich beim Rektorat beschweren. Zuerst das Gespräch mti der Lehrerin suchen.

Solange sie es nicht beweißen kann, hat sie nichts gegen dich in der Hand. Somit ist es nicht zulässig dich schlechter zu benoten, als du verdient hast. Beschwer dich beim Rektor, falls der es nicht anerkennt beim Ministerium

Begründung des Lehrers oder der Lehrerin? Hast du schon eine Begründung bekommen? Das wäre der erste Schritt.