Schönheitsreparaturen vor dem Auszug

Hallo an alle,

ich ziehe bald aus meiner derzeitigen Mietwohnung und bin mir wegen der Schönheitsreperaturen unsicher und zerbreche mir den Kopf darüber.

Im Mietvertrag steht: "Für die Dauer des Mietverhältnisses verpflichtet sich der Mieter, anfallende Schönheitsreperaturen auf eigene Kosten durchzuführen. Hierzu gehören nur das Tapezieren (gegebenfalls auch das Entfernen alter Tapeten) und Anstreichen bzw. Kalken von Wänden und Decken, der Anstrich von Fußböden und Leistn, der Innenanstrich von Türen und Fenster sowie des Lackieren aller Heizkörper und Heizungsrohe. Diese Schönheitsreperaturen sind vorzunehmen,wenn die Mietsache bei objektiver Betrachtungsweise tatsächlich renovierungsbedürftig ist...."

und später kommt noch ein Paragraph zur Rückgabe der Mietsache: "Nach Vertragsbeendigung ist die Mietsache mit sämtlichen Schlüsseln vollständig geräumt und besenrein/renoviert zurückzugeben. Macht der Mieter von seinem Recht Gebrauch, die Schönheitsreperaturen nach Paragraph xy dieses Vertrages selbst vollstndig und fachgerecht auszuführen, o hat auch dies spätestens bis zum Ende des Mietverhältnisses zu geschehen..."

Soooo,bei mir siehts jetzt so aus, dass ich dieses "bei objektiver Betrachtungsweise tatsächlich renovierungsbedürftig" nicht gänzlich verstehe! Was soll damit explizit gemeint sein? Verdreckte, löchrige Wände und Ähnliches? Ich hatte bei mir eine Wand beim Einzug farbig gestrichen, die dann jetzt wieder weiß gestrichen und nun ist mir aufgefallen, dass sich der Weißton vom Rest etwas unterscheidet. Ich mache mir jetzt ernsthaft Sorgen, dass ich den kompletten Raum streichen muss, nur weil sich die Weißtöne um eine Nuance unterscheiden! Zudem habe ich Dübel entfernt und die Löcher zugeklebt, deren Farbe sich auch etwas von der Wandfarbe abhebt. Ich würde es allerdings nicht einsehen, wegen sowas alles zu streichen! Ich bitte euch um euren Rat, wie das nach neuer Gesetzgebung mit den "Schönheitsreperaturen" gehandhabt wird!

Viele Grüße!

Mietrecht, Schönheitsreparaturen, renovieren, Mietvertrag, Auszug
müssen abgerissene tapeten wieder erneuert werden vom jetzigen mieter?

wir ziehen zum 31.12 um. die jetzigen mieter haben gemeint sie seien ca. mitte dezember draussen, da ihr haus fertig sei. da die tapeten noch in ordung waren, sind wir so verblieben, das wir selber nur weiss streichen, mit dem gedanken wenn die mitte dezember draussen sind wir noch gute 2 wochen zum renovieren haben. vor 2 wochen waren wir zum ausmessen dort gewesen und da hat die kleine tochter(7) doch tatsächlich angefangen in 3 zimmer tapete stücke weise von der wand zu reissen. im wohnzimmer wurde die tapete mit klebeband stellenweise wieder geflickt. so kann ich aber nicht drüberweiseln, denn man kann auch nicht tapete wieder hinkleben da keine rauhfasern sonder mustertapete dran ist. jetzt meint die jetzige mieterin das war so nicht ausgemacht, weil ich gesagt habe sie soll das doch wieder in ordnung bringen, weigert sich aber. sie kann die tapeten alle abreisen, aber sie tut weder renovieren noch streichen, ist das rechtens so? das kind hat es doch mutwillig abgemacht und das sind keine normalen abnuntzungsspuren. und so wie es aussieht ist der umzug dann doch erst am 31.12 weil die einfach nichts gebacken kriegen. das heisst im schlimmsten fall muss ich in eine komplett unrenovierte wohnung wo tapeten fehlen und mich der beton anlacht. im mietvertrag bei denen steht sauber und ordentlich ist es aber soooo nicht. und die üblichen klauseln mit aller 3 jahre 7 jahre usw. die wohnen jetzt seit 9 jahren drinnen. hoffe jemand weiss rat. danke schonmal im vorraus. es eilt!!!

Umzug, Mietrecht, renovieren

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