Wie Leasingvertrag widerrufen? Und wie funktioniert das mit E Auto Prämie?

Hallo zusammen,

mein Onkel hat mich gestern gebeten seinen Leasingvertrag zu prüfen.. Er hat am 16.03.22 einen Leasingvertrag bei einem Opel Händler unterschrieben. Der Grund waren zum einen die übertriebenen Spritpreise der Letzen Wochen.. Und zum anderen die Panikmache im TV wegen Ölembargo und co... Nun sinken die Benzinpreise täglich um bis zu 3 cent je Liter.. Jetzt fragt er sich ob er sich falsch entschieden hat..

Ich möchte ihm die richtigen Tipps geben damit er sich richtig entscheiden kann.. Darum frag ich euch...

Meine 1 Frage: Im Leasingvertrag steht unter Außerordentliche Kündigungsrechte: Der LN kann den Leasingvertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen..

Wie begründet man einen wichtigen Grund??? Und welche folgen hat es wenn man von einem Vertrag zurück treten möchte ??? (Auto ist noch nicht gebaut dauert noch 1 Jahr bis zur Auslieferung).

Meine 2 Frage:

Im Leasingvertrag steht Leasingsonderzahlung 6000 Euro auf Seite 1...Ein paar Seiten weiter steht Überweisung zur Abholung 6995,00 Euro.. Es sind 1774 Euro Nachlass und 3570 Euro Herstelleranteil zur Umweltprämie aufgeführt also insgesamt 5344 Euro.. Der Preis des Wagens beträgt 35.385 Euro nach Abzug wären das Anschaffungspreis 30.045,00 Euro.. Jedoch nichts von einer Staatlichen Förderung mit der man im März 2023 rechnen kann..

Was ist der staatliche Betrag in Euro im März 2023 ???

Wird dieser Betrag direkt vom Kaufpreis abgezogen oder wie läuft das ab???

Für mich ist das auch ein bisschen "undurchsichtig" das ganze..

Auto, Recht, Leasing, Rücktritt, Umweltprämie, Vertragsrecht, Auto und Motorrad, Wirtschaft und Finanzen
Rücktritt vom neuen Arbeitsvertrag?

Hallo zusammen,

ich muss erstmal die Situation erläutern. Ich bin seit einiger Zeit auf Jobsuche. Nun ist es so, dass mir ein Job angeboten wurde, der meiner Qualifikation entspricht. Aktuell übe ich eine Arbeit aus, die nicht meiner Qualifikation entspricht. Ich bin wie man so schön sagt "überqualifiziert". Das ist aber nicht der einzige Grund für meine Jobsuche. Meine aktuelle Tätigkeit macht mir nicht wirklich Spaß und es geht auf Arbeit nichts voran. Ich habe nicht mehr das Gefühl, etwas bewegen zu können, fühle mich chronisch unterfordert und habe keine Möglichkeit beruflich voranzukommen, da auf unbestimmte Zeit alle Stellen belegt sind und sich nichts Neues auftut. Die meiste Zeit gehe ich nach Hause und frage mich, was ich den ganzen Tag gemacht habe. Oft stehe ich auf und hoffe auf den Feierabend. Mir ist bewusst, dass ein solcher Dauerzustand auch krank macht. Daher habe ich eigentlich schon resigniert.

Der neue Job passt deutlich besser zu mir und ich weiß auch, worauf ich mich einlasse. Ich habe bereits im Studium eine solche Tätigkeit übernommen und es gefiel mir sehr. Ich habe per Mail an den neuen Arbeitsgeber geschrieben, dass ich mich auf die Zusammenarbeit freue und eine mündliche Zusage erteilt. Allerdings habe ich noch nichts unterschrieben. Die Unterlagen zum Unterzeichnen kamen diese Woche an. Ich wäre nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz befristet und die darin enthaltenen Klauseln sind ungünstig. Mein jetziger Job ist unbefristet, der neue befristet. Ich war bisher voller Euphorie für die neue Tätigkeit. Besonders weit von zu Hause wäre es auch nicht entfernt, wenn auch ein gutes Stück weiter als aktuell. Nun frage ich mich aber so langsam, ob es klug ist, die Stelle anzunehmen. Ich bin durch eine lange Jobsuche gebrandmarkt und weiß auch, was Arbeitslosigkeit bedeutet. Die Kündigungsfrist bei meinem jetzigen Arbeitgeber ist einen Monat. Ich habe also noch knapp sechs Wochen Zeit, bis es an dem neuen Job losgeht. Kommende Woche müsste ich kündigen.

