Wie schaffst du es, neben deinem eigenen Studium komplette Doktorarbeiten (Dissertationen) für andere zu schreiben?

In deiner „Blickwechsel“-Selbstdarstellung lese ich:

„Zuerst schrieb ich Hausaufgaben, dann Klausuren und schließlich sogar Bachelorarbeiten, Masterarbeiten und Dissertationen.“

Dissertationen (auch „Promotionen“ oder „Doktorarbeiten“ genannt) dauern in Deutschland bei einem Umfang zwischen ca. 200 und 500 Seiten durchschnittlich 4,5 Jahre.

https://www.academics.de/ratgeber/promotion-dauer

  • Du bist aber erst 22 Jahre jung und selbst noch Studentin.
  • Trotzdem hast du – zusätzlich zur täglichen Arbeit im eigenen Studium – so ganz nebenbei „sogar Dissertationen“ geschrieben?
  • Wie viele Dissertationen waren das denn - und in welchen wissenschaftlichen Disziplinen?
  • Wie viele Stunden arbeitest du täglich fürs eigene Studium - und wie viele Stunden zusätzlich täglich als freiberufliche "akademische Ghostwriterin"?
  • Wie alt und in welchem Semester warst du, als die die erste Dissertation fertig gestellt hast? Welchen Umfang hatte sie, und wie lange hast du daran gearbeitet?

Ich rechne folgendermaßen, lasse mich aber gerne von dir korrigieren:

  • Bei einer durchschnittlichen Promotionsdauer von 4,5 Jahren hättest du bisher eigentlich nur eine einzige Dissertation (nicht mehrere Dissertationen) fertig stellen können – mit der Arbeit daran allerdings schon im Alter von 18 Jahren anfangen müssen, als du dein eigenes Studium vermutlich noch gar nicht begonnen hattest.
  • Wie soll das funktioniert haben?
  • Und wie lässt sich eine so umfangreiche Tätigkeit als „akademische Ghostwriterin“, die „sogar Dissertationen“ geschrieben hat, mit deinem eigenen Studium unter einen Hut bringen?
  • Egal, was man heute an Universitäten oder Hochschulen studiert: Die Studiengänge sind straff durchorganisiert. Alle! Und wer sein Studium Ernst nimmt und nicht bummelt oder irgendwann ohne Abschluss abbricht - dem bleibt wenig bis gar keine Zeit, sich im großen Stil als Freiberufler zu betätigen und dabei "sogar Dissertationen" zu schreiben.
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Befürwortest du als akademische Ghostwriterin, einen neuen Straftatbestand zu schaffen: "Wissenschaftsbetrug"?

Es gibt Bestrebungen, im Strafgesetzbuch (StGB) einen neuen Straftatbestand einzuführen: Wissenschaftsbetrug. Dafür engagiert sich unter anderem der Deutsche Hochschulverband.

Hintergrund:

  1. Aktuell gibt es in Deutschland fast drei Millionen Studierende. Sie alle müssen während ihres Studiums schriftliche Arbeiten vorlegen. Dabei bieten "akademische Ghostwriter" nicht nur kostenpflichtige Hilfe an, sondern schreiben komplett die Arbeiten, die der studierende Auftraggeber anschließend als "eigene Arbeit" abgibt.
  2. Das Verrückte ist: Strafbar macht sich nur der Studierende, nicht aber dessen Ghostwriter. Denn der Studierende versichert an Eides Statt, die Arbeit ohne fremde Hilfe angefertigt zu haben, gibt also eine falsche eidesstattliche Versicherung ab und kann dafür mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden. - Der "akademische Ghostwriter sitzt dagegen juristisch im Trockenen, denn bisher gibt es keinen Straftatbestand, der die Tätigkeit verbietet. Im Gegenteil: Im Jahr 2009 stellte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt in einer Grundsatzentscheidung fest, "akademisches Ghostwriting" sei rechtlich nicht zu beanstanden. Also blüht das Geschäft mit dem Schummeln bisher weiter.
  3. Zwar kann niemand verlässliche Angaben darüber machen, wie viele Arbeiten, die Jahr für Jahr an Universitäten und Hochschulen abgegeben werden, von Ghostwriterinnen und Ghostwritern erstellt werden. Der Deutsche Hochschulverband geht aber von einer enorm hohen Dunkelziffer aus und fordert seit mehr als zehn Jahren, akademisches Ghostwriting zu verbieten und dazu den neuen Straftatbestand "Wissenschaftsbetrug" zu schaffen.

