Ich habe privat ein Segelboot mit Anhänger verkauft.

Der Kaufvertrag wurde im Januar unterschrieben, als Übergabetermin wurde "April 2017" festgehalten, da ein genauer Termin noch nicht absehbar war. Der Käufer leistete bei Vertragsunterzeichnung eine Anzahlung.

Im Vertrag wurde festgehalten, dass keine Nebenabreden bestehen. Dennoch haben wir mündlich vereinbart, dass ich als Verkäufer das Boot überführe, gegen Erstattung der Spritkosten.

Anfang April wurde die Übergabe des Boots telefonisch auf den 20.04. terminiert, zwei Tage vor der Übergabe sagte der Käufer den Termin ab und gab finanzielle und terminliche Schwierigkeiten an. Als neuen Termin gab er "Mitte bis Ende Mai" an. Ich stimmte dem zu mit der Bedingung, dass er mit vorab eine Teilzahlung leistet. Ein spätester Zahlungstermin wurde nicht festgelegt (es sind seit dem Telefonat 10 Tage vergangen, ohne dass die Teilzahlung geleistet wurde). Auf Nachfrage wurde mir zugesichert, dass die Zahlung nächste Woche kommt.

Das Boot war bis zum vereinbarten Übergabetermin auf einem von mir angemieteten Stellplatz untergebracht. Da ich diesen im Hinblick auf diesen Termin gekündigt hatte, musste ich kurzfristig nach einem neuen Stellplatz umsehen und das Boot dorthin transportieren (auf das Freizeitgrundstück meiner Eltern).

Da ich das Vertrauen in den Käufer verloren habe, möchte ich nun prüfen, ob ich im Falle der Nicht-zahlung bis Ende nächster Woche vom Vertrag zurücktreten kann und ggf. Anspruch auf Schadenersatz wegen Nicht-Erfüllung des Kaufvertrags habe, da ich für das Boot und den Trailer nun weiterhin Versicherungsbeiträge bezahle, einen neuen Stellplatz organisieren musste und auf die Restzahlung warte.

Falls die Übergabe im Mai stattfinden kann, wäre das für mich noch okay. Sollte der Käufer mir keinen Termin im Mai geben, möchte ich gerne zurücktreten. Wie soll ich mich Verhalten?

Vielen Dank für jede Antwort!