Ich habe zwar viel drumrumgeschrieben, aber nun zu meiner Frage. Ist es noch möglich, dem neuen Arbeitsgeber eine Absage zu erteilen? Ich weiß, dass das sehr schlechtes Verhalten ist. Aber ich weiß gerade wirklich nicht weiter und wäre für Antworten dankbar. Vielleicht hat jemand auch Erfahrungen mit einer solchen Situation gemacht und kann etwas Positives beisteuern.

Viele Grüße

Fragender

Kündigung, Rücktritt, Ausbildung und Studium, Absagen nach Zusage , Beruf und Büro
Bruder unterschrieb Mietanbot?

Bruder unterschrieb Mietanbot?

Also, ich hab mir mal Alles aufgeschrieben:

Mein Bruder unterschrieb ein Mietanbot, welches bis einschließlich den 13. September bindend ist.

Am 7. September fragte er, wann er eine Bestätigung/Entscheidung bekäme. Der Makler antwortete, dass der Vermieter in ein paar Tagen mit ihm(=meinem Bruder) Kontakt aufnehmen würde. Mein Bruder wartete also, sogar die ganze Woche 9. - 15. September und auch bis heute nahm der Vermieter in keinster Weise Kontakt auf. Weder per E-Mail, noch per Anruf/SMS, und auch nicht per Post.

Da nahm mein Bruder also an, dass sein Mietanbot abgelehnt wurde, und nahm sich eine andere Wohnung. Bei dieser hat er schon Mietvertrag und Schlüsselübergabe bekommen.

Aber dann am 17. September meldet sich der Makler von der vorherigen Wohnung und schrieb ihm, dass sein Mietanbot angenommen wurde, und er (=mein Bruder) die Provision auf sein Konto(=des Maklers) überweisen sollte, damit es rechtzeitig zur Mietvertragsunterzeichnung auf dem Konto erscheint. Aber der Makler schrieb kein Wort darüber, wann die Unterzeichnung stattfinden würde.

[Das schrillten bei mir sofort die Alarmglocken, fand ich dubios.]

Mein Bruder schrieb ihm zurück, dass er lange genug gewartet habe, ohne das sich der Vermieter jemals gemeldet hätte. Und er deshalb davon ausging, das sein Mietanbot abgelehnt wurde. Und daher sich eine andere Wohnung nahm.

Der Makler antwortete, dass er (=der Makler) nie einen konkreten Termin/Datum zur Kontaktaufnahme genannt hatte. [= Ja, theoretisch stimmt das, wäre auch Haarspalterei. Andererseits, wenn von "ein paar Tagen" die Rede ist, nimmt man doch an, dass es höchstens 1 Woche dauert, und nicht "ewig".] Weiters schrieb der Makler: Und der personalisierte Mietvertrag nun aufgesetzt wurde.

Jetzt zur Frage, die uns (=meinem Bruder und mich) beschäftigt:

Kann der Makler meinen Bruder auf das Mietanbot festnageln, obwohl es mit 13. September längst abgelaufen ist? Denn die Bestätigung kam erst am 17. September. Somit wäre die Verbindlichkeit eigentlich vorbei, oder?

Zur Lage wäre zu sagen: Die Wohnung ist in einer beliebten Gegend, nur bräuchte man eben einen 2 Meter langen Waschmaschinenschlauch, da ein direktes im Badezimmer Aufstellen nicht möglich ist.

