Annahme von Einweg-Pfandflaschen im Getränkefachmarkt

Ich bin Marktleiter in einem Getränkefachmarkt. Zu 99 % verkaufen wir nur Mehrweg-Getränke. Mit anderen Worten: Wiederbefüllbare Kistenware.

Wir sind aber dadurch, weil wir z.B. Volvic u.Vittel (welches ja in dem Fall Einweg-Pfandflaschen sind) natürlich in der Kiste vertreiben, vom Gesetzgeber dazu verpflichtet die Einweg-Pfandflaschen von den Discountern (Lidl und Aldi) ebenfalls anzunehmen. Haben aber, wie im Getränkefachmarkt üblich, keinen Leergut-Automaten für Einweg-Pfandflaschen, welchen ja die Discounter besitzen die ja NUR Einweggetränke vertreiben.

Nun kommt am Ostersamstag (der eh schon mit der umsatzstärkste Tag im Jahr ist) ein Kunde mit Säcken von leeren Einwegflaschen aus dem Discounter daher und meint seinen Keller leer machen zu müssen. Keine einzige Flasche davon wurde bei uns gekauft. Der Kunde war ganz offensichtlich einfach nur zu faul diese Einwegflaschen nebenan beim Discounter in den Automat zu stecken! Kostet ja 'ne halbe Stunde Zeit.

Ich habe ihm höflich klar gemacht, das es am Ostersamstag einfach eine Dreistigkeit ist uns in diesen Rotz bei dem Betrieb u. bei der Menge reinpacken zu lassen und diese Fremdflaschen zu zählen.

Wer kann mir sagen, ob die von mir praktizierte Handlungsweise bei Einweg-Pfandflaschen mit nur HAUSHALTSÜBLICHEN Mengen gängig und rechtlich vertretbar ist? Spielt dabei nicht auch die Quadratmeterzahl eine entscheidende Rolle?

Discounter, Einweg, Einzelhandel, Pfandflaschen
Vorzeitige Angebotspreisauszeichnung im Getränkefachmarkt

Ich bin Marktleiter (Angestellter) in einem Getränkefachmarkt. Folgender Sachverhalt hat sich zugetragen:

Die neuen Angebotsschilder (ab Mo. für eine Woche gültig) wurden von mir am Sa. bereits 15 Minuten vor Schließung des Marktes aufgehängt (seit 9 Jahren so). Man möchte ja ungern nach Feierabend arbeiten oder gar am Sonntag unbezahlt in den Markt fahren. Ein Kunde kommt noch in den Laden, fährt mit 3 Kisten Bier an die Kasse, ich sage den Endpreis an, er bezahlt, bekommt von mir den Kassenbon und geht. Alle 3 Kisten sind aus dem bereits neu ausgezeichneten Angebotssortiment der Folgewoche. Zufall oder vielleicht doch Absicht stellt sich mir die Frage. Ich sage mal besser nichts zum Kunden. Der Kunde hat ja auch nichts gesagt, sondern ohne Probleme bezahlt und den Kassenbon in Empfang genommen. ZU HAUSE stellt der Kunde fest, der hat mir ja den "falschen" Preis berechnet. Er ruft am Montag morgen in der Firmenzentrale hinter meinem Rücken die Firmenleitung an und beschwert sich mit der Aussage, daß das nicht das erste Mal bei mir war, sondern schon zum zweiten Mal am Samstag vor Feierabend. Er könne berufsbedingt nicht früher kommen, wie kurz vor Ladenschließung. Mein BZL macht mich darauf hin zur Schnecke, warum ich ihm das Bier denn nicht in dem Ausnahmefall zum Preis der Folgewoche verkauft habe. Der Kunde will die Differenz jetzt erstattet haben. Wer hat Recht?

Angebot, Einzelhandel
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