Hallo, Ich habe im Auftrag einen Kunstledersessel verkauft, welches ich in der Anzeige auch so angegeben hatte ( im Auftrag... ). Die Interessenten waren sich nicht sicher, ob der Artikel in deren Fahrzeug passt, somit bot ich an ihn vorbei zu bringen ( ohne Aufpreis ) . Der Sessel befand sich zum Auslieferungszeitraum in einen neuwertigen, optisch einwandfreien Zustand. Nun zum Problem - Tage später meldete sich der Käufer der Sessel würde nach Zigarettenrauch stinken - er würde uns Ihn vorbei bringen und wolle das Geld zurück.

Ich hatte geschrieben, dass das nicht sein kann ( der Haushalt wurde zwar von einem Raucher geführt, er hat aber längere Zeit auf dem Dachboden gestanden und es wurde nach meinem Wissen nie im Haus geraucht ). Der Käufer lässt sich nicht abhalten und will das Geld zurück. Mich wundert es, wieso man sich erst Tage später meldet, dass der Geruch unaushaltbar sei - wenn es doch so schlimm wäre, wie man es schildert würde sich jeder sofort doch melden?

Außerdem bin ich Nichtraucherin - mir ist dieser Geruch NICHT aufgefallen und unser Auto hat da nach auch nicht gerochen.

Wie verhalte ich mich jetzt? Der ehemalige Besitzer möchte den Sessel auch nicht zurück nehmen.