Was bedeutet es genau, wenn man an der Uni von einer Prüfung (rechtzeitig und ohne Angabe von Gründen) zurücktritt?
Man hat ja an der Uni meistens 2 Versuche, eine Prüfung schriftlich abzulegen und dann kann man noch evtl. ins Mündliche gehen. Wenn man aber zurücktritt, zählt es dann nicht als Versuch, sondern es zählt überhaupt nicht und wenn man sich dann für die Prüfung im nächsten Semester wieder anmeldet, wird das der 1.Versuch sein, oder?
Also der Rücktritt hat keine anderen Konsequenzen oder verstehe ich das falsch?
2 Antworten
Ohne Angabe von besonderen GrÜnden kannst du nicht von der Prüfung zurücktreten. Wenn du nicht erscheinst kann das Exmatrikulation oder zumindest die Notwendigkeit zur Wiederholung des Kurses zur Folge haben!
ich würde es dennoch nicht empfehlen. Selbst wenn du durchfällst hattest du dann so einen Probelauf für die Nachprüfungssitzung.
Also ich weiß nur, dass es mit ärztlichem Attest nicht als Versuch gewertet wird und man dann immernoch 2 Versuche hat. Aber ohne Grund keine Ahnung, frag doch an der Uni mal nach
Danke für die Antwort, aber laut meiner Uni geht das bis zu 7 Tage vor der Prüfung, ohne dass man einen Grund angibt