Befürwortest du diese Forderung des Deutschen Hochschulverbandes?

Falls nicht: Was spricht dagegen?

Gesetz, ghostwriting, Strafrecht, Straftat, Studierende, Universität, akademiker, Täuschungsversuch
Wie vereinbarst du, Corinna, mit deinem Gewissen, dass durch deine Arbeit Studierende zu Straftätern werden (können)?

Corinna, du hast es gut - deine Kunden (Auftraggeber) aber nicht!

Der juristische Grund:

  • Du machst dich durch deine Tätigkeit nicht strafbar. "Akademisches Ghostwriting" ist laut Grundsatzentscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt aus dem Jahr 2009 rechtlich nicht zu beanstanden.
  • Strafbar machen sich aber Studierende, die dich bezahlen, DEINE Arbeit als EIGENE Arbeit ausgeben und sie der Universität mit der obligatorischen "Eidesstattlichen Erklärung" vorlegen:
Eidesstattliche Erklärung
Hiermit erkläre ich, dass ich die vorliegende Arbeit selbstständig verfasst habe, dass ich sie zuvor an keiner anderen Hochschule und in keinem anderen Studiengang als Prüfungsleistung eingereicht habe und dass ich keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt habe. Alle Stellen der Arbeit, die wörtlich oder sinngemäß aus Veröffentlichungen oder aus anderweitigen fremden Äußerungen entnommen wurden, sind als solche kenntlich gemacht.
Ort/Datum/eigenhändige Unterschrift
  • Wer also DEINE Arbeit abgibt, sie als EIGENE Arbeit ausgibt und die zwingend vorgeschriebene "Eidesstattliche Erklärung" unterzeichnet, macht sich gemäß § 156 StGB strafbar. Strafmaß: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren.

https://dejure.org/gesetze/StGB/156.html

  • Zusätzlich drohen: (I) Zwangsexmatrikulation an der Universität und (II) Geldbußen bis zu 500.000 € - abhängig von der jeweiligen Universität und deren Hochschulordnung.

Mit anderen Worten:

Du, Corinna, sitzt zwar juristisch im Trockenen.

Aber deine Auftraggeber, die dich bezahlen, riskieren Kopf und Kragen: Geldstrafe oder Gefängnis, zusätzlich Zwangsexmatrikulation und Geldbuße in schwindelerregender Höhe - ruinöser kann eine Zukunft nicht sein.

Wie vereinbarst du das mit deinem Gewissen, Corinna?

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Merkwürdiges Gerichtsurteil: Müssen Promis mehr Hass im Netz ertragen als Normalos? Gelten für Promis andere Maßstäbe?

Der Fall:

Eine Frau wird im Netz 22 Mal beschimpft - unter anderem als

  • "Drecks-F***e",
  • die "auf der Mülldeponie entsorgt gehört",
  • aber dort nicht abgeladen darf, weil "Sondermüll" und
  • ein "Stück Scheiße" und
  • "Gehirn-amputiert" und eine
  • "Pädophilen-Trulla".

Das Gericht stellte fest:

"Keine Diffamierung der Person" und "damit keine Beleidigungen". Sondern: "Haarscharf an der Grenze des Hinnehmbaren!"

Quelle:

Landgericht (LG) Berlin, Beschluss vom 9. September 2019, Az. 27 AR 17/19 sowie

"Drecks *****": LG Berlin sieht keine Beleidigung (lto.de)

  • Die Besonderheit:

Das Tatopfer ist eine Prominente. Ihr Name: Renate Künast.

  • Dazu meine Frage:

Müssen Prominente grundsätzlich mehr Hass im Netz ertragen?

Gilt bei Prominenten ein anderer Maßstab bei der Beurteilung, was legal und was illegal ist?

Falls ja: Ist das mit dem verfassungsrechtlichen Garantie der Gleichbehandlung vereinbar?

