Umlage der Treppenhausreinigung

In meinem Mehrfamilienhaus wurde bisher die Treppenhausreinigung durch die Mieter vorgenommen. Dies wurde in der Hausordnung so geregelt, welche jedoch auch den Hinweis enthält, das die Hausordnung durch den Vermieter jederzeit geändert werden kann.

Nun besteht folgendes Problem: Nach Einzug von 2 neuen Mietparteien ist der Hausfrieden aufgrund der Treppenhausreinigung erheblich gestört. Einer unterstellt dem anderen, er hätte nicht geputzt, diese lautstarken Streitigkeiten führten bis hin zu Handgreiflichkeiten. Beide Mietparteien beschwerten sich mehr als einmal bei mir über die Situation und es war nicht möglich, das Problem dauerhaft aus der Welt zu schaffen. Nach der letzten Eskalation entschied ich mich deshalb, das Treppenhaus zukünftig durch den Hausmeister reinigen zu lassen, machte dazu einen Hausaushang mit der Ankündigung und den Gründen sowie einem Hinweis wg. Kostenumlage (ist in der Betriebskostenverordnung - Bestandteil des Mietvertrages - auch geregelt) und schickte jedem Mieter eine geänderte Hausordnung. Nun möchten diese für die Kosten nicht aufkommen, mit der Begründung, sie wurden vorher nicht über die anfallenden Kosten informiert und sie wurden vorher auch nicht gefragt, ob sie das überhaupt möchten. Denn sie wollen die Reinigung weiterhin selbst vornehmen.

Wie soll ich weiter verfahren ? Muss ich den Mietern tatsächlich gewähren, die Hausordnung wieder selbst zu machen und damit den Auszug der einen Mietpartei aufgrund des mobbing riskieren ?

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