Autokauf - Ausstattung fehlt - Rücktritt - Umbau?
Hallo liebe Community,
leider habe ich ein Problem…
Im März 2021 habe ich mir ein gebrauchten beim Händler gekauft Preis ca. 17.000€.
In der Exposé die der Händler mir zugesandt hat, waren zwei Ausstattungsvariante ausgeschrieben die diesem Fahrzeug fehlen & das stört mich, weil ich diese haben wollte.
Zum 1. war in der Exposé die Ausstattung „Abstandstempomat“ hinterlegt, diese hat das Fahrzeug nicht.
Hier habe ich den Verkäufer ca. 1 Monat später kontaktiert und er teilte mir mit das es irrtümlich gewesen ist.
Zum 2. ist mir heute aufgefallen das mein Fahrzeug keine „Lenkradheizung“ hat obwohl dieses auch in der Exposé drin stand & das regt mich wiederum Tierisch auf.. da es morgens kalt war, wollte ich diese zuschalten.. nachdem ich vergeblich gesucht habe und Google mir sagte, dass hier der Knopf für nicht da ist… kann man sich schon denken was passiert ist…
dies habe ich dem Händler noch nicht mitgeteilt..
meine Frage wäre, besteht die Möglichkeit, dass der Händler mir das alles nachrüstet oder kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten?
Das Fahrzeug ist jetzt bereits 6 Monate in meinem Besitz.
4 Antworten
Habe gerade einen Anwalt eingeschaltet.. tatsächlich hätte der Verkäufer mich beim Kauf drauf Hinweise müssen, dass die Exposé fehlerhaft gewesen ist und Ausstattung fehlt.
Ein Verkäufer muss einem Kunden vor dem Autokauf darauf hinweisen, wenn im Angebot gekennzeichnete Ausstattungsdetails nicht im Auto verbaut sind. Tut er das nicht und der Käufer stellt die fehlenden Features nach dem Kauf fest, darf dieser vom Kaufvertrag zurücktreten. So entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem Urteil vom 21. Juli 2016 (AZ: 28 U 2/16).
Wenn es im Kaufvertrag steht, dann ist der Händler raus. Den hast du gelesen und unterschrieben. In den AGB‘s wäre so etwas nicht zulässig.
Such dir am besten einen Anwalt.
Die Angaben im Exposé sind immer ohne Gewähr.
Es zählt was im Kaufvertrag steht. Hier hat das ein Händler in einer Beschreibung für ein Fahrzeug beispielhaft ganz gut beschrieben:
"Die oben aufgeführte Ausstattungsliste dient lediglich der allgemeinen Identifizierung des Fahrzeuges und stellt keine zugesicherte Eigenschaft im kauf rechtlichen Sinne dar. Sie wird somit nicht Vertragsgegenstand und muss im Einzelnen vor Kaufvertragsabschluss von jedem Interessenten vor Ort am Fahrzeug kontrolliert werden. Irrtümer, Eingabefehler, Zwischenverkauf und Änderungen sind ausdrücklich vorbehalten"
Was ist wenn im Kaufvertrag keinerlei Ausstattung angegeben ist wie in meinem Fall?
In schriftlichen Angeboten steht i.d.R. der Hinweis "Irrtum vorbehalten".
In deinem Kaufvertrag steht gar nichts zur Ausstattung.
Somit also Rücktritt / Umbau = Nein.
Außerdem, wenn dir das alles so wichtig ist, wieso bemerkst du das erst jetzt ?
Das habe ich auch bereits gelesen jedoch bin ich mir unsicher ob das bei mir gilt da es bereits mehrere Monate her ist und ich das Fahrzeug genutzt habe.
Außerdem hat der Verkäufer mich mündlich nicht darauf hingewiesen, könnte sowas auch in einem Kaufvertrag stehen oder irgendwo in de AGBS die ich unterschrieben habe?