Ich beschäftige mich gerade intensive mit der Betriebsaufgabe einer Unternehmung von nicht all zu großem Umfang.
Aufgabegewinn etc. ist mir alles schon bekannt. Auch durch gute Antworten hier bei GF.
Aber was gibt man an, wenn zum Aufgabestichtag (Gewerbeabmeldung) kein Anlagevermögen, keine Forderungen, keine Verbindlichkeiten und keine Kassen- oder Bankbestände mehr vorhanden sind? Und dann auch noch gefragt: WO gibt man einen Aufgabegewinn/-verlust an?
Die paar Dinge aus dem Anlagevermögen wurden schon vor dem Tag der Betriebsaufgabe verkauft und das ist in der EÜR erfasst. Forderungen und Verbindlichkeiten sind erldigt und existieren nicht mehr. Bankkonto ist ebenfalls zum Abmeldetag aufgelöst und der Kassenbestand ist 0,00. Selbst die Kosten für die Gewerbeabmeldung sind schon über die Kasse erfasst worden, da diese vordatiert vorgenommen wurde. Alles was im Büro noch "rumsteht" ist GWG und bereits mit Anschaffung abgeschrieben.