Ich denke, da der Makler reichlich Nachfrage an dieser Wohnung hat, verstehe ich nicht, weshalb er meinen Bruder da scheinbar darauf festnageln will. [=Mein Bruder meinte, bei der Besichtigung waren Viele an der Wohnung interessiert.]

Wohnung, Recht, Vertrag, Bruder, Makler, Provision, Rücktritt, verbindlich
Rücktritt vom Kaufvertrag wenn der Käufer nicht bezahlt und Kaufgegenstand nicht abnimmt?

Ich habe privat ein Segelboot mit Anhänger verkauft.

Der Kaufvertrag wurde im Januar unterschrieben, als Übergabetermin wurde "April 2017" festgehalten, da ein genauer Termin noch nicht absehbar war. Der Käufer leistete bei Vertragsunterzeichnung eine Anzahlung.

Im Vertrag wurde festgehalten, dass keine Nebenabreden bestehen. Dennoch haben wir mündlich vereinbart, dass ich als Verkäufer das Boot überführe, gegen Erstattung der Spritkosten.

Anfang April wurde die Übergabe des Boots telefonisch auf den 20.04. terminiert, zwei Tage vor der Übergabe sagte der Käufer den Termin ab und gab finanzielle und terminliche Schwierigkeiten an. Als neuen Termin gab er "Mitte bis Ende Mai" an. Ich stimmte dem zu mit der Bedingung, dass er mit vorab eine Teilzahlung leistet. Ein spätester Zahlungstermin wurde nicht festgelegt (es sind seit dem Telefonat 10 Tage vergangen, ohne dass die Teilzahlung geleistet wurde). Auf Nachfrage wurde mir zugesichert, dass die Zahlung nächste Woche kommt.

Das Boot war bis zum vereinbarten Übergabetermin auf einem von mir angemieteten Stellplatz untergebracht. Da ich diesen im Hinblick auf diesen Termin gekündigt hatte, musste ich kurzfristig nach einem neuen Stellplatz umsehen und das Boot dorthin transportieren (auf das Freizeitgrundstück meiner Eltern).

Da ich das Vertrauen in den Käufer verloren habe, möchte ich nun prüfen, ob ich im Falle der Nicht-zahlung bis Ende nächster Woche vom Vertrag zurücktreten kann und ggf. Anspruch auf Schadenersatz wegen Nicht-Erfüllung des Kaufvertrags habe, da ich für das Boot und den Trailer nun weiterhin Versicherungsbeiträge bezahle, einen neuen Stellplatz organisieren musste und auf die Restzahlung warte.

Falls die Übergabe im Mai stattfinden kann, wäre das für mich noch okay. Sollte der Käufer mir keinen Termin im Mai geben, möchte ich gerne zurücktreten. Wie soll ich mich Verhalten?

Vielen Dank für jede Antwort!

Schadensersatz, Recht, Kaufvertrag, Rücktritt
Kann ich vom Auto Kaufvertrag zurücktreten, wenn der Verkäufer nach der 5. >reperatur immernoch nicht erfolgreich ist?

Hallo, ich habe am 04.10.16 einen gebraucht Wagen für 1900€ (2299€ OriginalPreis Minus Inzahlungnahme meines alten 400€) bei einem gebrauchtwagen Händler gekauft. Er ist auch der Verkäufer, keine dritte Person.

Bei der Probefahrt war noch alles in Ordnung. Doch nach dem Kauf und der ersten zurückgelegten Strecke von 50km am 04.10. ist sofort die Abgaskontrollleuchte angesprungen.

Der Händler hat das Auto daraufhin ohne Beanstantung wieder in seine Werkstatt genommen und wolte den Fehler beheben.