[Anmerkung: Nach meiner Kenntnis wurde das Urteil des Landgerichts Berlin zwar vom übergeordneten Kammergericht Berlin aufgehoben. Doch auch das Kammergericht sah es nicht als Beleidigung an, dass Renate Künast im Netz beispielsweise als "Pädophilen-Trulla" und "Gehirn-amputiert" beschimpft wurde. Renate Künasts daraufhin eingereichte Verfassungsbeschwerde war erfolgreich. Ihr Fall wurde an die Vorinstanz zurückverwiesen. Dort gibt es aber - so weit ich informiert bin - bis heute kein rechtskräftiges Urteil. Mittlerweile sind seit der Künast-Beschimpfungen im Netz gut 4 Jahre vergangen.]

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Das Berufsbild "Astrologe" ist gesetzlich weder definiert, noch unterliegt es staatlicher Aufsicht: Richtig? Darf also auch ich als "Astrologe" Geld verdienen?

Liebe Christine Keidel-Joura,

zunächst einmal herzlichen Dank - auch von mir -, dass Sie sich Zeit nehmen, Fragen der GF-Community zu beantworten.

Meine eigene Frage betrifft die Voraussetzungen dafür, mit der Astrologie ganz legal Geld verdienen zu dürfen. Wer wäre berufener als Sie, die dies praktizieren, meine Frage zu beantworten?

Konkret geht es um Folgendes:

Seit Kurzem bin ich nach beendetem Berufsleben Ruheständler. Da ich aber noch sehr fit und unternehmungslustig bin, liegt es nahe, meine Rente durch eine möglichst lukrative Nebentätigkeit aufzustocken. Und: Da ich mich seit je her für Astrologie interessiere - mehr noch: die Astrologie seit Jahrzehnten als größtes persönliches Steckenpferd pflege -, kenne ich selbstverständlich all' ihre Buchveröffentlichungen sowie ungezählt viele weitere Buchtitel zum Thema "Astrologie".

Was läge vor diesem Hintergrund näher, als meinen Wunsch nach einer lukrativen Nebentätigkeit dadurch zu realisieren, dass ich mein jahrzehntelanges Hobby, die Astrologie, sowie alle dabei erworbenen Fachkenntnisse und Fertigkeiten einer entsprechenden merkantilen Nutzung zuführe?

Ich plane folgende persönliche Dienstleistungsangebote:

  1. Astrologische Beratung vor Ort
  2. Astrologische Beratung am Telefon
  3. Astrologie-Schulungen vor Ort
  4. Bundesweite Astrologie-Schulungen durch Vertrieb eines selbstverfassten Fernlehrganges

Selbstverständlich würde ich

  • mein neues Gewerbe als freiberuflich tätiger Astrologe ordnungsgemäß nach § 14 der Gewerbeordnung anmelden,
  • über meinen Hinzuverdienst ordnungsgemäß die zuständige Rentenversicherung informieren und
  • sämtliche Honorare ordnungsgemäß versteuern.

So weit, so gut.

Allerdings:

  • Ich verfüge weder über eine wie auch immer geartete "berufliche Qualifikation" geschweige denn über einen berufsqualifizierenden Abschluss auf dem Gebiet der Astrologie.
  • Aber solch eine "berufliche Qualifikation" oder ein "berufsqualifizierender Abschluss" ist offenbar auch gar nicht erforderlich.

Deshalb meine Frage an Sie:

Können Sie bestätigen, dass

  1. das Berufsbild "Astrologe" gesetzlich überhaupt nicht näher definiert ist;
  2. keiner staatlichen Aufsicht unterliegt;
  3. keinerlei berufliche Ausbildung oder Qualifikation ZWINGEND erfordert;
  4. sich infolgedessen "jeder Hans & Franz", "jeder Hinz & Kunz" und auch mich "Astrologe" nennen und diesen Beruf ausüben darf?

Sie selbst verfügen - wenn ich recht informiert bin - ebenfalls über keinen staatlich anerkannten Abschluss als "Astrologin". Richtig?

Vielen Dank schon jetzt für Ihre hier erbetene Auskunft!

Liebe Grüße

hardliner2019

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