Folgendes ist bis heute, den 15.11.16 passiert:

  1. Werkstatt- Besuch: Fehler wurde rausgelöscht. Nach ca. 80km ist die Abgaskontrollleuchte wieder angesprungen.
  2. Werkstatt- Besuch: Drosselklappe wurde gereinigt, und Fehler wurde rausgelöscht. Nach ca. 90km ist die Abgaskontrollleuchte wieder angesprungen.
  3. Werkstatt- Besuch: Kerzen gewechselt. Nach ca. 70km ist die Abgaskontrollleuchte wieder angesprungen.
  4. Werkstatt- Besuch: Zündspule gewechselt. Nach ca. 80km ist die Abgaskontrollleuchte wieder angesprungen.
  5. Werkstatt- Besuch: Nach seinen Aussagen blieb nur noch die Lambda Sonde oder der KAT als mögliche Fehlerquelle übrig, aber stattdessen hat er lediglich beim 5. Werkstatt-Besuch wieder die Zündspule gewechselt.... Daraufhin hat wieder nach ca. 50km die Abgaskontrollleuchte angefangen zu leuchten.

Nun hab ich es allmählich satt zumal die Werkstatt auch von meinem Wohnsitz 70km entfernt ist. Also würde ich gerne vom Kaufvertrag zurücktreten. Ist das überhaupt so einfach möglich? Und wie genau muss ich das anstellen? Habe ich eigentlich eine geährleistung bei diesem Autokauf, oder ist der Händler schon kulant genug?

(Im Anhang findet ihr den Kaufvertrag)

MfG und Danke für die Antworten

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Autokauf, Abgase, Rücktritt, Kontrollleuchte
Rücktritt Kaufvertrag wg. mangelhafter Fotos?

Hallo, meine Familie und ich waren am Samstag bei einem Fotoshooting. Wir hatten einen Gutschein und der Termin war für 90 Minuten gebucht (14 - 15:30 Uhr). Wir waren pünktlich vor Ort, kamen aber erst um 14:30 dran (es war noch ein anderes Shooting am laufen). Nach 30 Minuten, also um 15 Uhr war der Spaß auch schon wieder vorbei, weil bereits die nächsten Kunden gewartet haben. Mein Mann hat dem Fotografen auf die Schnelle alle Fotos (im Gutschein wären 2 Bilder inkl. Retusche dabei gewesen) für 179,-€ abgekauft. Diese wurden uns auch am selben Abend zum Download zur Verfügung gestellt.

Es sind insgesamt 122 Bilder, wovon der Großteil allerdings vollkommen unbrauchbar bzw. mangelhaft ist. Es gab verschiedene Kulissen, die meistens nicht komplett zu sehen sind (z.B. ein goldener Stuhl, ein Autovorderteil), auf vielen Bilder ist ein Teil vom Arm oder Kopf abgeschnitten. Bei der letzten Kulisse ist immer ein Teil der Heizung mit auf dem Bild. Bilder auf denen die Augen geschlossen sind, einer gerade sein Shirt zurecht zieht, oder den Kopf nach hinten dreht, würden von einem Profi gar nicht erst mitgegeben werden.

Wir haben eine Rechtsschutzversicherung, worüber ich mich gestern telefonisch habe beraten lassen. Aufgrund der Mangelhaftigkeit der Bilder haben wir das Recht vom Vertrag zurückzutreten. Dies habe ich dem Fotografen gestern auch per E-Mail mitgeteilt. Mit der Bitte mir den Rücktritt zu bestätigen.

Meine Fragen ist nun, da der Fotograf keinen sehr Professionellen Eindruck zur Einigung macht: wie geht es weiter, wenn ich keine Rückmeldung von ihm erhalte? Ich habe geschrieben, ich behalte mir weitere rechtliche Schritte vor. Allerdings käme eine Selbstbeteiligung bei den Anwaltskosten auf mich zu, wenn ich diesen für weitere Schritte in Anspruch nehmen muss.

Wäre sehr dankbar, wenn jemand einen Tipp für mich hätte. Danke schon mal =)

Nachtrag: Im Gutschein wären alle Fotos mit Wasserzeichen inklusiv gewesen. Wir haben quasi 179,-€ gezahlt, dass keine Wasserzeichen drauf sind. Ist der Preis für sowas gerechtgertigt?

Fotografie, Recht, Rücktritt

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